Jeden Tag ereignen sich tausende Unfälle auf deutschen Straßen. Ärgerlicherweise hat es Sie gerade unverschuldet erwischt? Dann sind Sie hier als Geschädigter bestens aufgehoben, wenn Sie serviceorientiert ALLE Optionen zur Schadensabrechnung prüfen wollen. Von konkreter bis fiktiver Abrechnung ist alles möglich. Ihr erster Gedanke ist möglicherweise, den Fahrzeugschaden reparieren zu lassen.
- Definition
- RECHT zur fiktiven Abrechnung
- Häufig gestellte Fragen
- Was Sie benötigen
- Wann lohnt sich die fiktive Abrechnung?
- Versicherung macht Probleme?
- Übersicht Positionen Schadensersatz
- Musterbrief
- Besondere Aspekte & häufige Fragen
- Fiktive Abrechnung trotz Reparatur
- Beilackierung
- Sonderfall Totalschaden
- 6-Monats-Frist
- Zusammenfassung
Sie können sich alternativ den Schaden fiktiv auszahlen lassen!
Doch das ist nicht die einzige Option, die der Gesetzgeber bei der Schadensregulierung für Geschädigte vorsieht. Sie können sich den Fahrzeugschaden bzw. die Reparaturkosten auch auszahlen lassen und somit fiktiv abrechnen. Kfz Gutachter S DRIVE prüft diese Option bei einem Sachschaden mit Blick auf finanzielle Vorteilhaftigkeit für Sie. Eventuell haben Sie Anspruch auf weitere Schadenspositionen, wie sie unten genannt werden.
Fiktive Abrechnung: Was wäre, wenn Sie eine Reparatur des Unfallschadens nicht wollen?
Gerade bei älteren Unfallfahrzeugen kann es durchaus Sinn machen, sich zumindest theoretisch mit dem Anspruch auf fiktive Abrechnung zu befassen. Hier erfahren Sie, welche Aspekte zu beachten sind und bei welchen Themen die fiktive Abrechnung nicht selten Probleme verursacht. Die Expertise eines erfahrenen Kfz Gutachters ist unverzichtbar, wenn Sie die Option der fiktiven Abrechnung nutzen wollen. Zögern Sie nicht, Kontakt mit Kfz Gutachter S DRIVE aufzunehmen.
Definition: Fiktive Abrechnung als Geschädigter auf Gutachtenbasis
Der Begriff „fiktive Abrechnung“ bezeichnet Ihr Recht als Geschädigter nach einem Unfall, sich den Schaden bzw. die Reparaturrechnung auszahlen zu lassen. Sie sind nicht verpflichtet, das Auto tatsächlich instand setzen zu lassen (= konkrete Abrechnung). Hierbei ist auch von ‚Abrechnung auf Gutachtenbasis‘ die Rede.
Das Bürgerliche Gesetzbuch gibt Ihnen RECHT zur fiktiven Abrechnung
Laut § 249 BGB können Sie als Geschädigter frei wählen, ob Sie das Fahrzeug reparieren oder aber sich die Reparaturkosten auszahlen lassen möchten. Die Versicherung des Unfallgegners darf Ihnen keine Variante (konkrete oder fiktive Abrechnung) vorschreiben oder verwehren. Einen Sonderfall stellt die Abrechnung auf Totalschadenbasis dar (s.u.).
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Häufig gestellte Fragen zur fiktiven Abrechnung: Kfz Gutachter S DRIVE antwortet
Was ist eine fiktive Abrechnung?
Bei der fiktiven Abrechnung erhalten Sie im Gegensatz zur konkreten den Schadensersatz in Form der Reparaturkosten (exklusive Mehrwertsteuer) ausgezahlt. Sie können die Reparatur ggf. zu einem späteren Zeitpunkt selber durchführen, nachdem die fiktive Abrechnung erfolgt ist.
Welche Abzüge gibt es bei der fiktiven Abrechnung (Stichwort Schadensminderungspflicht)?
Üblich ist, dass die Mehrwertsteuer für die Reparaturkosten für eine Fachwerkstatt bei der fiktiven Abrechnung nicht erstattet wird, da sie tatsächlich nicht anfällt. Außerdem kann es passieren, dass die Versicherung den Rotstift bei den Stundensätzen ansetzt und auf die Schadenminderungspflicht verweist. Bei Kfz Gutachter S DRIVE steht Ihnen bei Bedarf ein Fachanwalt zur Seite, um sich gegen solche oftmals haltlosen Kürzungen zu wehren und gleichzeitig Ihre Schadenminderungspflicht zu erfüllen.
Reparatur ausgeschlossen: Ist eine fiktive Abrechnung beim Totalschaden möglich?
Im engen Sinn der Definition der fiktiven Abrechnung nicht, denn Sie erhalten bei einem wirtschaftlichen Totalschaden nicht die Reparaturkosten ausgezahlt, sondern die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert. Diesen Betrag nennt man auch Wiederbeschaffungsaufwand.
Was Sie für die fiktive Abrechnung benötigen: Kfz Gutachter S DRIVE berät Sie persönlich
Wenn Sie nach einem Unfall die Option der fiktiven Abrechnung nutzen wollen, brauchen Sie ein unabhängiges und aussagekräftiges Sachverständigengutachten. Bei einem Bagatellschaden kommt ein Kurzgutachten für die fiktive Abrechnung in Betracht. Die Kosten hierfür hat die Haftpflichtversicherung des Schädigers zu tragen. Wenn ein Schaden fiktiv abgerechnet werden soll, muss er exakt und mit ALLEN relevanten Positionen wie insbesondere der Wertminderung beziffert werden. Nutzen Sie Ihr Recht, selber ein Schadengutachten in Auftrag zu geben.
Was Sie für die fiktive Abrechnung benötigen: Kfz Gutachter S DRIVE berät Sie persönlich
Wenn Sie nach einem Unfall die Option der fiktiven Abrechnung nutzen wollen, brauchen Sie ein unabhängiges und aussagekräftiges Sachverständigengutachten. Bei einem Bagatellschaden kommt ein Kurzgutachten für die fiktive Abrechnung in Betracht. Die Kosten hierfür hat die Haftpflichtversicherung des Schädigers zu tragen. Wenn ein Schaden fiktiv abgerechnet werden soll, muss er exakt und mit ALLEN relevanten Positionen wie insbesondere der Wertminderung beziffert werden. Nutzen Sie Ihr Recht, selber ein Schadengutachten in Auftrag zu geben.
Fachanwalt für Verkehrsrecht Michael Kuhagen
Was tun wenn die Versicherung
das Gutachten kürzt?
Welche Schadenspositionen besonders häufig gekürzt werden und wie Sie damit umgehen sollten, dass erfahren Sie hier:
Fiktive Abrechnung nach Gutachten: Dafür brauchen Sie die Expertise eines Kfz-Sachverständigen
Da eine fiktive Abrechnung nicht ohne belastbares Schadensgutachten möglich ist, können Sie sich direkt an Kfz Gutachter S DRIVE in Hamburg wenden. Auf Ihren Wunsch hin ist das noch am Unfallort möglich, um alle Beweise zu sichern, zeitnah ein Gutachten zu erstellen und alle Ansprüche inklusive fiktiver Abrechnung zu prüfen.
Wann lohnt sich die fiktive Abrechnung für Sie?
Das lässt sich völlig pauschal schwer sagen. Nutzen Sie die Fachberatung durch Kfz Gutachter S DRIVE, sobald alle Zahlen als Entscheidungsbasis auf dem Tisch liegen. Die fiktive Abrechnung kommt sowohl bei älteren als auch bei neueren Unfallfahrzeugen in Betracht, die auch mit dem Schaden weiter fahrtauglich und verkehrssicher sind.
Wenn Sie das Fahrzeug selber reparieren können oder über entsprechende Kontakte verfügen, kann dies ebenfalls ein Grund für die fiktive Abrechnung sein. Bei Leasingwagen stellt sich die Option der fiktiven Abrechnung nicht. Für die Unfallregulierung gelten hierbei vertragliche spezielle Bedingungen für den Leasingwagen (oftmals Werkstattbindung zur Markenwerkstatt & unverzügliche Durchführung von Reparaturarbeiten).
Fiktive Abrechnung: Die Versicherung macht in Ihrem Fall Probleme
Obwohl Versicherungen sich auf die fiktive Abrechnung einlassen müssen, kann es bei der Schadensregulierung zu Problemen kommen. Angesichts dessen ist es zu Ihrem Vorteil als Geschädigter, wenn Sie bei Kfz Gutachter S DRIVE einen ganzheitlichen Service und ein leistungsstarkes Netzwerk für die gesamte Schadensabwicklung nutzen.
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Versicherung des Unfallverursachers kürzt Schadengutachten
Nicht selten kürzen Versicherungen bei den Stundenverrechnungssätzen sowie Verbringungskosten. Auch ortsübliche UPE-Aufschläge für Ersatzteile werden häufig gekürzt. Dies sind Ersatzteilpreisaufschläge, die eine Werkstatt für die Bereithaltung von Marken-Ersatzteilen gegenüber der unverbindlichen Preisempfehlung aufschlägt. Sofern diese regional üblich sind, muss die Versicherung die UPE-Aufschläge anerkennen. Das gilt sowohl für die konkrete als auch die fiktive Abrechnung. Sie können und sollten für solche Fälle auf Kosten der gegnerischen Versicherung einen Fachanwalt hinzuziehen. Er kann in Ihrem Fall die aktuelle Rechtsprechung sofort überblicken.
Übersicht für Haftpflichtschaden:
Für diese Schadensersatz Positionen ist die fiktive Abrechnung möglich
- Reparaturkosten (netto) laut erstelltem Gutachten durch Sachverständigen
- Wertminderung / merkantiler Minderwert
- Kostenpauschale
- Kosten für Kfz Gutachten / den Kfz Sachverständigen
- Verbringungskosten
- UPE-Aufschläge
- Kosten für Beilackierung
- Nutzungsausfallentschädigung
- Stundenverrechnungssätze (Basis für die Kalkulation der Reparaturkosten)
- ggf. Bereitstellungskosten
Fiktive Abrechnung Musterbrief:
Wir kümmern uns um alles Notwendige!
Sie können der Haftpflichtversicherung als Unfallgeschädigter formlos mit einem Musterbrief / Vorlage mitteilen, dass Sie sich für die fiktive Abrechnung entscheiden. Legen Sie die gesamte Schadensabwicklung in die erfahrenen Hände von Kfz Gutachter S DRIVE: Sie müssen sich dann um nichts aktiv kümmern und einen Musterbrief erst gar nicht für die gewünschte fiktive Abrechnung personalisieren. Wir kümmern uns um Ihr Fahrzeug und stellen bei Bedarf ein Ersatzfahrzeug bereit.
Fiktive Abrechnung: Beispiel für Unfallgeschädigte zur Veranschaulichung
Sie hatten einen unverschuldeten Unfall mit Ihrem Fahrzeug. Noch am Unfallort rufen Sie Kfz Gutachter S DRIVE an. Innerhalb von 24 Stunden ist das Sachverständigengutachten erstellt und die Schadensregulierung eingeleitet. Laut erstelltem Schadensgutachten liegen die Reparaturkosten bei 3.000 Euro (netto). Der Wiederbeschaffungswert liegt bei 9.000 Euro. Eine Reparatur nach dem Verkehrsunfall wäre möglich.
Da offensichtlich kein Totalschaden vorliegt, können Sie die 3.000 Euro alternativ fiktiv abrechnen, wobei die Mehrwertsteuer keine Berücksichtigung findet. Sie lassen den Schaden also nicht reparieren, sondern lassen sich den Betrag auszahlen. Je nach Konstellation kommen weitere Posten hinzu (siehe obige Auflistung), die bei einer fiktiven Abrechnung Berücksichtigung finden. Das können Sie persönlich mit Gutachter S DRIVE besprechen, wenn der konkrete Betrag als Grundlage für eine Entscheidung vorliegt.
Besondere Aspekte & häufige Fragen, die im Kontext der fiktiven Abrechnung zu beachten sind
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall handelt es sich um einen Haftpflichtfall (Sachschaden). Die Kfz-Versicherung des Unfallgegners hat dann Schadensersatzleistungen zu erbringen. Geschädigte haben die Schadenminderungspflicht zu beachten. Bei einem selbst oder durch höhere Gewalt verursachten Fahrzeugschaden greift bei der fiktiven Abrechnung die Vollkasko-Versicherung, sofern eine solche Police nutzbar ist.
Ist eine fiktive Abrechnung bei Hagelschaden möglich?
Grundsätzlich ist die fiktive Abrechnung natürlich bei einem Hagelschaden möglich. In der letzten Zeit drängen immer mehr Versicherer Geschädigte dazu, einen Hagelschaden fiktiv abzurechnen. Diese Option muss für Sie nicht die Beste sein! Bei einem neuen Auto ist es angesichts der beachtlichen Höhe der Wertminderung keine erstrebenswerte Option, eine fiktive Abrechnung vorzunehmen. Ist das Auto schon deutlich älter als 8 Jahre und stören Sie persönlich ein paar kleine Dellen nicht, kann die fiktive Abrechnung aber durchaus interessant sein.
Ist die fiktive Abrechnung nach Kostenvoranschlag möglich?
Ja, aber nur für Schäden bis zur Bagatellgrenze, die laut Gerichtsurteilen irgendwo zwischen 700 und 1.000 Euro anzusetzen ist. Liegt der Schaden inklusive aller kalkulierten Aufschläge in diesem Bereich, wäre die Erstellung eines Schadensgutachtens wirtschaftlich nicht gerechtfertigt. Wenn Sie in einem solchen Fall eine fiktive Abrechnung anstreben, kann ein Kostenvoranschlag ausreichend sein. Auch diesen erstellt Kfz Gutachter S DRIVE Ihnen gerne.
Ein Kostenvoranschlag oder ein Kurzgutachten eines Kfz-Sachverständigen kann in diesem Kontext eine überlegene Option sein, da eine Fotodokumentation für mehr Klarheit sorgt und sich auch der Aspekt der Wertminderung berücksichtigen lässt. Handelt es sich nicht um einen Bagatellschaden, ist nur eine fiktive Abrechnung auf Gutachtenbasis möglich.
In welchem Verhältnis stehen die fiktive Abrechnung und Nutzungsausfall zueinander?
Damit Sie als Geschädigter nach einem Unfall weiter mobil sind, können Sie ein Ersatzfahrzeug nutzen. Alternativ steht Ihnen eine Nutzungsausfallentschädigung zu. Auch diese Schadensersatzposition können Sie fiktiv abrechnen. Maßgeblich ist die Dauer, die der Sachverständige im Schadensgutachten für das Unfallfahrzeug festgeschrieben hat.
Fiktive Abrechnung: Mehrwertsteuer erstattungsfähig?
Nein, seit einer Gesetzesänderung vor vielen Jahren ist es nicht mehr üblich, dass die Mehrwertsteuer bei der fiktiven Abrechnung für das verunfallte Fahrzeug berücksichtigt wird. Diesen finanziellen Aspekt sollten Sie bei den Vor- und Nachteilen der fiktiven Abrechnung berücksichtigen.
Fiktive Abrechnung und Wertminderung: Was sagt die Rechtsprechung?
In einem Urteil (Aktenzeichen 22 S 90/18) hat das Landgericht Regensburg entschieden, dass auch die Wertminderung fiktiv abgerechnet werden kann. Maßgeblich ist, was das erstellte Gutachten für das verunfallte Fahrzeug sagt. Wird dort eine Wertminderung beziffert, muss dieser Betrag in voller Höhe auch bei der fiktiven Abrechnung für den angefallenen Unfallschaden Berücksichtigung finden.
Fiktive Abrechnung und Schadensminderungspflicht: Ein häufiger Streitfaktor
Im Gutachten beziffert der Kfz-Sachverständige die Reparaturkosten. Je nach Fall entscheidet der Gutachter, ob die Stundensätze der markengebundenen oder der freien Werkstatt zur Kalkulation herangezogen werden.
Zahlreiche Gerichtsurteile zeigen, dass ortsübliche Aufschläge für eine Fachwerkstatt gerechtfertigt sind. Das gilt auch für anfallende Verbringungskosten. Grundsätzlich haben Geschädigte eine Schadenminderungspflicht zu erfüllen. Die Kosten dürfen nicht bewusst durch eine Werkstatt in die Höhe getrieben werden. Ist das Fahrzeug jedoch nicht älter als 3 Jahre, steht Ihnen die Verrechnung der Stundensätze einer Markenwerkstatt zu. Ältere Fahrzeuge benötigen ein lückenlos gepflegtes Scheckheft einer Markenwerkstatt.
Gut zu wissen: Ihr Recht bei fiktiver Schadensregulierung!
Das BGH Urteil (Aktenzeichen VI ZR 53/09) bestätigt, dass die Kosten einer markengebundenen Werkstatt bei einer fiktiven Abrechnung zu Grunde gelegt werden können. Bei Unsicherheiten fragen Sie einfach die Experten von S DRIVE.
Ist die fiktive Abrechnung trotz Reparatur möglich?
Prinzipiell ja! Haben Sie den Schaden ausbezahlt bekommen, können Sie mit dem Geld verfügen und es in eine Reparatur investieren. Sie dürfen sich dabei allerdings nicht ‚bereichern‘. Problematisch kann es werden, wenn Sie die Reparatur schon durchgeführt haben und dann auf die fiktive Abrechnung pochen. Für dieses Szenario gibt es regionale Gerichtsurteile, die eine fiktive Abrechnung dann als nicht mehr möglich einstufen.
Beilackierung und fiktive Abrechnung: Das sagt der Bundesgerichtshof
Bei der Beilackierung gibt es immer wieder Schwierigkeiten bei der fiktiven Abrechnung, da Versicherungen die Notwendigkeit ablehnen. Für Klarheit sorgt ein BGH Urteil aus dem Jahr 2019 (Az. ZR 396/18), das die Kosten für die Beilackierung als Position der fiktiven Schadensabrechnung bestätigt. Die Schadenminderungspflicht ist in diesem Kontext nicht als Einwand zu sehen.
Fiktive Abrechnung bei Totalschaden: Ein Sonderfall
Grundlage für die fiktive Abrechnung bei wirtschaftlichem Totalschaden ist der Wiederbeschaffungsaufwand (Wiederbeschaffungswert minus Restwert). Die Reparaturkosten dürfen den im Gutachten ausgewiesenen Wiederbeschaffungswert nicht um mehr als 130 % (Stickwort: 130-Prozent-Regel) überschreiten. Bei einem Totalschaden geht es in der Regel um eine Ersatzbeschaffung, die die Versicherung des Schädigers zu bezahlen hat.
Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden ist eine Art von fiktiver Abrechnung ohnehin Standard: Abrechnung auf Totalschadenbasis bedeutet, dass Sie als Geschädigter die Differenz aus Wiederbeschaffungs- und Restwert erstattet bekommen. In diesem Szenario ist es nicht möglich, sich die Reparaturkosten fiktiv auszahlen zu lassen.
Totalschaden? Das ist bei fiktiver Abrechnung möglich
Insofern erstreckt sich die Abrechnung bei einem Totalschaden auf den Wiederbeschaffungswert als zentrale Bezugsgröße. Für den zuständigen Versicherer ist es nicht von Bedeutung, ob Sie das Fahrzeug reparieren lassen wollen oder nicht, sofern das bei einem Totalschaden überhaupt noch möglich ist.
Sollten Sie die Reparatur in Eigenregie übernehmen wollen, können Sie von S DRIVE den kostenlosen Service einer Reparaturbestätigung nutzen. Sofern die kalkulierte Reparatursumme unterhalb des Wiederbeschaffungswertes liegt, haben Sie als Kunde Anspruch auf diese Kosten – trotz wirtschaftlichem Totalschaden.
6 Monate Weiternutzung bei fiktiver Abrechnung:
Was hat es mit dieser Frist auf sich?
Hinter dem Zeitraum von 6 Monaten verbirgt sich die Frage, ob sich die fiktive Abrechnung und der Verkauf des Autos vereinbaren lassen. Lassen Sie den Schaden nach einem Unfall fiktiv abrechnen, so müssen Sie das Auto für mindestens 6 weitere Monate fahren. Sie müssen daher vor Inanspruchnahme dieser Option wissen, was Sie mit dem Unfallwagen vorhaben. Die Versicherung des Unfallverursachers darf sich unter dieser Voraussetzung nicht gegen die fiktive Abrechnung stellen. Dies gilt auch im Falle eines wirtschaftlichen Totalschadens, sofern das Fahrzeug noch verkehrssicher ist.
Zusammenfassung zur fiktiven Abrechnung: Was Sie über die Option der Schadenregulierung wissen sollten
- Das Gesetz sieht ausdrücklich vor, dass Sie zwischen der konkreten und der fiktiven Abrechnung wählen können (Grundlage: § 249 BGB).
- Es besteht keine Pflicht, einen Schaden reparieren zu lassen. Mit der fiktiven Abrechnung können Sie sich die Schadenssumme auszahlen lassen (Ersatzfähigkeit der Mehrwertsteuer ist nicht mehr gegeben). Alle ggf. relevanten Schadenspositionen für diese Abrechnung sind oben aufgeführt.
- Ohne aussagekräftiges Sachverständigengutachten als Basis ist die fiktive Abrechnung nicht möglich.
- Lohnt sich die fiktive Abrechnung? Ob diese Option für Sie finanziell vorteilhaft ist, klären Sie am besten mit einem erfahrenen Kfz Gutachter.
- Wer den Schaden fiktiv bei der Unfallregulierung abrechnet, muss das Auto danach für mindestens 6 weitere Monate nutzen.
Jetzt beraten lassen: Kommt für mich nach einem Unfall die fiktive Abrechnung als Option in Betracht?
Wenn Sie sich diese Frage stellen und gerade einen Unfall hatten, können Sie sich jederzeit via Notfall-Hotline an Kfz Gutachter S DRIVE in Hamburg wenden. Wir übernehmen die gesamte Schadensregulierung für Sie und prüfen neben der fiktiven Abrechnung ALLE weiteren Optionen für Sie. Sie werden überrascht sein, welche Schadenpositionen und kalkulierten Reparaturkosten angefallen sind. Die fiktive Abrechnung ist keineswegs als Sonderfall zu sehen!
Wir beziffern alle denkbaren Schadensersatzleistungen bei der fiktiven Abrechnung.
Auch wenn alle Optionen zunächst FIKTIV klingen mögen: Unser Service wird Sie sehr KONKRET unterstützen und überzeugen! Wir freuen uns auf Ihren Anruf.