5 Fakten zum Wiederbeschaffungswert: Das müssen Unfallgeschädigte wissen!

Hören Sie den Fachbegriff „Wiederbeschaffungswert nach einem unverschuldeten Unfallereignis“, steht eine Ersatzbeschaffung an. Meistens liegt ein Totalschaden vor. Auch ein Verlust Ihres Autos durch Diebstahl, Brand oder Naturgewalten ist denkbar. In diesem Fall erhalten Sie vom Versicherer mit dem Wiederbeschaffungswert als Entschädigung möglichst genau den Betrag, um sich ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug am Gebrauchtwagenmarkt kaufen zu können. Das ist der zentrale Gegenstand dieses Beitrags des Kfz-Sachverständigenbüros S DRIVE.

Der Wiederbeschaffungswert beziffert Ihre Schadenersatzansprüche!

Und weil das so ist, sollten Sie nach einem unverschuldeten Unfall auf einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen setzen. Sein Ziel ist es, einen objektiv angemessenen Wiederbeschaffungswert auf Gutachtenbasis im Haftpflichtfall anzusetzen. Der gegnerische Versicherungssachverständige möchte möglichst wenig auszahlen. Ein geringerer Wiederbeschaffungswert und somit eine niedrige Entschädigungssumme wäre die Folge. Lehnen Sie den Versicherungssachverständigen der Gegenseite ab!

„In der Alternative liegen der Ersatzteile Deines Handelns.“ (Monika Kühn-Görg)

Definition: Wiederbeschaffungswert

Im Wiederbeschaffungswert ist im Gegensatz zum Zeitwert sämtlicher Wiederbeschaffungsaufwand enthalten. Er sagt aus, mit welcher Summe Geschädigte am regionalen Gebrauchtwagenmarkt ein gleichartiges Fahrzeug mit ähnlicher Ausstattung beschaffen können. Für eine Ersatzbeschaffung bei Diebstahl oder Totalschaden funktioniert die Versicherungsregulierung nur über den Wiederbeschaffungswert bzw. auf Basis eines Sachverständigengutachtens.

Kurz & knapp zusammengefasst: 5 zentrale Fakten zum Wiederbeschaffungswert

  • Im Kfz-Schadensfall ist der Wiederbeschaffungswert oft eine wichtige Berechnungsgröße für die Versicherungsregulierung. Das gilt für Haftpflichtschäden und die Kaskoversicherung (hier ist die Selbstbeteiligung einzurechnen) sowie weitere Sachversicherungen.
  • Die Relation von Wiederbeschaffungswert zu Reparaturkosten zeigt, ob die Instandsetzung wirtschaftlich ist oder aber ein Totalschaden bei der Schadensregulierung vorliegt.
  • Der Wiederbeschaffungswert für ein Auto liegt bis zu 25 % über dem Zeitwert, da u.a. Gewinnmargen mit einfließen. Jedes Auto verliert von Jahr zu Jahr an Wert.
  • Die Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes ist ein klassischer Gegenstand für einen Kfz Gutachter: Es gibt keine einheitliche Formel und ein einfacher Blick in die Schwacke-Liste reicht für eine angemessene Entschädigung nicht.
  • Der Wiederbeschaffungswert kann für identische Fahrzeuge mit Blick auf regionale Besonderheiten abweichen. Marktpreise unterliegen zudem Schwankungen.

Häufige Fragen zum Wiederbeschaffungswert: Hier Antworten anklicken!

Üblicherweise wird ein Kfz-Sachverständiger für ein Unfallgutachten beauftragt. Darin berechnet er den Wiederbeschaffungswert, um die Wirtschaftlichkeit der Reparatur zahlenbasiert beurteilen zu können. Es gibt keine Formel für den Wiederbeschaffungswert, die Gutachterexpertise liefert das Rechenergebnis!

Die Haftpflichtversicherung zahlt die Differenz aus Restwert und Wiederbeschaffungswert bei einem wirtschaftlichen Totalschaden, um ein gleichwertiges Auto wiederzubeschaffen. Das gilt auch in der Kaskoversicherung bei Diebstahl des Fahrzeugs, wobei der vertragliche Selbstbehalt abzuziehen ist.

Nein, es gibt keine Formel für den Wiederbeschaffungswert und die Schwacke-Liste kann aufgrund von Durchschnittswerten nur eine Orientierung für Geschädigte liefern. Hier finden Sie eine Liste mit wichtigen Faktoren für den Wiederbeschaffungswert. Lassen Sie sich bei S DRIVE beraten.

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Grundlagen: Wie wird der Wiederbeschaffungswert ermittelt?

Durch einen möglichst unabhängigen Kfz Gutachter, der im Sinne der finanziellen Interessen des Unfallgeschädigten einen belastbaren Wiederbeschaffungswert herleitet. Dessen Höhe ist entscheidend für die Wiederbeschaffung eines vergleichbaren Ersatzfahrzeugs.

Sie haben das Recht, ein gleichwertiges Fahrzeug wiederzubeschaffen

Sie dürfen mit Blick auf Schadenersatzansprüche gemäß § 249 BGB durch den Unfall nicht schlechter gestellt werden. Daher ist die Höhe des Wiederbeschaffungswertes für Ihre Interesse von elementarer Wichtigkeit.

Diese Faktoren lässt der Sachverständige in die Berechnung des Wiederbeschaffungswertes einfließen:

  • Fahrzeugalter, Baujahr, Erstzulassung, Anzahl der Halter
  • Kilometerleistung
  • Ausstattung, ggf. wertsteigernde Sonderausstattung oder limitierte Sonderedition
  • Zustand des Fahrzeugs: Abnutzung, Karosserie, Lack, Bauteile, Pflege bzw. die Frage, ob das Fahrzeug scheckheftgepflegt ist
  • Berücksichtigung eventueller Vorschäden oder auch Altschäden am verunfallten Fahrzeug
  • Preisfaktoren des regionalen Gebrauchtwagenmarktes mit Blick auf die Verfügbarkeit können in den Wiederbeschaffungsaufwand einfließen.

Ein Blick in die Schwacke-Liste muss mit Gutachterfachwissen erweitert werden!

Sie erkennen anhand dieser Kriterien für den Wiederbeschaffungswert, dass ein schneller Blick in die Schwacke-Liste nicht ausreicht. Die dortigen Werte gehen vom Durchschnitt in puncto Ausstattung, Reifenprofil, Zustand, Laufleistung und Restdauer bis zur nächsten Hauptuntersuchung aus. Es handelt sich nicht um individuelle Wiederbeschaffungswerte bzw. Wiederbeschaffungskosten.

Nur ein Gutachter kennt den genauen Wiederbeschaffungspreis

All diese Faktoren können beim Unfallfahrzeug aber völlig anders liegen und so für deutliche Abweichungen nach oben sorgen. Sie erkennen hier, warum nur Kfz-Sachverständige belastbare Wiederbeschaffungswerte ermitteln können.

Fachanwalt für Verkehrsrecht Michael Kuhagen

Fachanwalt für Verkehrsrecht Michael Kuhagen

Was tun wenn die Versicherung
das Gutachten kürzt?

Welche Schadenspositionen besonders häufig gekürzt werden und wie Sie damit umgehen sollten, dass erfahren Sie hier:

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In welchen Fällen ist der Wiederbeschaffungswert relevant?

Versicherungstechnisch ist der Wiederbeschaffungswert bei der Schadensabwicklung immer dann notwendig, wenn eine Ersatzbeschaffung ansteht. Es liegt also ein nicht mehr reparabler Totalschaden vor oder aber das Auto ist gestohlen worden. Dann wird die Kaskoversicherung auf Basis des Wiederbeschaffungswertes dem Versicherungsnehmer Schadenersatz leisten.

Kfz Gutachten Beispiel

Wiederbeschaffungswert, Restwert, Marktwert, Zeitwert: Relevanz und Unterschiede

Eine kleine Begriffskunde scheint erforderlich, da in vielen Ratgebern gerade die Begriffe Zeitwert und Wiederbeschaffungswert undifferenziert genutzt werden. Beim Zeitwert handelt es sich um ein theoretisches Konstrukt für die Abschreibung oder besser gesagt Abnutzung von Wirtschaftsgütern.

 

Da der Wiederbeschaffungswert sämtlichen Beschaffungsaufwand und auch den Händlereinkaufswert und Händlerverkaufswert berücksichtigt, liegt er im Mittel 20 Prozent über dem Zeitwert. Das erklärt, warum nur der Wiederbeschaffungswert für die Schadenregulierung in Frage kommen kann. Der Marktwert orientiert sich an den Händlerpreisen, wobei hier der Wiederbeschaffungsaufwand nicht eingerechnet ist.

Der Restwert gibt kann, zu welchem Preis ein Fahrzeug mit Totalschaden noch verkauft werden kann. Er wird mit Angeboten auf so genannten Restwertbörsen gutachterlich ermittelt. Auch ist er für die Auszahlungssumme der Autoversicherung notwendig, denn diese erstattet die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert.

Beispiel der Berechnung des Wiederbeschaffungswertes

Nehmen wir an, Sie lassen auf Kosten der gegnerischen Haftpflichtversicherung ein unabhängiges Schadengutachten bei S DRIVE erstellen. Sie werden dann im Gutachten einen belastbaren Wiederbeschaffungswert vorfinden.

In der Schwacke-Liste könnte ein Wert von 8.000 Euro als Beispiel festgestellt werden. Der Gutachter könnte aber eine sehr geringe Laufleistung, neue Reifen und eine exklusive Sonderausstattung feststellen, sodass sich in Summe ein Wiederbeschaffungswert von deutlich über 8.000 Euro ergibt. Ein Gutachter kann allen relevanten Fahrzeugdetails Werte zuordnen.

Gut zu wissen: Mehrwertsteuer und der Wiederbeschaffungswert

Nicht selten fallen im Zusammenhang mit dem Wiederbeschaffungswert die Fachbegriffe steuerneutral und differenzbesteuert. Beim Gebrauchtwagenverkauf greift mehrheitlich die Differenzbesteuerung, um das nochmalige Abführen von Umsatzsteuer zu verhindern. Händler müssen an Mehrwertsteuer nur die Differenz zwischen Händlerverkaufspreis und Händlereinkaufswert zahlen.

Bei Privatpersonen, wie es bei einem Schadensgutachten meistens der Fall ist, wird der Wiederbeschaffungswert oft steuerneutral behandelt. Ihr Gutachter wird die konkreten steuerrechtlichen Umstände genau in Ihrem Sinne würdigen!

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Totalschaden: Wiederbeschaffungswert im Zusammenhang mit der 130 Prozent Regel

Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um mehr als 30 %, liegt definitiv ein irreparabler Totalschaden vor. Innerhalb dieser Marge von 30 % (= Integritätszuschlag) kann die Reparatur eines Totalschadens möglich sein, jedoch nur auf Gutachtenbasis! Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert, kann mit der 130 % Regel noch eine Reparatur des Schadens am Auto möglich sein.

Gibt es eine Alternative zur Wiederbeschaffung?

Um das zu prüfen, brauchen Sie einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen und ein Schadengutachten, dessen Zahlen für die Machbarkeit der 130 Prozent Regel sprechen. Entscheiden Sie sich aufgrund eines besonderen Integritätsinteresses für diese Sonderregel, muss das Fahrzeug auf Gutachtenbasis vollständig repariert und danach noch mindestens 6 Monate weitergefahren werden.

Sie hängen sehr am Unfallwagen? Als Liebhaberfahrzeug hat es einen besonderen Wert. Bei S DRIVE kommen ALLE Regulierungsoptionen auf den Tisch!

Was zahlt die Versicherung bei Diebstahl oder Totalschaden?

Bei Diebstahl oder einem Totalschaden wegen höherer Gewalt (Feuer, Sturm, Überschwemmung etc.) ist eine Teilkasko- bzw. Vollkaskoversicherung notwendig. Eine Kfz-Haftpflichtversicherung alleine reicht nicht aus! Für die Ersatzbeschaffung zahlt Ihnen die Versicherung den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert aus. Beachten Sie, dass auch der vertragliche Selbstbehalt fällig wird.

Anders als im unverschuldeten Haftpflichtfall wird aber die Versicherung mit ihrem Weisungsrecht einen Sachverständigen mit der Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes beauftragen. Bei einem Haftpflichtschaden können und sollten Sie als Geschädigter das Heft selbst in die Hand nehmen!

Wiederbeschaffungswert für Neufahrzeuge? Wissenswertes zur Neupreisentschädigung

Handelt es sich um einen Neuwagen im ersten Zulassungsjahr mit geringer Betriebsleistung, erstatten Versicherer im Regelfall den Betrag für den Neuwert bzw. Listenpreis. Eine Reparatur wäre zwar wirtschaftlich noch sinnvoll bzw. möglich, aber die enorme Wertminderung im ersten Zulassungsjahr ist für den Fahrzeugbesitzer unzumutbar.

Sonderfall Oldtimer: Achten Sie auf die Klauseln Ihrer Versicherung

Bei Oldtimern spielt die regelmäßige Überprüfung und vertragliche Anpassung des Versicherungsvertrages bzw. Wiederbeschaffungswertes eine wichtige Rolle. Es gilt, mit einer Versicherungspolice für Oldtimer den tatsächlichen Versicherungswert abzusichern. Bei seltenen Liebhaberstücken kann der Wiederbeschaffungswert im Laufe der Jahre deutlich steigen, wobei sich vor allem umfassende Restaurierungen wertsteigernd auf den Preis bzw. Kosten für die Wiederbeschaffung auswirken können.

Die Versicherungspolice für Oldtimer und Youngtimer sollte eine so genannte Wertsteigerungsklausel enthalten, damit das Fahrzeug automatisch an die Marktentwicklungen angepasst wird. Mit dem bundesweit tätigen Kfz Gutachterbüro und Sachverständigennetzwerk von S DRIVE setzen Sie auf fundiertes Fachwissen, um ein Oldtimer Wertgutachten erstellen zu lassen.

Fazit: Der Wiederbeschaffungswert darf keine unberechenbare Größe sein!

Und weil das in Ihrem Interesse in Ihrer Sache so sein sollte, ist die Beauftragung eines unabhängigen Schadengutachters nach einem unverschuldeten Unfall alternativlos. Je größer der Schaden und je wahrscheinlicher ein Totalschaden ist, desto wichtiger wird der Wiederbeschaffungswert für Ihre Ansprüche auf Schadenersatz. Sie haben hier nachvollziehen können, dass nur die Gutachterexpertise die Berechnung eines aussagekräftigen Wiederbeschaffungswertes erlaubt.

In 24 Stunden ist mit S DRIVE in Ihrer Sache bereits viel erledigt!

Vielleicht haben Sie auch Ärger mit Ihrer Kaskoversicherung und sind mit dem Wiederbeschaffungswert nicht einverstanden? In diesem Szenario kann sich ein Zweitgutachten oder Gegengutachten auszahlen, wenn Sie einen höheren Wiederbeschaffungswert durchsetzen können.

Lassen Sie sich im Schadensfall bei S DRIVE umfassend beraten, nicht nur in Bezug auf den Wiederbeschaffungswert. Wir sind schnell am Unfallort und bringen das Schadensmanagement innerhalb weniger Stunden in Gang. Mit dem leistungsstarken Kfz-Sachverständigennetzwerk sind individuelle Regulierungslösungen möglich, bei Bedarf inkl. Rechtsbeistand.

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