Kostenvoranschlag prüfen Kfz Gutachter

Alle wichtigen Informationen zum Kostenvoranschlag für Versicherung:

Sachschäden an Fahrzeugen erfordern immer einen Kostenvoranschlag für die Versicherung. Denn nur dann kann der entstandene Schaden reguliert werden. Doch worauf sollten Sie als geschädigter Unfallteilnehmer achten und wer unterstützt Sie bei der fairen Schadensregulierung vom Kostenvoranschlag für die Versicherung bis zu eventuell erforderlichen gerichtlichen Auseinandersetzung mit der gegnerischen Versicherung?

Immerhin lauern zahlreiche Fallstricke auf Sie als Unfallbeteiligter. Die Experten des Kfz Gutachters Hamburg S DRIVE unterstützen Sie von der schnellen Begutachtung bis zur rechtlichen Vertretung.

Beweislast liegt immer beim Geschädigten!

Zum Glück entstand durch den eben passierten Unfall nur ein Sachschaden und es kam kein Mensch zu Schaden. Diese Tatsache lässt Sie mit Sicherheit zuerst einmal aufatmen. Trotzdem sind Sie sich sicher, dass Ihr Verhalten im Straßenverkehr absolut korrekt war. Doch welche Schritte müssen Sie nun unternehmen, um den an Ihrem Fahrzeug entstandenen Schaden fair zu regulieren?

Als Geschädigter liegt die Beweislast bei Ihnen. Für Sie bedeutet dies, dass Sie der gegnerischen Versicherung einen Kostenvoranschlag über den entstandenen Schaden vorlegen müssen. Berücksichtigen Sie bitte, dass auf den ersten Blick nicht sichtbare oder kleine Schäden schlussendlich kostenintensive Reparaturen nach sich ziehen können. Daher sollten Sie das Fahrzeug im Zweifel von einem neutralen Kfz Gutachter begutachten lassen.

Die unabhängigen Experten von S DRIVE Kfz Gutachter sind für Sie über die Notfallnummer 24 Stunden erreichbar und innerhalb von 60 Minuten vor Ort.

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Was genau ist der Kostenvoranschlag?

Der Kostenvoranschlag für die Versicherung informiert über die ungefähren Kosten, die für eine Reparatur der durch den Unfallgegner verursachten Schäden entstehen. Im Prinzip ist es eine für den Aussteller verbindliche Vorkalkulation der Dienstleistung.

Inhalte des Kostenvoranschlags:

  • Detaillierte Beschreibung der erforderlichen Arbeiten
  • Ausführliche Informationen zum Umfang der Arbeiten
  • Geschätzte Arbeitszeit
  • Arbeitskosten pro Stunde und als Gesamtsumme
  • Kosten für das benötigte Material

Im Bürgerlichen Gesetzbuch § 650 ist festgelegt, dass es sich bei einem Kostenvoranschlag um eine verbindliche Kostenzusage handelt, die maximal 15 bis 20 Prozent überschritten werden darf. Ist für die Werkstatt absehbar, dass die tatsächlichen Kosten über diesem Rahmen liegen, muss er den Auftraggeber darüber unverzüglich informieren.

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Kostenvoranschlag für die Versicherung enthält nur die Reparaturkosten

In der Regel reicht bei Bagatellschäden ein einfacher Kostenvoranschlag, um die Schäden an Ihrem Fahrzeug zu regulieren. Allerdings wissen Sie nie genau, ob sich hinter dem kleinen sichtbaren Kratzer an der Stoßstange nicht eine Verformung der Haltevorrichtung oder der Karosserie verbirgt. Es passiert immer wieder, dass sich ein vermeintlicher Bagatellschaden plötzlich in einen deutlich größeren Schaden am Fahrzeug verwandelt.

Bestehen Sie bei Unsicherheiten auf ein Kfz Gutachten durch einen neutralen Unfallgutachter. Denn der Kostenvoranschlag enthält wesentlich weniger Informationen als ein professionelles Kfz Gutachten.

Kostenvoranschlag für die Versicherung nur bei nachweislichen Bagatellschäden

Mit der Vorlage des Kostenvorschlags handelt die gegnerische Versicherung nicht großzügig, sondern ausschließlich im eigenen Interesse. Denn das Hauptaugenmerk liegt darin, die Kosten der Schadensregulierung durch den Verzicht auf ein Schadensgutachten so gering wie möglich zu halten. Daher ist der Kostenvoranschlag für Sie als geschädigter Unfallbeteiligter immer das Mittel der zweiten Wahl.

Die einzige Ausnahme, wann ein Kostenvoranschlag für die Versicherung ausreicht, sind eindeutige Bagatellschäden, die Folgeschäden zuverlässig ausschließen.

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Bagatellschäden – Grenze nicht definiert!

Beachten Sie, dass diese Grenze für Bagatellschäden nicht gesetzlich definiert ist. Immer wieder ist für Bagatellschäden von einem Betrag zwischen 715 und 1.000 Euro zu lesen. Erst oberhalb dieser Schadenssumme darf der Geschädigte einen Kfz Gutachter auf Kosten der gegnerischen Versicherung beauftragen.

Diese Aussage ist nicht korrekt! Hierzu gibt es verschiedenste Urteile mit zum Teil widersprüchlichen Aussagen. So zieht das AG Königs Wusterhausen mit seinem Urteil vom 23.01.2015 (AZ 4 C 1082/14) die Bagatellgrenze bei 600 Euro.

Das Amtsgericht München wiederum ist in seinem Urteil vom 04.04.2014 (AZ 331 C 34366/13) der Ansicht, dass die Grenze für Bagatellschäden bei 1.250 bis 1.500 Euro liegt. Einzig das AG Kiel beantwortet die Frage mit seinem Urteil vom 30.11.2011 (AZ 113 C 145/11) mit der Feststellung, dass ein Laie zum Zeitpunkt der Beauftragung eines Kfz Gutachters keinesfalls abschätzen kann, inwiefern sich das geringfügig wirkende Schadensbild im nicht sichtbaren Bereich umfangreichere Ausmaße zeigt.

Wichtige Informationen fehlen im Kostenvoranschlag!

Während sich der Kostenvoranschlag für die Versicherung nur auf die Reparatur des Schadens bezieht und eher Ergebnis einer oberflächlicheren Prüfung des Fahrzeugs ist, liefert das Kfz Gutachten von Kfz Sachverständigenbüro S DRIVE wichtige Informationen wie:

  • detaillierte Angaben zum Restwert des Fahrzeugs,
  • Wertreduzierung des Fahrzeugs durch Unfallschaden,
  • Informationen eines möglichen wirtschaftlichen Totalschadens, sowie den
  • Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs unter dem Aspekt der Gleichwertigkeit.

Diese im Kostenvoranschlag für die Versicherung nicht enthaltenen Informationen können sich für Sie zum Teil drastisch auswirken. Ein besonderes Problem ist der durch die gegnerische Versicherung zu gering angesetztem Marktwert mit folgenden Nachteilen für Sie:

  • Durch einen deutlich geringeren Marktwert wird ein größerer Schaden eher zum Totalschaden.
  • Ein niedrigerer Marktwert wirkt sich für den Fahrzeugbesitzer negativ auf den Wertverlust durch den Schaden aus.

Jeder einzelne dieser Punkte bedeutet für Sie als Fahrzeughalter im Schadensfall und durch die Regulierung des Schadens ohne neutrales Sachverständigen-Gutachten finanzielle Verluste.

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Vor- und Nachteile eines Kostenvoranschlags auf einen Blick:

Sie sollten einen Schaden, wie bereits erwähnt, nur dann über einen Kostenvoranschlag für die Versicherung regulieren,
wenn es sich zuverlässig um einen von der Versicherung definierten Bagatellschaden handelt.

Vorteile:

  • Schnelle und zeitsparende Begutachtung des Schadens
  • Kostenvoranschlag ist innerhalb kürzester Zeit fertig
  • Kosten für den Kostenvoranschlag werden bei Reparaturauftrag gegenverrechnet
  • Überblick über die ungefähren Reparaturkosten

Nachteile:

  • Kostenvoranschlag bezieht sich nur auf die Reparaturkosten
  • Im Kostenvoranschlag für Versicherung fehlen wichtige Informationen wie Wertminderung oder Marktwert des Fahrzeugs

Wer übernimmt die Kosten für den Kostenvoranschlag?

Benötigen Sie den Kostenvoranschlag für die Versicherung, fallen in der Regel keine Kosten an. Dies gilt vor allem dann, wenn Sie die Reparatur z.B. in der Werkstatt Ihres Vertrauens durchführen lassen.

Kommt es im Rahmen einer fiktiven Abrechnung des Kostenvoranschlags zu keiner Reparaturbeauftragung, muss die gegnerische Versicherung die Kosten trotzdem übernehmen.

Dazu erging vom Landgericht Hildesheim unter der AZ 7S107/09 ein entsprechendes Urteil. Wobei das Gericht in diesem Urteil den Standpunkt vertritt, dass die Versicherung die Kosten auch bei Reparaturbeauftragung übernehmen muss.

Fazit dieses Urteils: Sobald Kosten für den Kostenvoranschlag anfallen, trägt diese immer die gegnerische Versicherung.

In welchem Rahmen sich die Kosten bewegen, hängt vom Fachbetrieb ab. Ein Pauschalbetrag gibt es hier nicht. Manche Reparaturwerkstätten orientieren sich an der Schadenshöhe, indem Sie für die Erstellung des Kostenvoranschlags 10 Prozent vom Nettobetrag kalkulieren.

Kostenvoranschlag fiktiv abrechnen - was bedeutet das?

Wir sind für Sie da! Bei Fragen kontaktieren Sie uns unter der Rufnummer: 040 947 661 26 . Oder nutzen Sie unseren Rückruf-Service!

Als geschädigter Unfallteilnehmer besitzen Sie zwei Möglichkeiten, den Schaden zu regulieren. Sie entscheiden sich für die Reparatur in einer offiziellen Reparaturwerkstätte oder Sie rechnen den Kostenvoranschlag fiktiv ab.

Bei der fiktiven Abrechnung erhalten Sie von der gegnerischen Versicherung, die im Kostenvoranschlag für die Versicherung errechneten Reparaturkosten ausbezahlt. Es bleibt Ihnen überlassen, ob Sie den Schaden reparieren oder nicht. Diese Vorgehensweise ist vor allem bei älteren Fahrzeugen häufig. Aber auch bei neuwertigen Fahrzeugen kann es sinnvoll sein, wenn Sie in der Lage sind, den Schaden selbst zu reparieren.

Diese Vorgehensweise ist durch § 249 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) rechtlich abgesichert, indem eine geschädigte Person im Rahmen eines Schadenersatzprozesses von seiner Dispositionsfreiheit Gebrauch macht. Dies bedeutet in dieser Situation, dass nicht die realen Reparaturkosten als Basis für die Schadenersatzforderung dienen, sondern der Kostenvoranschlag für die Versicherung.

Was passiert, wenn die Versicherung den Kostenvoranschlag ablehnt?

Es passiert immer wieder, dass die gegnerische Versicherung den Kostenvoranschlag ablehnt. Ein häufiger Grund sind angeblich zu hohen Kosten für die Art des sichtbaren Schadens oder zu hohe Stundensätze im Rahmen einer fiktiven Abrechnung. In diesem Fall stellt ein Sachverständiger ein Gutachten.

Spaltmaße Unfallschaden

Aber Vorsicht!
Überlassen Sie die Auswahl des Kfz Gutachtens keinesfalls der Versicherung, da diese mit hoher Wahrscheinlichkeit mit der Ablehnung des Kostenvoranschlags die Kosten für die Schadensregulierung reduzieren möchte.

Bestehen Sie unbedingt auf die eigene Beauftragung eines neutralen Kfz Gutachters wie das Team von Kfz Gutachter Hamburg S DRIVE. Das ist Ihr gesetzlich festgelegtes Recht!

Für diesen Zweck informieren Sie die gegnerische Versicherung umgehend nach Erhalt der Ablehnung des Kostenvoranschlags darüber, dass Sie einen eigenen Kfz Sachverständigen beauftragen.

Haben Sie Probleme bei der Durchsetzung Ihrer Rechte, unterstützen Sie Kfz Gutachter Hamburg S DRIVE mit starken Partnern. Denn wir arbeiten intensiv mit spezialisierten Fachanwälten für Verkehrsrecht zusammen.

Kostenvoranschlag, Gutachten und Kurzgutachten -
die Unterschiede:

Nachfolgend finden Sie die Unterschiede zwischen Kostenvoranschlag, Gutachten und Kurzgutachten übersichtlich in Tabellenform dargestellt. Diese Darstellung zeigt Ihnen deutlich die Vorteile der einzelnen Vorgehensweisen auf.

Kostenvoranschlag

kaufmännische Vorkalkulation ähnlich
einem rechtsverbindlichen Angebot

Kurzgutachten

Ist dem normalen Gutachten sehr ähnlich, enthält jedoch keine Hinweise auf Wertminderung und Nutzungsausfall

Gutachten

Begründetes Urteil eines Sachverständigen zur Klärung des Sachverhalts

Zusammenfassung und Fazit:

Der Kostenvoranschlag für die Versicherung bietet sich auf jeden Fall im Bereich der Bagatellschäden sowie bei der fiktiven Abrechnung an. Im Zweifelsfall sollten Sie jedoch immer einen neutralen Kfz Gutachter beauftragen.

Ganz gleich wie hoch der Schaden zunächst erschein, kontaktieren Sie einen unabhängigen Kfz Gutachter wie S DRIVE mit der Begutachtung. Denn während der Kostenvoranschlag nur Informationen zu den Reparaturkosten enthält, informiert ein Sachverständigen-Gutachten über wichtige Aspekte wie die Wertminderung den aktuellen Marktwert und andere wichtige Details.

Unfall gehabt? Kontaktieren Sie uns über unsere Notfallnummer. Die Experten von Kfz Gutachter Hamburg S DRIVE sind 24 Stunden für Sie erreichbar und innerhalb von 60 Minuten vor Ort. Unsere Partneranwälte mit Schwerpunkt Verkehrsrecht unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.

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