Ab 1.000 Euro Schadenshöhe ist die Antwort klar: Über der vom Bundesgerichtshof (BGH) gezogenen Bagatellschadengrenze ist es eindeutig besser, ein Gutachten erstellen zu lassen. Die Kosten hat die gegnerische Haftpflichtversicherung zu tragen. Nur mit einem unabhängigen (!) Gutachten lassen sich abgesehen von Reparaturkosten weitere Schadenersatzansprüche wie Nutzungsausfall oder Wertminderung durchsetzen (Unfallfahrzeuge sind weniger wert).
Sachschäden an Fahrzeugen erfordern immer einen Kostenvoranschlag für die Versicherung. Denn nur dann kann der entstandene Schaden reguliert werden. Doch worauf sollten Sie als geschädigter Unfallteilnehmer achten und wer unterstützt Sie bei der fairen Schadensregulierung vom Kostenvoranschlag für die Versicherung bis zu eventuell erforderlichen gerichtlichen Auseinandersetzung mit der gegnerischen Versicherung?
Immerhin lauern zahlreiche Fallstricke auf Sie als Unfallbeteiligter. Die Experten des Kfz Gutachters Hamburg S DRIVE unterstützen Sie von der schnellen Begutachtung bis zur rechtlichen Vertretung.