Mehr als 750 Euro Reparaturkosten? Kein Bagatellschaden!

Das Problem beim Bagatellschaden ist, dass Laien ihn nur sehr schwer einschätzen können. Wissen Sie zweifelsfrei, wie ein Unfallschaden mit Reparaturkosten von mehr als 750 Euro aussieht? Hier können Sie alles Wichtige über Bagatellschäden am Auto nachlesen – von der Schadenregulierung bis zum richtigen Verhalten an der Unfallstelle. Auch wenn der Schaden selbst nur eine Bagatelle sein mag: Unfallflucht ist keine Lappalie, sondern eine Straftat.

Ausgangslage: Meistens bleibt es beim Blechschaden

Im Jahr 2020 gab es mehr als 2,25 Millionen Verkehrsunfälle. In der großen Mehrheit der Fälle (fast 2 Millionen) ist es bei einem glimpflichen Unfallhergang mit Blechschaden geblieben. Ob es sich im Einzelfall um einen Bagatellschaden handelt, kann nur eine objektive Begutachtung zeigen. Nehmen Sie mit Blick auf das folgende Zitat einen vermeintlichen Bagatellschaden ernst:

„Die kleineren Übel sind meist von längerer Dauer.“ (Wieslaw Brudzinski)

Definition: Bagatellschaden am Fahrzeug

Es handelt sich um einen oberflächlichen Blechschaden oder Lackschaden, der durch Geringfügigkeit keine Wertminderung verursacht. Rechtlich maßgeblich ist die vom BGH gezogene Bagatellschadensgrenze (etwa 750 Euro). Darüber handelt es sich nicht mehr um einen Bagatellschaden. Geschädigte haben Anspruch auf ein Schadengutachten.

Kurz & knapp: Das Wichtigste zum Bagatellschaden in 60 Sekunden

  • Die vom Bundesgerichtshof in einem Urteil mit ca. 750 Euro gezogene Bagatellschadengrenze gilt als zentraler Richtwert für den Reparaturaufwand.
  • Bei einer Schadenhöhe unter 750 Euro reicht ein Kostenvoranschlag, darüber sollten Geschädigte Ihr Recht auf ein Sachverständigengutachten nutzen.
  • Jenseits der Bagatellgrenze hat die gegnerische Autoversicherung die Kosten für das Sachverständigengutachten zu tragen.
  • Bei Einigkeit und geringer Schadenhöhe kann die Regulierung bzw. Reparatur ohne Kfz-Versicherer gelingen (Einigungsprotokoll der beiden Halter als Grundlage vorausgesetzt).
  • Alle Unfallbeteiligten haben sich den unmittelbaren Konsequenzen am Unfallort zu stellen, auch bei einem vermeintlichen Bagatellschaden.
  • Ein Gutachter sorgt für Klarheit: Bagatellschäden sind auf einen Blick nicht zu identifizieren, oft liegt das wahre Schadensausmaß unter der energieabsorbierenden Verkleidung.

Häufige Fragen zum Bagatellschaden: Antworten der Experten von S DRIVE

Laut Urteil des BGH ist die Bagatellschadensgrenze bei etwa 700 bis 750 Euro für Instandsetzungskosten zu setzen. Oberhalb dieser Bagatellgrenze haben Geschädigte umfassende Rechte bei der anstehenden Regulierung. Sie können auf Kosten des gegnerischen Haftpflichtversicherers ein unabhängiges Schadengutachten beauftragen.

Als Schadenverursacher müssen Sie eine angemessene Zeit am Ort des Unfalls warten (etwa 30 Minuten). Der berühmte Zettel hinter dem Scheibenwischer reicht nicht. Rufen Sie im Zweifel die Polizei, um den Unfallgegner zu identifizieren. Es ist sinnvoll, einen Sachverständigen hinzuzuziehen.

Sind Sie der Unfallverursacher, kommt Ihre Versicherung für den Schaden am anderen Fahrzeug auf. Für den Unfallschaden am eigenen Fahrzeug greift eine Kaskoversicherung. Für einen fremdverschuldeten Schaden muss die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers aufkommen.

Im Einzelfall sind die genauen Vertragskonditionen zu prüfen, eine Hochstufung kann drohen. Es sei denn, ein Rabattschutz ist in der Police enthalten. Bei geringer Höhe des Unfallschadens kann es günstiger sein, die Regulierung ohne Versicherung vorzunehmen. Die Unfallgegner müssen sich einig sein.

Am besten lassen Sie einen unabhängigen Kfz Gutachter den Schaden prüfen: Er kann auch unter die Oberfläche schauen! Ein Kurzgutachten oder ein spezielles Bagatellschadengutachten können Ihnen die notwendige Planungssicherheit geben.

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Beispiele für Bagatellschäden: So kann es aussehen

Bagatellschaden Smart
Bagatellschaden Smart
Bagatellschaden Außenspiegel
Bagatellschaden Außenspiegel
Bagatellschaden Kunstoffteil
Bagatellschaden Kunstoffteil

Bei einem Bagatellschaden handelt es sich typischerweise um einen Blechschaden, der sich in Form von Kratzern, Schrammen, Beulen oder Dellen äußern kann. Die Beschädigungen am Unfallwagen sind dabei oberflächlich und auf eine kleine Stelle begrenzt. Ist das nicht der Fall oder war der Aufprall heftiger, sollten Sie Zweifel an der selbst gestellten Diagnose Bagatellschaden haben.

ACHTUNG! Falsch eingeschätzte Bagatellschäden können teuer werden

Bedenken Sie, dass moderne Fahrzeugkarosserien mit energieabsorbierenden Bauteilen ausgestattet sind. Diese können ihre Form bei einem Unfall bewahren, der wahre Schaden liegt dann oft im Verborgenen. Vor solchen Schäden und finanziellen Risiken schützen Sie sich nur durch eine unabhängige Sachverständigenbegutachtung. Beachten Sie, dass alleine durch den Reparaturaufwand die Grenze für Bagatellschäden von 750 Euro schnell erreicht ist. Im Zweifel also lieber die Experten von S DRIVE kontaktieren.

CHECKLISTE: Es ist wahrscheinlich KEIN Bagatellschaden mehr, wenn ...

  • Dellen sehr tief sind und somit auf eine Beschädigung darunter liegender Teile hinweisen.
  • das Fahrzeug eine Sonderlackierung aufweist, die höhere Reparaturkosten wahrscheinlich macht.
  • Lackkratzer, Schrammen, Beulen oder Risse so tief sind, dass großflächige Lackierarbeiten anzunehmen sind.
  • die Aufprallwucht so stark war, dass eine genaue Begutachtung des Schadensbildes sinnvoll erscheint.

Bagatellschaden verursacht: So verhalten Sie sich richtig

Wie bereits angedeutet: Ob Verursacher oder Geschädigter, alle Unfallbeteiligten müssen sich den Konsequenzen stellen und die Unfallstelle zuerst sichern. Es gilt, Folgeunfälle zu vermeiden und bei Bedarf Verletzten zu helfen. Bei Unfallflucht liegt womöglich unterlassene Hilfeleistung vor. Der Verlust der Fahrerlaubnis droht.

Daher sollten bei Bedarf frühestmöglich Rettungskräfte per Notruf zum Unfallort gerufen werden (z. B. bei einer Kollision mit einem Radfahrer oder Fußgängern). Erst nach diesen Schritten geht es an die Beweissicherung mittels Unfallbericht und den Austausch der Versicherungsdaten aller Unfallbeteiligten.

Planungssicherheit: Polizei rufen oder nicht?

Ist es nur beim Sachschaden geblieben, muss die Polizei nicht gerufen werden. Das ist nur bei Personenschäden verpflichtend. Bei Uneinigkeit oder Streit kann es aber ratsam sein, dass gerufene Polizeibeamten einen Unfallbericht inkl. Unfallskizze anfertigen. Der Schadenverursacher hat mit einem Verwarngeld zu rechnen.

Reicht ein Zettel an der Windschutzscheibe des Fahrzeugs?

Nein, ein solcher Zettel reicht rechtlich gesehen nicht, auch wenn nur ein Kratzer am Stoßfänger nach einem Parkrempler zu sehen ist. Er könnte durch Regen unlesbar werden oder vom Winde verweht werden. Wenn trotz gewisser Wartezeit kein Fahrzeugbesitzer auftaucht, rufen Sie die Polizei, andernfalls machen Sie sich strafbar.

Auf dem Parkplatz: Wie lange muss ich warten?

Sie sollten mindestens 30 Minuten warten, bevor Sie durch einen Anruf bei der Polizei den gegnerischen Fahrzeughalter ausfindig machen. Andernfalls kann man Sie wegen Fahrerflucht belangen. Im Falle eines Remplers beim Ausparken empfiehlt es sich nach Möglichkeit, das Kennzeichen ausrufen zu lassen.

Denken Sie an Fotos für die Beweissicherung!

Je mehr Beweise Sie sammeln, desto eindeutiger kann die Schuldfrage mit Blick auf das Schadensbild beantwortet werden. Sie sollten daher beweissichernde Fotos machen und Zeugen befragen, die den Unfallhergang schildern können.

Noch am Ort des Unfalls einen Gutachter kontaktieren!

Sie tragen keine Schuld an der Kollision und vermuten sofort, dass es sich nicht um einen Bagatellschaden handelt? Dann rufen Sie direkt an der Unfallstelle einen unabhängigen Sachverständigen wie S DRIVE an. Sie erhalten binnen 60 Minuten schnelle Hilfe und können bereits die wichtige Beweissicherung in professionelle Hände des Sachverständigen bzw. eines ganzen Sachverständigennetzwerkes legen.

Fachanwalt für Verkehrsrecht Michael Kuhagen

Fachanwalt für Verkehrsrecht Michael Kuhagen

Was tun wenn die Versicherung
das Gutachten kürzt?

Welche Schadenspositionen besonders häufig gekürzt werden und wie Sie damit umgehen sollten, dass erfahren Sie hier:

  • Expertentipps
    vom Fachanwalt
  • schnelle Hilfe vom
    Kfz Sachverständigen

Strafen bei Fahrerflucht greifen auch bei Bagatellschäden

Selbst wenn Sie „nur“ einen leichten Parkrempler verursacht haben, dürfen Sie den Unfallort nicht sofort ohne zielführende Maßnahmen verlassen. Gemäß § 142 Strafgesetzbuch käme die Unfallflucht dem strafbaren unerlaubten Verlassen des Unfallortes gleich. Diesen Vorwurf riskieren Sie auch, wenn Sie einen Zettel mit Ihren Kontaktdaten an der Windschutzscheibe hinterlassen.

Strafe Fahrerflucht

ACHTUNG: Kleiner Schaden, aber große Strafe möglich!

Ist der Sachschaden höher als 1.300 Euro, müssen Sie bei Fahrerflucht mit einem Verlust der Fahrlaubnis für 6 Monate und 3 Punkten in Flensburg rechnen. Der Gesetzgeber sieht für Fahrerflucht eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren vor. Gehen Sie nicht das Risiko ein, Ihre Fahrerlaubnis wegen eines Bagatellschadens zu verlieren.

Schaden nicht bemerkt: Begehe ich Fahrerflucht?

In der Hektik des Alltagsstresses kann es durchaus passieren, dass Sie eine leichte Berührung gar nicht wahrnehmen. Sie haben eventuell gar keine Kenntnis vom Schadensereignis nehmen können. Der Straftatbestand der Fahrerflucht greift nur, wenn Ihnen Vorsatz bewiesen werden kann. Dazu müsste etwa ein Unfallzeuge Ihr Verhalten sehr genau beobachtet haben.

Bagatellschaden ohne die Versicherung regeln

Falls Sie eine Schadensabwicklung ohne Autoversicherung planen, muss klar sein, dass es sich wirklich um einen geringfügigen Bagatellschaden handelt. Ferner muss Einigkeit mit dem Unfallgegner bezüglich der Schuld und der Schadenshöhe herrschen. Ein Einigungsprotokoll ist eine rechtswirksame Grundlage für eine Schadensregulierung ohne Autoversicherer.

Oder: Bagatellschaden mit der Versicherung regeln

Als Schadenverursacher brauchen Sie nur eine fristgerechte Schadensmeldung erstellen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung wird das Schadensmanagement durchführen, Sie müssen mit höheren Beiträgen rechnen.

Als Geschädigter sollten Sie bei der Feststellung der Schadenshöhe nichts dem Zufall und schon gar nichts der Regie des gegnerischen Versicherungsgutachters überlassen. Bei einem Schaden an der Bagatellgrenze kommt es mit Blick auf Ihre Rechte auf Unabhängigkeit an. Daher ist es bei einem unverschuldeten Unfall ratsam, direkt am Unfallort ein Kfz-Sachverständigenbüro wie S DRIVE anzurufen.

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Wie hoch ist die Wertminderung bei einem Bagatellschaden?

Bei einem Bagatellschaden (d.h. Reparaturkosten bis etwa 750 Euro) ist nicht von einem merkantilen Minderwert auszugehen. Das Auto wird weiterhin als unfallfrei gelten. Oberhalb der Bagatellschadengrenze ist aber von einem Unfallwagen mit Minderwert auszugehen. Auf der Basis eines unparteiischen Schadensgutachtens könnten Sie hierfür bei der Regulierung Schadenersatz fordern.

Empfehlungen zur Vorgehensweise:

Bagatellschaden am eigenen Fahrzeug entdeckt

Warten Sie am Unfallort, suchen Sie nach Zeugen und versuchen Sie, den Schadenverursacher ausfindig zu machen. Rufen Sie die Polizei, um ggf. Anzeige gegen Unbekannt zu stellen. Sie sollten zur Absicherung bei Ihrer Versicherung eine Schadensmeldung einreichen.

Wird kein Verursacher bei den Polizeiermittlungen gefunden, müssen Sie den Schaden eventuell durch Ihre Kaskoversicherung regulieren lassen. Bei erfolglosen Polizeiermittlungen können Sie auch an den Verein für Verkehrsopferhilfe wenden.

Bagatellschaden mit Mietwagen verursacht

Im Mietvertrag ist genau festgelegt, was Sie nun zu tun haben. Sie sollten den Schaden dem Vermieter sofort melden und das weitere Vorgehen besprechen. Rufen Sie am besten Polizeibeamte, um einen neutralen Unfallbericht für die anstehende Schadenregulierung einreichen zu können.

Unfall im Ausland mit Bagatellschaden

Als Reisevorbereitung sollten Sie am besten zwei Exemplare des Europäischen Unfallberichts im Handschuhfach mitführen. Beim ADAC können Sie diesen Unfallbericht in vielen Sprachen downloaden. Sprachbarrieren sind so kein Problem Austausch von Versicherungsdaten mit dem Unfallgegner.

Im Ausland sollten Sie einen Notruf absetzen bzw. die Polizei verständigen, um eine aussagekräftige Dokumentation nutzen zu können. 112 ist die europaweite Notrufnummer. Recherchieren Sie die Regelungen im Zielland, BEVOR Sie die Reise antreten. In Griechenland und Frankreich rückt die Polizei im Regelfall nur bei Unfällen mit Personenschaden aus.

Bagatellschaden bei Autokauf oder Verkauf angeben?

Da ein Bagatellschaden nicht zum Verlust der Unfallfreiheit und somit zu keiner Kaufpreisminderung führt, muss er beim Kauf oder Verkauf nicht deklariert werden.

Bagatellschaden und Kaufpreisminderung?

Anders sieht es bei einem Schaden oberhalb der Bagatellschadengrenze aus: Dieser führt zu einem Unfallwagen bzw. zum Minderwert. Diese wesentliche Fahrzeugbeschaffenheit muss im Kaufvertrag angegeben werden. Wer einen Schaden mit unvollständigen Vertragskonditionen verschweigt, muss mit Schadenersatzforderungen, Kaufpreisminderung oder dem Rücktritt vom Kaufvertrag rechnen.

Gutachten nach Autounfall beauftragen: Wer trägt die Sachverständigenkosten?

Für die Übernahme der Gutachterkosten spielt die Bagatellschadengrenze eine zentrale Rolle: Oberhalb dieser Grenze besteht Anspruch auf Kostenübernahme durch die Versicherung des Unfallgegners. Liegt der Schaden unter der Grenze, muss die Versicherung kein Schadengutachten bezahlen. In diesem Schadensszenario reicht ein Kostenvoranschlag für die anstehende Regulierung. Gerne berät S DRIVE Sie in dieser Hinsicht.

Sie sehen also, dass Frage „Bagatellschaden oder nicht“ für Ihre Rechte als Unfallgeschädigter von zentraler Bedeutung ist. Sie sollten daher auch bei einem vermeintlichen Bagatellschaden nichts dem Zufall überlassen.

Kfz Gutachten Beispiel

Eine schnelle Lösung: Bagatellschaden Gutachten von S DRIVE

Sie haben die Chance, bei S DRIVE ein Bagatellschaden Gutachten in Auftrag zu geben und so Klarheit über die tatsächliche Schadenshöhe zu erlangen. Auch ein Kurzgutachten kann eine Alternative zu einem Kostenvoranschlag für das Auto sein.

WICHTIG: Es geht um Ihr Geld

Nur auf Gutachtenbasis lassen sich sämtliche Ansprüche auf eine Nutzungsausfallentschädigung, einen Ersatzwagen, Wertminderung sowie weitere Ansprüche ableiten. Professionelles Schadensmanagement sorgt dafür, dass alle legitimen Kosten erstattet werden.

Nein zum Versicherungsgutachter, Ja zur Eigeninitiative!

Sie sollten den Vorschlag des gegnerischen Schadensmanagements sofort ablehnen, mit einem einfachen Kostenvoranschlag fürs Auto lasse sich alles einfach lösen. Dazu müsste bereits feststehen, dass es sich wirklich um einen Bagatellschaden handelt!

Fazit: Ein vermeintlicher Bagatellschaden kann teuer und ärgerlich werden!

Sie haben hier nachvollziehen können, dass ein Bagatellschaden für Laien schwer einzuordnen ist, auch wenn die Grenze mit etwa 750 Euro relativ exakt gezogen werden kann.

Sie wissen jetzt, wie Sie sich an der Unfallstelle zu verhalten haben (Folgeunfälle vermeiden) und warum ein unabhängiges Kfz Gutachterbüro nach einem unverschuldeten Unfall für Ihre Rechte (Nutzungsausfallentschädigung etc.) die beste Anlaufstelle ist. Stellt sich später heraus, dass der Schaden doch größer war, müssen Sie die Wertminderung in Kauf nehmen. Schäden oberhalb der Bagatellgrenze dürfen nicht verschwiegen werden.

Bagatellschaden? Auf keinen Fall unterschätzen!

Auch wenn der Schaden eine Bagatelle sein mag, so sind es mögliche strafrechtliche Konsequenzen mit Blick auf Paragraf 142 StGB nicht. Sie sollten dieses Schadensszenario niemals als Bagatelle unterschätzen. Sichern Sie sich ab, indem Sie Expertenhilfe hinzuziehen.

Bagatellschaden oder mehr: Mit S DRIVE erlangen Sie Planungssicherheit!

Nutzen Sie schnelle Einsatzbereitschaft an 7 bundesweiten Standorten, langjährige Erfahrungen in der Schadenregulierung und zeitnah erstellbare Schadensgutachten, um Ihre Rechte nach einem unverschuldeten Unfall mit einem leistungsstarken Sachverständigennetzwerk konsequent durchzusetzen. Im Notfall können Sie mit Expertenhilfe binnen 60 Minuten nach Ihrem Anruf direkt an der Unfallstelle rechnen.

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