Unfall melden – So gehen Sie im Schadensfall richtig vor

Es ging in Sekundenschnelle: Plötzlich sind Sie in einen Unfall verwickelt. Wenn der erste Schreck verflogen ist, geht es nach Rücksprache mit dem Unfallgegner um die Regulierung des Unfallschadens. Oder aber es gibt Streit!

In jedem denkbaren Szenario spielt es eine wichtige Rolle, den Unfall zu melden. In diesem Beitrag können Sie nachlesen, wo und wie ein Unfall zu melden ist und welche Fristen einzuhalten sind. Werden diese Fristen missachtet, so kann es zu Verzögerungen oder im schlimmsten Fall sogar zu einer Verweigerungshaltung der gegnerischen oder eigenen Haftpflichtversicherung kommen.

Die Kfz Gutachter in Hamburg von S DRIVE stehen Ihnen im Schadensfall mit ganzheitlicher Unterstützung – angefangen mit einer 24 Stunden Notfallnummer – zur Seite.

Um diese Themen geht es in diesem Beitrag:

  • Unfall melden: Wo und wie, welche Fristen gelten bei einem Unfallschaden?
  • Auch/Immer der Polizei einen Unfall melden?
  • Welche Rolle spielt die Unfallmeldung für die Schadensregulierung?
  • Was gilt für Unfälle auf dem Weg zur Arbeit?
  • Wie bei Unfällen mit ausländischen Fahrzeugen vorgehen?

Unfall melden: Wen muss ich über den Unfall informieren?

Sollten Sie bei der Polizei den Unfall melden?

Ja, bei größeren Schäden und vor allem wenn Personen zu Schaden gekommen sind. Selbst augenscheinlich kleine Schäden (Bagatellschäden) können teuer werden! Auch wenn ein Fahrzeug aus dem Ausland verwickelt ist, sollten Polizeibeamte zur Unfallstelle gerufen werden. Die Polizei wird an der Unfallstelle einen Bericht anfertigen und die Personalien aller Beteiligten aufnehmen.

Das ist das erste beweistaugliche Dokument für die spätere Abwicklung. Eventuell kann die Polizei auch die Schuldfrage klären oder zumindest wichtige Anhaltspunkte schriftlich um polizeilichen Unfallbericht fixieren.

Tipp: Wir empfehlen bei jedem Unfall die Polizei zu rufen!

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Der gegnerischen Versicherung den Unfall melden?

Ja, die gegnerische Versicherung sollte zeitnah informiert werden, um die eigenen Ansprüche von Beginn an deutlich zu machen. Im schlimmsten Fall kann es passieren, dass der schuldige Unfallgegner seiner Versicherung den Schaden nicht meldet, weil er eine Höherstufung der Versicherungsbeiträge fürchtet.

Durch die eigene Meldung stellen Sie sicher, dass die zuständige Versicherung zeitnah vom Schadensfall Kenntnis nehmen kann. Das ist im gesamten Prozedere die Grundvoraussetzung für die anstehende Schadensregulierung.

Kfz Gutachter S DRIVE übernimmt für Sie den gesamten Schadenservice! Unsere Sachverständigen übernehmen den Schadensfall für Sie. Angefangen bei der Schadensmeldung bis zur rechtlichen Beratung durch einen unserer Partneranwälte. Für Sie als Geschädigten ist dies komplett kostenlos. Die Kosten hat die gegnerische Unfallversicherung zu tragen.

Muss ich den Unfall der eigenen Versicherung melden?

Das ist in der Regel nur notwendig, wenn Sie selber die Schuld am Unfall tragen. Aus Gründen der Beweissicherung könnten Sie Ihre Versicherung darüber informieren, dass Sie in einen Unfall verwickelt sind. Für die eigentliche Regulierung bzw. Ihre Schadensersatzansprüche spielt das aber keine Rolle.

Unfall melden: Warum ein Kfz Gutachter hinzugezogen werden sollte!

Egal, wie der Unfallschaden konkret aussieht: Es muss exakt beziffert werden, damit Versicherungsunternehmen anhand dieser Basis eine Regulierung vornehmen können. Es muss klar sein, welche Summe für die Reparatur zu veranschlagen ist und wie lange diese dauert.

Zudem ist zu prüfen, ob ggf. ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt und welcher Rest- und Wiederbeschaffungswert dann heranzuziehen ist.

Mit S DRIVE in Hamburg und an 4 bundesweiten Standorten setzen Sie auf eine unabhängige Expertenmeinung. Auf Wunsch kommen wir direkt zu Ihnen an den Unfallort. Handelt es sich um einen Schaden oberhalb der Bagatellgrenze und tragen Sie nicht die Schuld, dann muss die gegnerische Kfz-Versicherung die Kosten für ein solches Gutachten zahlen.

Den Sachverständigen können und sollten Sie frei wählen. Lassen Sie sich nicht auf den von der gegnerischen Versicherung gestellten Sachverständigen ein. Mit den Kfz Gutachtern von S DRIVE genießen Sie einen ganzheitlichen Schadenservice. Und dies an 7 Tagen in der Woche!

Gut zu wissen: Pflichten des Versicherten

Der zugrunde liegende Versicherungsvertrag legt jedem Versicherungsnehmer eine Anzeigepflicht des Unfallschadens auf: Ist ein Schaden eingetreten, so muss der Versicherungsnehmer den Schaden melden.

Zur Unfallanzeige gehört eine umfassende Dokumentation, auf die im Folgenden noch einzugehen ist. Wir empfehlen sich möglichst schnell mit der Versicherung in Verbindung zu setzen, um Unfall zu melden. Kontaktieren Sie im Schadensfall Kfz Gutachter S DRIVE. Wir übernehmen die gesamte Schadensabwicklung und melden den Unfall der Versicherung. So lassen Sie keinerlei Zweifel bei der Versicherung aufkommen. Von Beginn an haben Sie mit uns einen starken Partner an Ihrer Seite, der die Forderungen konsequent durchsetzt.

In diesem Zusammenhang haben alle Beteiligten auch die vertragliche Aufklärungspflicht zu respektieren: Es müssen sämtliche Informationen zugänglich gemacht werden, die zur Aufklärung bzw. Regulierung des Sachverhaltes beitragen können.

Fachanwalt für Verkehrsrecht Michael Kuhagen

Fachanwalt für Verkehrsrecht Michael Kuhagen

Was tun wenn die Versicherung
das Gutachten kürzt?

Welche Schadenspositionen besonders häufig gekürzt werden und wie Sie damit umgehen sollten, dass erfahren Sie hier:

  • Expertentipps
    vom Fachanwalt
  • schnelle Hilfe vom
    Kfz Sachverständigen

Unfall melden: Wie viel Zeit haben Sie dazu? Diese Fristen sollten Sie kennen:

Wenn Sie die Schuld am Autounfall tragen, müssen Sie den Schaden in der Regel innerhalb von einer Woche bei Ihrer Versicherung melden. Hierzu ist ein Blick in die Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung zu empfehlen. Beachten Sie, dass es sich um einen Richtwert handelt. Versicherungen können auch eine kürzere Frist setzen.

Um diesbezüglich keinerlei Risiko einzugehen, sollte der Schaden direkt am gleichen Tag gemeldet werden. Wenn Sie zu lange warten, nimmt Ihre Versicherung ggf. den Schaden nicht an oder zahlt nur einen Teil der Summe. Da der Unfallgegner aber Forderungen stellen wird, können Sie im schlechtesten Fall auf den Kosten sitzen bleiben.

Auch wenn Sie von Ihrer Unschuld überzeugt sind und sich als Geschädigten sehen, sollten Sie Ihre eigene Versicherung zeitnah über den Unfall informieren. So sind Sie gewappnet, falls der Unfallgegner aufgrund einer vermuteten Mitschuld plötzlich doch Schadensersatzansprüche stellt.

Unfall melden: Diese Daten sollten Sie haben!

Um den Unfall melden zu können, sollten Sie die folgenden Daten in möglichst korrekter Form griffbereit haben. Sofern die Polizei den Unfall aufnimmt, werden die persönlichen Daten aller Beteiligten offiziell im polizeilichen Unfallbericht festgestellt.

  • Kennzeichnen vom Unfallgegner
  • Autoversicherer des Unfallverursachers (idealerweise die genaue Vertragsnummer)
  • Adressdaten des Fahrzeughalters (auch die Daten des Fahrers, wenn er nicht der Fahrzeughalter sein sollte)
  • ggf. Name und Anschrift von Zeugen
  • Zeitpunkt und Ort des Unfalls, Angaben zum genauen Unfallhergang
  • Fotos zur Beweissicherung, Unfallskizze
  • idealerweise haben Sie den Unfallschaden in dem europäischen Unfallbericht dokumentiert. Hier den europäischen Unfallbericht gratis herunterladen.

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Wer muss den Schaden der Versicherung melden?

Wenn Sie nach einem Verkehrsunfall die immer erreichbare Notfallnummer von S DRIVE wählen, werden wir alles weitere in die Wege leiten und die zuständige Versicherung über den Versicherungsschaden informieren.

Wir kommen vorbei und begutachten den Schaden, je nach Möglichkeit und Konstellation direkt am Unfallort. Erfahrungsgemäß ist es sinnvoll, den Schaden auch schriftlich mitzuteilen, da Versicherungen auf diesem Wege meistens schneller mit der Regulierung beginnen. Überlassen Sie die Meldung und Abwicklung des Unfalls bequem Kfz Gutachter S DRIVE. Wir wissen, welche Fristen einzuhalten sind.

Unfall auf dem Weg zur Arbeit: wie und wo melden?

Falls Ihnen auf dem Weg zur Arbeit ein Unfall passiert, kann es sich ggf. um einen so genannten Wegeunfall handeln. In diesem Szenario müsste der Unfall der zuständigen Unfallversicherung gemeldet werden. Das betrifft aber nur Personenschäden. Für materielle Schäden am Auto kommt die gegnerische Haftpflichtversicherung oder die eigene Kaskoversicherung auf (je nach Schuldfrage).

Es sei denn, es handelt sich um einen Firmenwagen. Der Schaden am eigenen Auto oder am Firmenfahrzeug muss unabhängig von der Schuldfrage gemeldet werden. Nur so lässt sich die Regulierung zeitnah vorantreiben. Wenn Sie sich an die Kfz Gutachter von S DRIVE wenden, müssen Sie sich um eine formal korrekte und fristgerechte Schadensmeldung keine Sorgen machen. Wir melden den Versicherungsschaden für Sie!

In der Praxis lässt sich nicht immer klar abgrenzen, ob es sich um einen Wegeunfall handelt bzw. ob Arbeitgeber und Unfallversicherung zu informieren sind. Sofern es sich um einen Firmenwagen handelt, muss der Arbeitgeber natürlich in Kenntnis gesetzt werden.

Beachtenswert ist, dass schon in der gesetzlichen Grundlage (vergleiche Paragraf 8 Absatz 2 des Siebten Sozialgesetzbuchs) zahlreiche Ausnahmen zu finden sind. Ob der Unfall zu melden ist, kann nur im Einzelfall entschieden werden. Ansonsten gelten die bereits genannten Fristen. Rein formal ist ein solcher Unfall auf dem Weg zur Arbeit zu melden, wenn daraus eine Arbeitsunfähigkeit von 3 Tagen oder noch länger resultieren sollte.

Unfall mit ausländischem Auto. Wie den Schaden melden?

Wenn Sie eine Reise ins Ausland planen, sollten Sie Ihre Versicherungspolice prüfen. Dort ist nachzulesen, auf welche Länder sich der Versicherungsschutz bezieht. Eventuell finden Sie auch nähere Angaben zum Prozedere für dieses Szenario. Auch wenn die grüne Versicherungskarte nicht mehr zwingend vorgeschrieben ist, so kann sie die Regulierung erfahrungsgemäß in einigen Ländern erleichtern.

Empfehlenswert ist es, auf Reisen einen europäischen Unfallbericht mit sich zu führen. Idealerweise sollte dieser auch in der Sprache des Ziellandes mit an Bord sein. Das hat den Vorteil, dass im Schadensfall die Kommunikation trotz Sprachbarrieren funktionieren kann. In jedem Fall sollte die Polizei gerufen werden, um den Schaden offiziell aufzunehmen und zu dokumentieren. Haben Sie selbst den Schaden verursacht, sollten Sie Ihre Versicherung schnellstmöglich in Kenntnis setzen.

Falls der Unfallverursacher aus einem EU-Staat stammt, so läuft die Schadensregulierung für gewöhnlich über einen Beauftragten der ausländischen Versicherung. Diesen können Sie auch über den Zentralruf der Versicherer ausfindig machen. Da dieser Beauftragte in Deutschland ansässig ist, wird es nicht zu Kommunikationsproblemen kommen. Sollte der Beauftrage nicht innerhalb von 3 Monaten reagieren, kommt die deutsche Entschädigungsstelle für Verkehrsopferhilfe ins Spiel.

Grundsätzlich bleibt das Recht des Unfalllandes anwendbar, sodass sehr pauschale Aussagen zur Regulierung von Schäden im Ausland nicht zielführend sind.

Sollte der Unfall mit einem ausländischen Fahrzeug außerhalb der EU passiert sein, so ist ein erfahrener Verkehrsanwalt für Verkehrsrecht einzuschalten. Im Einzelfall kann die Regulierung mit ausländischen Versicherungen sehr komplex und langwierig sein, sodass die eigenen Interessen von Beginn an mit Nachdruck zu verfolgen sind.

Mit S DRIVE genießen Sie die Vorteile eines starken Netzwerks: Gerne können wir Ihnen in einem solchen Fall mit einem Gutachten und der Vermittlung eines Partneranwalts weiterhelfen.

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Schnell, unkompliziert & persönlich vor Ort: Wir helfen Ihnen bei einem Unfall!

Nach einem mit Stress verbundenen Unfall werden Sie mit Sicherheit keine Lust darauf haben, eine langwierige Regulierung mit viel Arbeit auf sich nehmen zu müssen. Daher ist es besser, sofort professionelle Unterstützung zu nutzen, um Ihr Anliegen zielfokussiert voranzutreiben.

Wir unterstützen Sie nach Ihrem Anruf nicht nur dabei, den Unfall zu melden: Durch diverse Gutachten und leistungsstarke Partner in unserem Netzwerk können wir Ihre wirtschaftlichen Interessen von Beginn an mit aller Konsequenz wahren.

Zusammenfassung: Alles Wichtige auf einen Blick

  • Sie sollten einen Unfall sehr schnell melden, damit die Regulierung reibungslos verlaufen kann (auf jeden Fall innerhalb von 7 Tagen).
  • Alle wichtigen Daten für die Unfallmeldung finden Sie oben als übersichtliche Auflistung.
  • Es ist sinnvoll, die eigene und gegnerische Versicherung zu informieren, um Ansprüche geltend zu machen.
  • Die Experten von S DRIVE übernehmen die Unfallmeldung direkt nach Ihrer Kontaktaufnahme.
  • Geschieht der Unfall auf dem Weg zur Arbeit, so ist unter Umständen der Arbeitgeber zu informieren (Stichwort Wegeunfall).
  • Unfälle mit ausländischen Autos aus der EU können über einen in Deutschland ansässigen Beauftragten abgewickelt werden.
  • Bei einer Beteiligung von Fahrzeugen außerhalb der EU sollte ein Fachanwalt für Verkehrsrecht zu Rate gezogen werden.

Kfz Gutachter in Hamburg: S DRIVE ist rund um die Uhr im Schadensfall für Sie erreichbar!

Sie hatten einen Verkehrsunfall und benötigen erfahrene Unterstützung? Nutzen Sie unsere Notfallnummer rund um die Uhr an 7 Tagen in der Woche. Wir stehen Ihnen mit einem leistungsstarken Schadenservice und diversen Gutachten-Leistungen unterstützend zur Seite.

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