5 Schritte zum Unfallgutachten:

So nimmt die Schadensregulierung Fahrt auf

In Sekundenschnelle Unfallbeteiligter: Plötzlich ist ein Unfallgutachten bzw. Schadensgutachten notwendig, nachdem Sie jahrelange ohne Unfall durch den Straßenverkehr gekommen sind. Ist der Unfall nicht selbst verschuldet und die Schadenshöhe offensichtlich beträchtlich, sollten Sie nicht auf ein neutrales Unfallgutachten verzichten und den gegnerischen Versicherungssachverständigen konsequent ablehnen.

Mit einem professionellen Unfallgutachten als Basis für die anstehende Versicherungsregulierung können Sie den entstandenen Schaden exakt beziffern und Beweise für die Unfallschuld dokumentieren. Hier finden Sie in 5 Minuten alle wichtigen Informationen zum Unfallgutachten und mit dem Kfz Gutachterbüro S Drive bundesweite Anlaufstellen im Schadensfall mit 24 Stunden Notfall-Hotline.

in 60 Min. vor Ort!

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langjährige Erfahrung!

Definition: Was ist ein Unfallgutachten?

Ein Unfallgutachten dient der Bezifferung von Instandsetzungskosten, der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Reparatur und als Basis für weitere Schadenersatzansprüche wie Mietwagen, Nutzungsausfallentschädigung und Minderwert. Es kann einen unfallanalytischen Beitrag leisten, um die Schuldfrage mit aussagekräftigen Beweisen zu beantworten. Es muss vom Geschädigten beauftragt werden: Bei einem Haftpflichtschaden entstehen über der Bagatellgrenze keine Kosten.

S DRIVE informiert: Das Wichtigste zum Unfallgutachten in 60 Sekunden

  • Im Haftpflichtfall dient ein Unfallgutachten der Beweissicherung, der in einem Zivilprozess vor Gericht eine wichtige Bedeutung zukommt. Bei einem Kaskoschaden übt der Versicherer sein Weisungsrecht aus.
  • Mit dem Unfallgutachten werden Schadensausmaß bzw. Instandsetzungskosten fachmännisch beziffert.
  • Ein neutrales Unfallgutachten ist bei einem Haftpflichtschaden für Geschädigte die beste Basis für die Abrechnung ALLER Schadensposten mit dem Versicherer des Unfallgegners.
  • Unfallgutachten werden nicht automatisch erstellt, ein Auftrag ist notwendig: Geschädigte sollten ihr Recht nutzen, es kostenlos von einem unabhängigen Kfz Gutachter erstellen zu lassen (ein Kostenvoranschlag reicht nur bei Bagatellschäden).

Häufige Fragen zum Unfallgutachten: Das antwortet S DRIVE

Für den Unfallgeschädigten entstehen im Haftpflichtfall (eigene Unschuld) keine Kosten, die Versicherung des Unfallgegners ist eintrittspflichtig. Generell hängen die Gutachtenkosten von der Schadenshöhe ab, was verursachungsgerecht ist. Mit steigender Schadenshöhe wird ein abnehmender Prozentsatz zugrunde gelegt.

Oberhalb der Bagatellschadengrenze von ca. 750 Euro muss die Haftpflichtversicherung des Schadenverursachers die Kosten übernehmen (darunter reicht ein Kostenvoranschlag). Das gilt übrigens auch für Rechtsanwaltskosten, falls ein solcher Beistand zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen in Ihrem Fall notwendig ist.

Hier finden Sie ein Beispiel für ein Unfallgutachten und Inhalte. Der Kfz Gutachter arbeitet ein bestimmtes Schema ab und nimmt den Fahrzeugzustand sehr genau in Augenschein, um Reparaturdauer, Reparaturkosten und -weg, Wertminderung sowie ggf. Wiederbeschaffungswert und Restwert bestimmen zu können.

Ein NICHT von der gegnerischen Versicherungsgesellschaft erstelltes Unfallgutachten ist die beste Basis, um den entstandenen Schaden am Fahrzeug mit der zuständigen Versicherung abrechnen zu können. Mit einem Unfallgutachten des Versicherungssachverständigen der Gegenseite wären Kürzungen vorprogrammiert. Maximale Schadenserstattung setzt gutachterliche Unabhängigkeit voraus!

Unfall gehabt? Nutzen Sie Ihre Rechte als Geschädigter!

Oberhalb der vom Bundesgerichtshof (BGH) mit etwa 750 Euro gezogenen Bagatellschadensgrenze ist es Ihr Recht, auf Kosten der Versicherung des Schädigers ein Unfallgutachten zu beauftragen. Der Unfallgutachter sollte unparteiisch sein, er muss weder vereidigt sein noch von einer Prüforganisation wie TÜV und Co. stammen. Fachqualifikation, Erfahrungen und keine Interessenkonflikte mit Versicherungsgesellschaften sind alles entscheidend.

Kfz Gutachter S DRIVE Zertifizierung

Das Gutachten kommt nicht von alleine

Sie müssen als Geschädigter aktiv werden, denn es gibt keinen Automatismus für die Erstellung eines Unfallgutachtens (selbst bei eindeutiger Unschuld bei einem Auffahrunfall).

Grundlagen der Schadensregulierung: Folgende Fragen klärt ein Unfallgutachten

Ein Unfallgutachten dient der Aufklärung und je nach Szenario auch der unfallanalytischen Rekonstruktion. Jenseits der Untersuchung des Schadensausmaßes (=> Instandsetzungskosten und Minderwert) rücken folgende Fragen im Unfallgutachten in den Fokus:

  • Wie hat sich der Unfallhergang abgespielt?
  • Zu welcher Unfallversion passt das Schadensbild?
  • Wer trägt die Schuld am Unfall? Kommt ggf. eine Teilschuld mit einem bestimmten Prozentsatz in Betracht?
  • Welche Schäden bzw. Reparaturkosten (bis zum Totalschaden) hat der Autounfall verursacht?
Totalschaden

Ablauf bei unverschuldetem Unfall:

5 Schritte zum Gutachten mit S DRIVE

Schritt 1: Direkt nach dem Unfallschreck S DRIVE anrufen & beauftragen

Sie hatten einen unverschuldeten Unfall und wollen SOFORT auf Profihilfe setzen? Dann rufen Sie die Experten von S DRIVE an (Telefon: 040 947 661 26), und zwar rund um die Uhr. Binnen 60 Minuten ist in aller Regel Hilfe vor Ort. Sie können sofort auf eine erfahrene Einschätzung bauen. Um die Schadensmeldung und das weitere Vorgehen inkl. Erstellung eines Gutachtens zur Wahrung Ihrer finanziellen Interessen brauchen Sie sich dann keine Sorgen mehr machen.

Schritt 2: Vor-Ort-Service für schnelle Lösungen

Zur Beweissicherung und Schadensfeststellung bietet Ihnen S DRIVE einen flexiblen Service. Nach Ihrer Kontaktaufnahme finden wir schnell eine individuelle Regulierungslösung, die sich Ihrem Lebensalltag anpasst.

Schritt 3: Gutachtenerstellung und Leihwagen von S DRIVE

Binnen 24 Stunden wird das Unfallgutachten / Schadengutachten als Basis für die Abrechnung mit der Versicherung erstellt. Liegt ein Totalschaden vor oder ist das Auto laut Gutachten nicht mehr fahrtüchtig, stellt S DRIVE Ihnen einen Mietwagen auf Kosten der Versicherung des Unfallverursachers zur Verfügung. Alternativ können Sie sich für eine Nutzungsausfallentschädigung entscheiden.

Schritt 4: Serviceorientierte Durchführung der Schadenregulierung

Sie können durchatmen, alles Wichtige ist bereits erledigt: S DRIVE wird das erstellte Gutachten mit allen legitimen Forderungen schnell an die zuständige Versicherung schicken. Sie unterschreiben einfach eine Abtretungserklärung, sodass Sie für nichts in Vorkasse treten müssen.

Schritt 5: Individuelle Unterstützung aus dem Kfz Gutachternetzwerk

Kommt es bei der Schadensabwicklung zu Problemen mit der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers, steht Ihnen sofort ein Anwalt auf dem Kfz Gutachternetzwerk von S DRIVE zur Verfügung. Sie sind für jede Situation optimal vorbereitet und haben als Unfallgeschädigter während der gesamten Schadensabwicklung nicht mit einem nennenswerten Zeitaufwand zu rechnen.

Kosten für ein Unfallgutachten? Kein Thema für Geschädigte

Außer bei einem Bagatellschaden (weniger als 750 Euro Reparaturkosten) müssen Sie sich als Geschädigter über die Kosten für ein Unfallgutachten keine Gedanken machen. Die gegnerische Haftpflichtversicherung muss die Kosten übernehmen. Je größer der Schaden, desto mehr kostet ein Unfallgutachten. Oft bewegen sich die Kosten für ein Unfallgutachten zwischen 500 und 1.000 Euro.

Hingeschaut: So erstellt der Kfz-Sachverständige ein Unfallgutachten

Die Sachverständigen von S DRIVE erfassen alle relevanten Fahrzeug- und Ausstattungsmerkmale, bevor es an die Begutachtung des Schadens und generellen Fahrzeugzustandes geht. Dabei arbeiten Unfallgutachter ein festgelegtes Schema ab, wodurch eine ganzheitliche Schadensanalyse gewährleistet ist.

So dient das Unfallgutachten der Beweissicherung

Ein wichtiger Teil der Begutachtung liegt in der Dokumentation des Schadens: Somit erhält das Unfallgutachten eine wichtige beweissichernde Funktion, falls es zu einer Klage bzw. einem Zivilprozess kommen sollte. Nach der Begutachtung wird der Sachverständige anhand der Befunde und Fahrzeugdaten alle relevanten Werte berechnen.

Sonderausstattung etc.: Diese Positionen sollte ein Unfallgutachten beinhalten

Sie können einen Blick in das Beispiel Gutachten werfen, um sich einen Überblick zu verschaffen. Generell sollte ein professionelles und vor allem unparteiisches Unfallgutachten die folgenden Punkte abdecken:

  • Aussagekräftige Fotodokumentation des Unfallschadens.
  • Beurteilung des Fahrzeugzustandes (inkl. möglicher Vorschäden oder Altschäden).
  • Kalkulation von Reparaturkosten (je nach Fahrzeugalten mit Stundensätzen einer Markenwerkstatt).
  • Einschätzung der Reparaturdauer bzw. Ausfallzeit = Basis für Mietwagennutzung oder Höhe des Nutzungsausfalls.
  • Festlegung des Reparaturweges im vorliegenden Fall.
  • Prüfung der Wirtschaftlichkeit der Reparatur: Liegt ein Totalschaden vor?
  • Bei einem Totalschaden werden Wiederbeschaffungswert & Restwert bestimmt.
  • Aussagen zu Schadenersatzansprüchen auf merkantile Wertminderung (Unfallwagen sind trotz fachmännischer Reparatur weniger wert). Nur ein neutraler Kfz-Sachverständiger wird wertsteigernde Positionen wie die Sonderausstattung berücksichtigen.

Ihr gutes Recht! Ihre Ansprüche neben einem kostenlosen Unfallgutachten

Wie bereits angedeutet, sind Ihre Schadenersatzansprüche nach einem unverschuldeten Autounfall umfassend. Im Folgenden listen wir Ihnen die wichtigsten Schadensposten auf, wobei sich im Einzelfall je nach Unfallhergang und Folgen durchaus weitere ergeben können. Das wird Ihr Kfz-Sachverständiger individuell prüfen!

  • Anspruch auf Übernahme von Kosten für Unfallgutachten / Schadengutachten und Rechtsanwalt (Ausnahme: Bagatellschaden).
  • Ersatzwagen oder Nutzungsausfall für die unfallbedingte Ausfallzeit in der Werkstatt laut Sachverständigengutachten.
  • Schadenersatz für erlittene Wertminderung (vor allem bei Neufahrzeugen wichtig).
  • Anspruch auf Unkostenpauschale und Übernahme von Abschleppkosten.
  • Bei neuen Fahrzeugen: Wegen Garantieansprüchen Recht auf Reparatur in einer Markenwerkstatt.
  • Recht auf fiktive Abrechnung nach Verkehrsunfall: Eine Reparatur ist nicht verpflichtend, Sie können sich den Unfallschaden auch auszahlen lassen.
  • Bei Verletzungen (Personenschaden): Anspruch auf Schmerzensgeld, Heilbehandlungskosten und ggf. kommt ein Haushaltsführungsschaden in Betracht.

Zeitlicher Ablauf nach Unfallbegutachtung: Wann bekomme ich mein Geld?

Mit S DRIVE ist das Unfallgutachten binnen 24 Stunden versandfertig, sodass die Schadensregulierung nach dem Auftrag schnell Fahrt aufnehmen kann. Die Versicherungsregulierungsdauer liegt meistens zwischen 4 bis 8 Wochen nach dem Verkehrsunfall. Kommt es zu Verzögerungen, können Sie mit einem Anwalt aus dem Sachverständigennetzwerk Druck auf die Versicherung ausüben.

Unfallgutachten: Welche Fristen müssen beachtet werden?

Wichtig für die Schadensregulierung mit der Versicherung ist, dass der Schädiger eine fristgerechte Schadensmeldung vornimmt. Hierzu hat er laut Versicherungsbedingungen maximal 7 Tage Zeit. Wenden Sie sich nach einem unverschuldeten Unfall am besten direkt an S DRIVE. Sie gehen so auf Nummer sicher, dass alle Fristen für die anstehende Unfallregulierung eingehalten werden.

Unfallgutachten bei Kaskoschaden? Das gilt!

Handelt es sich um einen Schaden aus dem Bereich der Kaskoversicherung (z. B. Wildunfall, Diebstahl, Hagelschaden etc.), müssen Geschädigte das Weisungsrecht der Versicherung beachten. Die Kaskoversicherung wird bei Bedarf ein Unfallgutachten erstellen lassen und im Regelfall auch die Kosten übernehmen. Im Gegensatz zu einem Haftpflichtschaden bestehen bei einem Kaskoschaden weitaus kleinere Handlungsspielräume.

Fazit: Verzichten Sie nicht auf die Möglichkeit eines unabhängigen Unfallgutachtens!

Unfallgutachten sind für die Durchsetzung Ihrer Forderungen wichtig! Das kann bereits mit der professionellen Beweiszusammenstellung am Unfallort beginnen, falls die Schuldfrage nicht zu 100 % eindeutig sein sollte. Ein Unfallgutachten kann entscheidende Details beweissichernd zusammenfassen.

Unsere Unfallgutachter haben jedes Detail im Blick

Mit S DRIVE setzen Sie nicht nur auf unparteiische Kfz Gutachterexpertise, sondern auch auf ein leistungsstarkes Netzwerk an Werkstätten und Fachanwälten für Verkehrsrecht. Sie werden mit all diesen Qualifikationen immer eine konsequente Antwort im Rahmen der Schadenregulierung geben können.

Mit einem Anruf erlangen Sie Handlungssicherheit!

Die erfahrenen Unfallgutachter von S DRIVE unterstützen Sie an 7 bundesweiten Standorten binnen 60 Minuten vor Ort, um von Beginn an nichts dem Zufall zu überlassen. Die Notfall-Hotline (0176 846 947 11) ist immer erreichbar. Das binnen 24 Stunden erstellbare Unfallgutachten wird das zentrale Dokument werden, um ALLE in Frage kommenden Schadenersatzansprüche durchzusetzen.

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