Sie sind unverschuldet in einen Autounfall verwickelt? Dann gehen Sie jetzt völlig zurecht davon aus, dass der Versicherer des Unfallgegners umfassend Schadenersatz zu leisten hat. Paragraf 249 BGB gibt Ihnen als Unfallgeschädigter Recht. Die Schadensabrechnung muss so gestaltet sein, als wäre der Unfall gar nicht passiert. In einem für die Schadensabwicklung erstellten Sachverständigengutachten werden u.a. die Verbringungskosten berücksichtigt, bei denen es in der Praxis oft zu Kürzungen durch Haftpflichtversicherungen kommt. Grund genug, dem häufigen Streitpunkt „Verbringungskosten“ hier in ausführlicher Form nachzugehen.
Das Statistische Bundesamt hat alleine im Jahr 2018 mehr als 2 Millionen Verkehrsunfälle mit Sachschaden aufgelistet. Auch wenn es nur bei einem Schrecken geblieben ist, sorgt die anschließende Schadensregulierung in vielen Fällen für Ärger. Ist die Schuldfrage am Unfallort nicht klar, kommt es nicht selten zu einem Zivilprozess. Ein professionelles Unfallgutachten von Kfz Gutachter Hamburg S DRIVE kann dafür sorgen, dass es erst gar nicht so weit kommt bzw. sich vor Gericht ein belastbares Beweisstück heranziehen lässt.