Damit der Ärger nach einem Autounfall nicht noch größer wird, sollten Ihre finanziellen Aspekte im Zuge der Schadensregulierung professionell geregelt werden. In dieser Hinsicht kommt der Arbeit von Kfz Gutachtern wie jenen bei S DRIVE in Hamburg eine Schlüsselrolle zu: Sie beziffern nicht nur den Schaden bzw. Reparaturkosten, sondern auch die anzunehmende Wertminderung nach einem Unfall.
In diesem Beitrag werden alle zentralen Fragen rund um den unfallbedingten Minderwert eines Unfallwagens beantwortet. Gerichtsurteile, Berechnungsmodelle und Beispielrechnungen sorgen an wichtigen Stellen für Orientierung.
- Wertminderung an Ihrem Auto nach einem Unfall: Das ist zu beachten!
- Definition Wertminderung
- Wertminderung: Antworten auf die wichtigsten Fragen
- Was genau ist eine merkantile Wertminderung?
- Merkantile Wertminderung auszahlen lassen?
- Berechnung der merkantilen Wertminderung
- Unterschied: Merkantile vs. technische Wertminderung
- Berechnungsmethoden & Formeln im Überblick
- Berechnungsmethode: Ruhkopf & Sahm Methode
- Berechnungsmethode nach BVSK
- Berechnungsmethode: Marktrelevanz und Faktorenmethode (MFM)
- Berechnungsmethode: Halbgewachs
- Berechnungsmethode: Hamburger Modell
- Wie Wertminderung einfordern/geltend machen?
- Wertminderung bei fiktiver Abrechnung auszahlen
- Wertminderung bei einem finanzierten Auto
- Wertminderung bei einem Leasingfahrzeug
- Fazit & Zusammenfassung
Wertminderung an Ihrem Auto nach einem Unfall: Das ist zu beachten!
Eines steht nach einem Unfall außer Frage: Sie möchten und müssen nicht auf dem Schaden sitzen bleiben. Sind Sie Geschädigter und somit unschuldig, so muss die gegnerische Versicherung den Schaden ersetzen. Ein Kfz Gutachten, dessen Kosten Sie übrigens im Falle der eigenen Unschuld nicht zu tragen haben, spielt in dieser Hinsicht eine wichtige Rolle.
Aufgrund seiner Expertise macht der Kfz Gutachter auch explizite Angaben zum Minderwert. Denn es ist zweifelsohne so, dass an einem Unfallwagen ein gewisser Makel hängen bleibt. Falls Sie das Auto später als Unfallwagen verkaufen, werden Sie im Vergleich zu identischen unfallfreien Modellen mit Sicherheit einen geringeren Verkaufspreis erzielen. Dieser kann Ihnen durch die Ermittlung der Wertminderung im Gutachten quasi erstattet oder besser gesagt ausgeglichen werden.
Definition Wertminderung
Angenommen, Sie lassen Ihr Auto nach einem Unfall vollständig in einer Fachwerkstatt reparieren. Selbst wenn alles wieder instand gesetzt ist und keine Spuren mehr erkennbar sind, werden Sie beim Verkauf einen gewissen Minderwert verzeichnen. Genau hierbei handelt es sich um die merkantile Wertminderung.
Das Unfallereignis an sich hat also eine Minderung des Wertes bzw. Verkaufspreises in der Zukunft zur Folge. Dieser Aspekt ist bei der Schadensregulierung zu berücksichtigen, da Sie durch den Unfall finanziell nicht schlechter gestellt sein dürfen als vorher. Grundsätzlich unterscheiden Experten zwischen technischer und merkantiler Wertminderung, dazu später noch mehr Details.
Minderwert nach Autounfall: Antworten auf die wichtigsten Fragen in kompakter Form
Bekomme ich eine Wertminderung für den entstandenen Unfallschaden an meinem Fahrzeug?
Ja, dabei handelt es sich um einen Bestandteil, den Gutachter explizit berücksichtigen. Insofern ist die Wertminderung als Teil der Schadensersatzforderungen anzusehen. Grundsätzlich steht sie dem Fahrzeugeigentümer zu.
Angesichts dessen sind Fragen vorprogrammiert, wenn es sich um ein finanziertes oder geleastes Fahrzeug handelt. Am Ende dieses Beitrags soll auf diese Fragen noch eingegangen werden. Nur bei alten Fahrzeugen mit hoher Laufleistung ist nicht unbedingt mit einer Minderung des Wertes zu rechnen. Lassen Sie sich im Zweifelsfall von Kfz Gutachter S DRIVE beraten.
Wonach richtet sich die Summe der Wertminderung?
Diese Frage lässt sich pauschal nicht beantworten, da unterschiedliche Berechnungsmethoden in Frage kommen, die im Folgenden noch vorgestellt werden. Als Tendenz lässt sich aber festhalten, dass die Wertminderung für einen Neuwagen deutlich höher ausfällt als bei einem Gebrauchtwagen. Vor allem für Fahrzeuge, die älter als 5 Jahre sind, ist mit Blick auf den Minderwert kein allzu hoher Betrag mehr zu erwarten.
Vor wenigen Jahren wurde für Fahrzeuge, die älter als 5 Jahre sind, überhaupt kein Minderwert angesetzt. Das ist angesichts des technischen Fortschritts heute nicht mehr legitim. Ein 5 Jahre alter Gebrauchtwagen kann alle technischen Ansprüche der Zeit zweifelsfrei erfüllen.
Wie ist nach einem Unfall die Wertminderung zu berechnen?
Da es unterschiedliche Berechnungsmethoden gibt, zeichnet sich in der Praxis kein einheitliches Bild ab. Mit dem Einsatz unterschiedlicher Berechnungsmethoden können die Beträge unterschiedlich hoch ausfallen. Das zeigt auch, warum Versicherungen diesen Aspekt im Kfz Schadensgutachten oft anfechten.
In einem wegweisenden Urteil des BGH aus dem Jahr 1979 (Az. VI ZR 16/79) geht u.a. der Leitsatz hervor, dass ein Sachverständiger zur Berechnung des merkantilen Minderwertes hinzuzuziehen ist. Generell handelt es sich bei der Berechnung um einen Prozentsatz aus der Summe von Zeitwert und Reparaturkosten. Viele Gerichte sprechen sich für die weiter unten vorgestellte Berechnungsmethode von Ruhkopf & Sahm aus.
Muss man eigentlich einen Vorschaden angeben?
Ja, eventuelle Vorschäden müssen immer angegeben werden. Diese spielen auch bei der Berechnung der Wertminderung eine Rolle. Wenn Sie das Fahrzeug später verkaufen, dürfen Sie (Vor)schäden nicht einfach verschweigen. Ihnen könnte sonst Arglist vorgeworfen werden.
Wertminderung nach einem Unfall trotz Vorschaden?
Der BSVK (Bundesverband freiberuflicher und unabhängiger Sachverständiger im Kraftfahrzeugwesen) gibt in seinen Richtlinien an, dass begutachtete Vorschäden eine merkantile Minderung des Wertes nicht ausschließen. Generell fällt die Wertminderung geringer aus, wenn es einen Vorschaden gibt. Unabhängig davon, ob das Schadenbilde identisch ist oder nicht.
Wann besteht kein Anspruch auf Wertminderung?
Ein solches Szenario kann für Fahrzeuge entstehen, die älter als 5 Jahre sind und mehr als 100.000 Kilometer Fahrleistung aufweisen. Denn durch bestimmte Arbeiten oder auch Ersatzteile kann der Wert eines Gebrauchtwagens steigen, sodass ein Minderwert sich nicht mehr rechtfertigen ließe.
Ein Minderwert lässt sich zudem oftmals nicht durchsetzen, wenn es sich nur um oberflächliche Blechschäden handelt oder aber wenn das Unfallfahrzeug bereits erhebliche Vorschäden aufweist. Bei der Berechnungsmethode von Ruhkopf & Sahm beispielsweise ist für Fahrzeuge ab 5 Jahren und mit mehr als 100.000 Kilometern auf dem Tacho keine Wertminderung mehr vorgesehen.
Sollte es sich um einen Totalschaden handeln, spielt der Aspekt des merkantilen Minderwertes logischerweise auch keine Rolle mehr. Die gegnerische Versicherung erstattet dann den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert.
Im Jahr 2008 hat der Bundesgerichtshof geurteilt, dass bei kleineren Schäden (z.B. Parkrempler oder Lackkratzer) nicht von einem Minderwert auszugehen ist. Ein solches Fahrzeug gilt ggf. nicht als Unfallfahrzeug.
Sind Kürzungen der Wertminderungen durch Versicherungen möglich?
Der Umstand, dass der anzunehmende Minderwert aussagekräftig von einem erfahrenen Kfz Gutachter berechnet wurde, hält viele Versicherungen nicht davon ab, den Rotstift in ihrem Prüfbericht anzusetzen.
Oft wird damit argumentiert, das Fahrzeug sei älter als 5 Jahre und eine Wertminderung komme daher nicht mehr in Betracht. Aber auch bei neueren Fahrzeugen kürzen Versicherungen die Beträge. Zum Beispiel verwenden die Versicherungen andere Berechnungsverfahren oder nehmen andere Berechnungsparameter an.
2012 hat das Oberlandesgericht in Düsseldorf dieser Argumentation eine Absage erteilt. Insofern lohnt es sich, mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht entschieden gegen die Kürzung vorzugehen. Die Kfz Gutachter von S DRIVE in Hamburg vermitteln Ihnen einen erfahrenen Anwalt aus dem eigenen Netzwerk. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern! S DRIVE übernimmt für Sie die gesamte Schadenabwicklung.
Fachanwalt für Verkehrsrecht Michael Kuhagen
Was tun wenn die Versicherung
das Gutachten kürzt?
Welche Schadenspositionen besonders häufig gekürzt werden und wie Sie damit umgehen sollten, dass erfahren Sie hier:
Was genau ist eine merkantile Wertminderung?
Das ist, wie oben angedeutet, derjenige Betrag, den Sie beim Verkauf alleine durch die Tatsache, dass es sich um einen Unfallwagen handelt, weniger erhalten. Dabei ist selbst dann von einem Minderwert auszugehen, wenn das Fahrzeug professionell in einer Fachwerkstatt repariert worden ist.
Die merkantile Wertminderung beziffert den Schaden, den Sie als Unfallopfer aufgrund Ihrer umfassenden Schadensersatzansprüche nicht auf sich nehmen müssen.
Kann ich mir die merkantile Wertminderung auszahlen lassen?
Ja, im Zuge der so genannten fiktiven Abrechnung ist das möglich. Dazu können Sie im weiteren Verlauf noch nähere Details nachvollziehen. Entscheiden Sie sich für die fiktive Abrechnung, müssen Sie das Fahrzeug für gewöhnlich noch für eine gewisse Zeit nutzen.
Berechnung der merkantilen Wertminderung
Welche Berechnungsmethode auch zum Einsatz kommt: Es ist davon auszugehen, dass Fahrzeuge mit der Zeit nach der Zulassung an Wert verlieren. Je größer der Schaden bei einem Unfall ist, desto höher fällt die anzusetzende Wertminderung aus.
Um die Wertminderung errechnen zu können, muss diese ins Verhältnis zu den Reparatur- und Wiederbeschaffungskosten gesetzt werden. Mit den weiter unter vorgestellten Berechnungsmodellen können Sie das Vorgehen eines Kfz Gutachters konkretisieren.
Unterschied: Merkantile vs. technische Wertminderung
Im Falle der merkantilen Wertminderung erzielt ein Unfallwagen einen geringeren Verkaufspreis im Direktvergleich zu einem identischen Fahrzeug. Bei der technischen Wertminderung hingegen bleiben Mängel zurück, auch nachdem das Auto repariert worden ist.
Konkret kann das z.B. der Fall sein, wenn nicht mehr exakt der gleiche Lack aufgetragen werden konnte. Auch sichtbare Schweißnahtspuren oder Formabweichungen verringern wohlmöglich den Preis auf dem Gebrauchtwagenmarkt.
Minderwert für Unfallwagen – Berechnungsmethoden & Formeln im Überblick:
Generell sollten Sie wissen, dass es nicht DAS eine anerkannte Verfahren zur Berechnung des Minderwertes gibt. Auch Gerichtsurteile sprechen keine einheitliche Sprache. Ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt aus dem Jahr 2016 besagt ganz in diesem Sinn, dass es keine pauschale Formel für die Berechnung des Minderwerts gibt.
Vielmehr weisen die hier vorgestellten Methoden zum Teil auch auf regionale Unterschiede hin. Das hier vorgestellte Berechnungsverfahren nach Ruhkopf & Sahm kommt in der Praxis am häufigsten vor. Das lässt sich mit damit erklären, dass der Bundesgerichtshof dieses Verfahren geprüft und grundsätzlich gebilligt hat.
Marktrelevanz, Alterskorrektur, usw.: Ihnen sind die Formeln und Herleitungen zu kompliziert?
Sie sollen sich hier nur einen Überblick verschaffen. Letztlich erkennen Sie, warum ein Kfz Gutachter unverzichtbar ist, um das Thema „Minderwert“ in erfahrene Hände zu legen. Sie können davon ausgehen und sich darauf verlassen, dass Ihr Kfz Gutachter von S DRIVE in Hamburg sich bestens mit den Möglichkeiten auskennt und einen aussagekräftigen Wert bestimmen wird.
Angesichts dessen sollen die Verfahren im Folgenden nur kurz vorgestellt werden, damit Sie sich eine nähere Vorstellung machen können.
1. Berechnungsmethode: Ruhkopf & Sahm Methode
Wie angedeutet, bezieht sich der Bundesgerichtshof in seinen Urteilen zumeist auf diese Berechnungsmethode. Sie genießt im Allgemeinen die höchste Akzeptanz. Berücksichtigung finden in der Formel folgende Parameter:
Der in der Formel aufgeführte Faktor Xr liegt zwischen 3 und 7.
Er ergibt sich aus dem Alter des Fahrzeugs und einem Verhältnis von Reparaturkosten und Veräußerungswert.
Oben wurde die Frage angerissen, wann ein merkantiler Minderwert nicht in Frage kommt. Mit Ruhkopf & Sahm lassen sich die Voraussetzungen wie folgt konkretisieren. Demnach liegen keine Voraussetzungen für einen merkantilen Minderwert vor, wenn
- ein Totalschaden vorliegt bzw. der Quotient aus Reparaturkosten und
Veräußerungswert größer als 90% ist. - die Bagatellschadengrenze unterschritten ist (der Quotient aus Reparaturkosten und
Neupreis ist geringer als 10% ist). - das Wertverhältnis nicht stimmt bzw. der Quotient aus Veräußerungswert und
Neupreis unter 40% liegt.
2. Berechnungsmethode nach BVSK
Der Berufsverband der Sachverständigen (BVSK) wendet folgende Formel für den Minderwert an.
Sie sehen hier, dass die Herleitung der einzelnen Faktoren einer hohen fachlichen Expertise Bedarf. Für vorherige Unfallschäden kommt der K-Faktor zum Einsatz. Der Prozentwert steht für die Klassifizierung des Schadens. Der M-Wert beschreibt einen Korrekturfaktor für die so genannte Marktgängigkeit.
3. Berechnungsmethode: Marktrelevanz und Faktorenmethode (MFM)
Bei dieser Berechnungsmethode kommen nebenstehende Parameter zum Einsatz.
Anhand dieser Faktoren und der komplexen Formel wird deutlich, dass die Wertminderung letztlich aussagekräftig hergleitet werden kann, da zahlreiche objektiv herleitbare Aspekte gewürdigt werden.
- SU = Schadensumfang
- VW = netto Veräußerungswert
- NP = netto Neupreis
- RK = netto Reparaturkosten
- AK = Alterskorrektur
- FM = Marktgängigkeit
- FV = Faktor für Vorschäden
4. Berechnungsmethode: Berechnung des Minderwertes nach Halbgewachs
Von der Grundlogik her kommt dieser Ansatz Ruhkopf & Sahm sehr nahe. Allerdings gestaltet sich die Berechnung noch ein wenig komplexer, denn eine Herleitung des Aufwandsverhältnis zwischen Material- und Arbeitslohn ist notwendig. Da einige Rechenoperationen erforderlich, sei auf die Ausführungen zu Ruhkopf & Sahm verwiesen.
5. Berechnungsmethode: Hamburger Modell zur Wertminderungsberechnung inkl. Beispiel
Bei dieser Berechnungsmethode spielt die Laufleistung in Kilometern neben den erheblichen Kosten eine zentrale Rolle:
bis 20.000 km: 30%
bis 50.000 km: 20%
bis 75.000 km: 15%
bis 100.000 km: 10%
ab 100.000 km: 0%
Beispiel:
Die Reparaturkosten liegen bei 3.000 Euro, der Tacho zeigt 55.000 km an.
Für den Minderwert gilt dann:
15% x 3.000 = 450 Euro.
Hierbei handelt es sich um ein Modell, dass das Hanseatische Oberlandesgericht 1981 eigens entwickelt hat. Auch heute kommt es in Hamburg noch häufig zum Einsatz. Diese Methode und zahlreiche, teils widersprüchliche Gerichtsurteile zeigen, dass bei der Berechnung des merkantilen Minderwertes regionale Besonderheiten zu würdigen sind.
Wie Wertminderung nach einem Unfall in Hamburg einfordern/geltend machen?
Falls Sie sich diese Frage stellen, sind Sie bei den Kfz Gutachtern von S DRIVE in Hamburg in den besten Händen. Denn für die Schadensregulierung ist die Anfertigung eines Gutachtens unabdingbar. In diesem Gutachten wird auch der Aspekt der Minderung des merkantilen Wertes explizit im Sinne Ihrer finanziellen Interessen gewürdigt. Falls Sie keine Schuld tragen, sollten Sie zeitnah (auf Wunsch direkt am Unfallort) einen Kfz Gutachter beauftragen.
Durch die schnelle Einreichung des Gutachtens (noch am Tag des Unfalls) inklusive Angaben zur Wertminderung können Sie die Schadensregulierung beschleunigen und jederzeit professionelle Unterstützung sowie Fachberatung nutzen. Da verschiedene Berechnungsmethoden für den Minderwert in Frage kommen, kann ein Sachverständiger mehrere anwenden und einen Mittelwert bilden. Ein solches Ergebnis wäre dann aufgrund der Abwägung vieler Faktoren weniger angreifbar.
Wertminderung bei fiktiver Abrechnung auszahlen lassen – eine Option?
Sie wollen den Wagen aus diversen Gründen nicht reparieren lassen? Handelt es sich um eine wirtschaftlich vertretbare Option, so können Sie gegenüber der gegnerischen Versicherung eine fiktive Abrechnung einfordern. Sie bekommen dann die Reparaturkosten exklusive Mehrwertsteuer erstattet, da ja keine tatsächlichen Kosten entstanden sind. Bei diesem Szenario müsste auch die Wertminderung berücksichtigt werden.
Grundsätzlich ist die fiktive Abrechnung nur auf der Basis eines fachmännischen Kfz Gutachtens möglich. Wenn Sie auf einen Anwalt setzen, dessen Kosten die gegnerische Versicherung ebenfalls übernehmen muss, dann brauchen Sie sich um nichts weiter kümmern. Hier wird übrigens die Notwendigkeit eines Kfz Gutachtens in Bezug auf die Wertminderung erneut deutlich. Denn in einem Kostenvoranschlag einer Kfz-Werkstatt spielt der Aspekt des merkantilen Minderwertes keine Rolle.
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Wertminderung bei einem finanzierten Auto: Was zu beachten ist!
Schadensersatz steht nach einem Unfall im deutschen Recht dem Eigentümer zu. Wenn Sie ein Auto finanziert haben, sind Sie nur der Besitzer. Das Fahrzeug geht erst in Ihr Eigentum über, wenn alle Raten gezahlt sind. Wie die Minderung im konkreten Fall geregelt ist, müssten Sie dem Finanzierungsvertrag entnehmen.
In aller Regel bekommt zunächst die finanzierende Bank die Minderung zugesprochen. In jedem Fall sollten Sie den Unfall sofort melden, damit das notwendige Vorgehen zeitnah besprochen werden kann und Sie Rechts- sowie Planungssicherheit herbeiführen können.
Wertminderung bei einem Leasingfahrzeug nach Unfall?
Grundsätzlich verhält es sich bei einem Leasingfahrzeug sehr ähnlich. Sie sind nicht der Eigentümer des Fahrzeugs und sollten den Schaden unverzüglich melden. Das konkrete Vorgehen in einem solchen Fall können Sie den jeweiligen Vertragsbedingungen entnehmen.
Generell besteht auch hier die Verpflichtung, einen Schaden vollständig in einer Werkstatt fachmännisch reparieren zu lassen. Manchmal können Sie das selber veranlassen, in anderen Fällen ist eine Ermächtigung der Leasinggesellschaft einzuholen. Es ist keine gute Idee, einen Schaden einfach unter den Tisch fallen zu lassen, denn Versicherungsschutz besteht unmittelbar. Wenn Sie keine Schuld trifft, hat die gegnerische Versicherung umfassend Schadensersatz zu leisten.
Generell steht die Minderung des Wertes der Leasinggesellschaft zu. Bei der Rückgabe jedoch ist dieser Aspekt zu berücksichtigen. Die Kostenpauschale, eine mögliche Nutzungsausfallentschädigung und Schmerzensgeld stehen Ihnen ungeachtet dessen auch bei einem Leasingfahrzeug als Option zur Verfügung.
Fazit & Zusammenfassung: Alles Wichtige zum Minderwert Ihres Fahrzeugs nach einem Autounfall
- Sie tragen keine Schuld an einem Unfall? Nutzen Sie Ihr Recht, ein Kfz Gutachten zu beauftragen. Darin wird der finanziell mitunter bedeutsame Aspekt des Minderwerts explizit berücksichtigt.
- Während der merkantile Minderwert auf einen geringeren Verkaufspreis abzielt, bleibt der technische Mangel auch nach einer Reparatur am Fahrzeug bestehen.
- Je neuer das Fahrzeug ist, desto höher kann der Minderwert ausfallen. Ab einem Alter von 5 Jahren und bei hoher Laufleistung über 100.000 km sehen einige Berechnungsmethoden keine Wertminderungsansprüche mehr vor. Zur Wertminderungsberechnung kommen die hier vorgestellten Methoden grundsätzlich in Betracht, wobei das Modell nach Ruhkopf & Sahm in der Regulierungspraxis am häufigsten eingesetzt wird.
Wertminderung aussagekräftig berechnen lassen: Nehmen Sie jetzt Kontakt mit Kfz Gutachter S DRIVE in Hamburg auf!
Dank unserer 24h Notfall-Hotline können Sie uns im Schadensfall immer erreichen. Gehen Sie mit Blick auf den Minderwert nach einem Unfall keine Kompromisse ein!
Die Kfz Gutachter von S DRIVE in Hamburg tun alles dafür, um die Schadensregulierung zügig anzustoßen und Ihre finanziellen Interessen ganzheitlich und mit einem starken Netzwerk zu wahren!