Mehr als 10 Jahre unfallfrei? Was nur ein Schaden alles ändert!

Wann ist ein Fahrzeug unfallfrei? Allein diese häufig gegoogelte Frage zeigt, wie wichtig die Unfallfreiheit beim Kauf oder Verkauf von Gebrauchtwagen ist. Die Sonderausstattung kann noch so üppig sein: Das Prädikat unfallfrei ist immer noch das beste Verkaufsargument. Kleine Schönheitsfehler sind noch okay, aber wer will Mängel oder womöglich einen Unfallwagen akzeptieren? Nach einem Verkehrsunfall spielt der Verlust der Unfallfreiheit eine wichtige Rolle. Ein Unfallfahrzeug ist weniger wert!

Von wegen Bagatelle: Fahrzeug nicht mehr unfallfrei, und jetzt?

Sie erahnen schon, dass ein unfallbedingter Schaden finanzielle Auswirkungen hat, der nicht nur die Reparaturkosten betrifft. Im Rahmen der Schadensregulierung greift die merkantile Wertminderung: Ist Ihr Auto nicht mehr unfallfrei, sind Sie für den finanziellen Nachteil durch den Minderwert zu entschädigen.

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Kfz-Gutachten am
selben Tag

Gilt mein PKW nach einem Schadensereignis noch als unfallfrei?

Diese für Sie als Unfallopfer entscheidende Frage klären Sie am besten mit einem unabhängigen Gutachterbüro wie S DRIVE in Hamburg oder an weiteren bundesweiten Standorten. Der gegnerische Versicherungsgutachter wird Ihren Schaden mit einem Kostenvoranschlag möglichst klein rechnen wollen. Je kleiner der Schaden durch den Versicherungsgutachter gerechnet wird, desto wahrscheinlicher wird der Wagen als unfallfrei gelten können.

Das mag sich zunächst positiv anhören, Sie verzichten bei einem kleineren Schaden mit einem Kostenvoranschlag auf Schadenersatz für den erlittenen Minderwert. Wollen Sie das wirklich? Nein? Dann reicht ein Kostenvoranschlag fürs Auto für Ihren Unfallschaden definitiv nicht.

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Definition: Was bedeutet „unfallfrei“?

Laut Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln (Aktenzeichen 2 U 31/74) gilt ein PKW als unfallfrei, wenn er nur einen geringfügigen, oberflächlichen Schaden erlitten hat, der nicht erheblich ist und als Schönheitsfehler angesehen werden kann (z. B. Lackschäden oder Blechschäden). Im Einzelfall spielen das Fahrzeugalter und die Höhe der Reparaturkosten eine entscheidende Rolle. Liegen diese über der Bagatellschadensgrenze von etwa 750 Euro, gilt ein Fahrzeug in der Regel nicht mehr als unfallfrei. Das jahrzehntealte Urteil des OLG findet heute noch Beachtung.

Kurz & knapp: Das sollten Sie über die Unfallfreiheit wissen

  • Wird ein Auto bei einem Schadensereignis nicht erheblich beschädigt (geringer Reparaturaufwand), kann es weiterhin als unfallfrei gelten.
  • Im Zweifel ist nach einem Unfall immer die Expertise eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen hinzuzuziehen: Er kann einen Bagatellschaden von einem Unfallschaden abgrenzen, der zum Verlust der Unfallfreiheit führt.
  • Offenbarungspflicht: Im Kaufvertrag müssen sich Angaben zu etwaigen Vorschäden finden, wenn sie zum Verlust der Unfallfreiheit führen.
  • Sind im Kaufvertrag Mängel arglistig verschwiegen worden und entpuppt sich ein Auto bei einer Begutachtung nicht mehr als unfallfrei, können Käufer vom Vertrag gemäß § 323 BGB zurücktreten, eine Rückabwicklung vornehmen oder den Kaufpreis mindern.
  • Die Formulierung ‚unfallfrei laut Vorbesitzer‘ ist beim privaten Gebrauchtwagenkauf üblich und als Gewährleistungsausschluss zu lesen.

Häufige Fragen: Ihr Kfz-Sachverständiger S DRIVE schaut genau hin!

Ein Auto kann trotz Schadensereignis weiter unfallfrei sein, wenn der Schaden nicht erheblich ist und die Reparaturkosten deutlich unter der Bagatellgrenze von 750 Euro liegen. Nicht jeder Kratzer oder Blechschaden führt automatisch zum Verlust der Unfallfreiheit. Im Zweifelsfall schaut ein Gutachter genau hin!

Im Kaufvertrag muss der Händler / Verkäufer Angaben zum Zustand des Fahrzeugs machen, z. B. die Zusicherung, dass das Fahrzeug unfallfrei ist. Bei zweifelhaften Umständen oder zur Absicherung können Sie einen unabhängigen Gutachter hinzuziehen, um etwa Nachlackierungen aufzuspüren oder eine Fahrzeugbewertung zu veranlassen.

Muss ich den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren?

Nein! Dazu finden Sie in diesem Beitrag die Expertenmeinung vom Fachanwalt für Verkehrsrecht Michael Kuhagen.

Unfallfreiheit hängt von Schadenshöhe ab: Ein Gutachter bestimmt sie!

Pauschale Aussagen zur Unfallfreiheit bringen Sie in Ihrem Fall nicht weiter, das dürfte bis hierhin deutlich geworden sein. Wie groß der Schaden wirklich ist und ob er über der Bagatellgrenze von 750 Euro laut BGH Urteil liegt, wird Ihnen nur ein unabhängiger Kfz Gutachter sagen. Ob es sich um einen Bagatellschaden oder einen erheblichen Unfallschaden handelt, muss im Einzelfall durch eine objektive (!) Begutachtung festgestellt werden.

Das ist mit der abwiegelnden und sparfreudigen Haltung der gegnerischen Haftpflichtversicherung im Schadensfall nicht zu vereinen. Ab einer Schadenshöhe von 750 Euro haben Sie das Recht, ein unabhängiges Gutachten erstellen zu lassen.

Jetzt wollen Sie es nach einem Unfall genau wissen? Nehmen Sie Kontakt auf und lassen Sie einen Kfz-Experten von S DRIVE auf den Schaden schauen. Danach sehen Sie vieles klarer und die professionelle Schadensregulierung wird Ihnen alles abnehmen!

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Werden Unfälle irgendwo registriert? Was Kfz-Versicherer alles wissen …

Ja, Versicherer speichern Schadensfälle in der HIS Datenbank. Ursprünglich wurde diese Datenbank ins Leben gerufen, um Versicherungsmissbrauch oder genauer gesagt Mehrfachabrechnung zu verhindern. Nun könnte sich bei der Schadensregulierung nach einem unverschuldeten Unfall ergeben, dass für Ihr Fahrzeug bereits ein Schadensereignis registriert ist. Sie haben aber nicht gewusst, dass das Fahrzeug nicht unfallfrei ist. Versicherungen wollen naturgemäß eine Mehrfachabrechnung ausschließen.

Nicht unfallfreies Fahrzeug bei der Schadensregulierung

Bei der Gutachtenerstellung würde ein Experte von S DRIVE ohnehin auf Vorschäden eingehen, sofern diese vorhanden sind. Problematisch ist die HIS Datenbank immer dann, wenn der neue Schaden an derselben Stelle auftritt und überlappend ist. Sie müssten dann mit einem Gutachten beweisen, dass ein neuer Schaden entstanden ist. In diesem Fall wird ein Sachverständigengutachten eine wichtige Rolle für die Durchsetzung Ihre Ansprüche nach einem Verkehrsunfall spielen.

Unfallfrei laut Vorbesitzer: Der genaue Wortlaut im Vertrag ist entscheidend

Beim Kauf oder Verkauf von Gebrauchtwagen unter Privatleuten ist diese Formulierung, die die Haftung in Teilen ausklammert, im Vertrag häufig zu lesen. Diese bewusst gesetzte Formulierung unterscheidet sich rechtlich deutlich von der Option „Das Auto ist unfallfrei“.

Ein Vertragszusatz, der die Haftung ausklammert

Mit dem Zusatz „laut Vorbesitzer“ können Privatverkäufer einen Gewährleistungsausschluss nutzen. Sie könnten im Zweifelfall bei mehreren Vorbesitzern gar nicht wissen, ob das Auto tatsächlich unfallfrei ist. Der Bundesgerichtshof hat geurteilt, dass mit dieser Formulierung keine Beschaffenheitsvereinbarung vorliegt (Aktenzeichen VIII ZR 253/05). Wer Kenntnis von einem Unfallgeschehen hat, darf das allerdings nicht verschweigen. Der Wagen müsste dann als Unfallfahrzeug deklariert werden.

Muss ‚unfallfrei‘ im Kaufvertrag stehen?

Viele potenzielle Käufer werden den Begriff ‚unfallfrei‘ im Vertrag schriftlich und somit verbindlich fixiert sehen wollen. Wird ein Auto im Kaufvertrag als unfallfrei bezeichnet, muss es diese Zusicherung auch tatsächlich erfüllen. Es handelt sich dann um eine verbindliche Beschaffenheitsvereinbarung (vergl. Urteil des Landgerichts Heidelberg mit dem Az. 1 S 22/13). Steht der Begriff unfallfrei nicht im Kaufvertrag, sind die weiteren Äußerungen mit Blick auf ein mögliches Schadensereignis und die fachmännische Instandsetzung zu prüfen.

Gebrauchtwagenkauf: Das gilt im Kraftfahrzeughandel

Grundsätzlich gilt, dass gewerbliche Verkäufer beim Kraftfahrzeughandel Vorschäden im Sinne einer Beschaffenheitsvereinbarung angeben und somit Aussagen zur Unfallfreiheit im Vertrag treffen müssen. Solche vertraglich relevanten Umstände dürfen durch den Verkäufer weder ausgeklammert noch verschwiegen werden. Private Verkäufer können das nur für den eigenen Nutzungszeitraum garantieren und sich darüber hinaus mit der oben genannten Formulierung „laut Vorbesitzer“ gegenüber dem Käufer absichern.

Unfallwagen als unfallfrei verkauft: Nun stellt Gutachter einen Vorschaden fest

Bei einer Fahrzeugbewertung könnte ein unabhängiger Gutachter bei einer Lackschichtenmessung beispielsweise einen Vorschaden und somit eine neue Eigenschaft des Wagens feststellen. Wird im Kaufvertrag ein unfallfreies Fahrzeug zugesichert, liegt eine (arglistige) Täuschung vor, eine zentrale Bedingung ist wegen der fehlenden Wissensmitteilung nicht erfüllt.

Der Verkäufer hat einen Vorschaden ausgeklammert? Diese Rechte haben Sie laut BGB

Sie können als Geschädigter wegen der fehlenden Wissensmitteilung (Täuschung) durch den Verkäufer / Händler nun einen Rücktritt vom Autokauf prüfen, über die Forderung von Schadensersatz oder die nachträgliche Minderung des Kaufpreises nachdenken. Die im Bürgerlichen Gesetzbuch ebenfalls vorgesehene Nacherfüllung ist nicht möglich, das Fahrzeug bleibt nicht unfallfrei.

Mit einer professionellen Begutachtung von S DRIVE haben Sie für eine Rückabwicklung oder die Kaufpreissenkung überzeugende Argumente in der Hand, um Ihren Forderungen als geprellter Käufer Nachdruck zu verleihen.

Genau hingeschaut: Ist das Auto auch unfallfrei bei …

Bagatelle oder Grund für einen Rücktritt vom Autokauf? Das Motto „genau hingeschaut“ beschreibt die tägliche Arbeit eines Autogutachters von S DRIVE sehr zutreffend.

Bei allen im Folgenden geschilderten Schadenszenarien ist ein genauer Blick erforderlich, der auch unter die Oberfläche geht. Denn hier verbirgt sich in vielen Schadensfällen das wahre Schadensausmaß, das den Reparaturaufwand verdeutlicht. Bei Zweifeln bezüglich der Schadenshöhe, einer erfolgten Reparatur und dem möglichen Verlust der Unfallfreiheit sollten Sie sich umgehend an die Experten von S DRIVE wenden. Auf unsere objektiven Angaben können Sie sich verlassen!

Stoßstange getauscht: Ist mein Auto nicht mehr unfallfrei?

Im Einzelfall kommt es darauf an, wie alt das Auto ist und in welcher Höhe Kosten für die Reparatur anfallen. Handelt es sich um einen heftigen Auffahrunfall, ist nicht davon auszugehen, dass der Wagen weiterhin unfallfrei ist. Auf Basis eines Schadensgutachten werden Sie bei eigener Unschuld auf Kosten der gegnerischen Versicherung Ihre Schadensersatzansprüche konkretisieren können. Hierzu zählen auch ein Ersatzwagen, eine Nutzungsausfallentschädigung und die Geltendmachung einer Unkostenpauschale. Bei Verletzungen (Personenschaden) kann Schmerzensgeld hinzukommen.

Auto nach einem Hagelschaden noch unfallfrei?

Hagel stellt als Wetterphänomen höhere Gewalt dar. Begrifflich gesehen handelt es sich nicht um einen Unfallschaden. Große Hagelkörner können zu einem immensen Schaden führen, der zu einer deutlichen Wertminderung führt. Insofern muss diese neue Beschaffenheit beim Verkauf angegeben werden. Hagelschäden sollten ausgebessert werden, um später als Verkäufer nicht mit immensen Verlusten rechnen zu müssen.

Bagatellschaden (z. B. Parkrempler): Ist das Auto noch unfallfrei?

Hier sind keine pauschalen Aussagen für Gebrauchtwagen möglich. Sie sollten einen Gutachter auf den Schaden schauen lassen, um ein differenziertes Bild zu erhalten. Ist nur ein kleiner Kratzer vorhanden, bleibt das Auto unfallfrei, die Regulierung kann mit einem Einigungsprotokoll ohne Versicherung gelingen. Ein Einigungsprotokoll ist dringend zu empfehlen.

Wenn sich allerdings unter der Verkleidung eine größere Beschädigung herausstellt, wird die Bagatellschadensgrenze von 750 Euro schnell überschritten. Dann haben Sie auf Kosten der gegnerischen Versicherung die Möglichkeit, ein Schadengutachten erstellen zu lassen. Kfz Gutachter S DRIVE berät Sie!

Nachlackiert & ausgebessert: Ist das Auto noch unfallfrei?

Hier kommt es sehr auf die genauen Instandsetzungskosten für die Nachlackierung an. Handelt es sich nur um einen Kratzer (oberflächlicher Lackschaden) und kommt lokal begrenzt das Smart-Repair-Verfahren zum Einsatz, kann das Auto sehr wahrscheinlich weiterhin als unfallfrei gelten (letztlich können Kratzer auch als Gebrauchsspuren gesehen werden). Wird ein gesamter Teil der Karosserie hingegen neu lackiert, wird ein Fahrzeug nicht mehr als unfallfrei gelten können. Fordern Sie im Zweifel ein Wertgutachten an, um Abweichungen zum Kaufvertrag nachvollziehen zu können.

Einbruchschaden: Gilt das Auto als unfallfrei?

Der Einbruch selbst stellt keinen Unfallschaden dar. Allerdings können die Beschädigungen an Blech und Glas den Folgen eines Aufpralls ähneln. Nicht selten führt ein Autoeinbruch zu einem großen Schadensbild, das deutlich über der Bagatellgrenze liegt. Insofern sollte beim Verkauf auf dieses Schadensereignis hingewiesen werden. Für einen Einbruchschaden greift die Kaskoversicherung, wodurch der Anspruch auf Wertminderung (anders als im Haftpflichtfall) oft nicht berücksichtigt wird.

Sie sind plötzlich unverschuldet nicht mehr unfallfrei? Nehmen Sie Kontakt mit S DRIVE auf!

Unfallfreies Fahren zahlt sich aus! Das kann eine zentrale Erkenntnis dieses Ratgebers sein. Unfallfreie Fahrzeuge haben einen höheren Marktwert, weshalb die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit eine wichtige Rolle spielt. Ist ein Fahrzeug nach einem Schadensereignis nicht mehr unfallfrei, ergeben sich hieraus Schadensersatzansprüche wegen der Wertminderung. Die Ansprüche können Sie mit S DRIVE im Schadensfall durchsetzen.

Unfallfrei, eine lohnenswerte Eigenschaft …

Fahrer belohnen sich mit unfallfreiem Fahren selbst in finanzieller Hinsicht, denn die Versicherungsbeiträge sinken durch einen größer werdenden Schadenfreiheitsrabatt. In diesem Sinne: Weiterhin gute und sichere Fahrt!

Und falls Sie aktuell oder zukünftig in einen Unfall verwickelt werden, haben Sie mit S DRIVE in Hamburg sowie an bundesweiten Standorten ein leistungsstarkes Expertenteam bereits im Hinterkopf. Noch besser ist es, die Notfall-Hotline 040 947 661 26 direkt zu speichern!

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