Muss ich den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren?

Nach einem unverschuldeten Unfall wollen Sie vor allem eines: Eine schnelle und reibungslose Schadensabwicklung, die den ärgerlichen Unfall mit seinen Folgen vergessen macht. Sehr wahrscheinlich wird die Versicherung des Unfallverursachers Sie mit ihrem vermeintlichen Service zeitnah aktiv umwerben. Sie wird Ihnen aber keine Arbeit, sondern allenfalls Geld abnehmen, wenn Sie sich auf den von ihr gestellten Versicherungsgutachter als Geschädigter einlassen.

„Es ist gleich falsch, Allen oder Keinem zu trauen.“ (Zitat von Seneca, lat. Philosoph)

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Kfz-Gutachten am
selben Tag

Versicherung: „Guten Tag, wir würden den Unfallwagen gerne besichtigen.“

Wenn Sie einen Brief mit dem Wort Nachbesichtigung erhalten …
Der gegnerischen Haftpflichtversicherung sollten Sie als Geschädigter nicht trauen, einem unabhängigen und von Ihnen gewählten Sachverständigen schon! Dass Vorsicht geboten ist, sehen Sie spätestens, wenn die Versicherung den Unfallwagen nochmal nachbesichtigen will oder sogar ein Gegengutachten anstrebt.

„Ich muss den Gutachter der gegnerischen Versicherung NICHT akzeptieren!“

Ein BGH Urteil (Aktenzeichen VI ZR 225/13) stärkt Ihre Grundrechte als Unfallgeschädigter. Laut Urteil können Sie die „objektiv erforderlichen Sachverständigenkosten“ geltend machen, wobei der Gutachter nicht vereidigt sein muss. Für Ihre Ansprüche muss er aber unabhängig sein und objektiv begutachten. Das tritt auf den Versicherungsgutachter mit Sicherheit nicht zu.

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Was muss ich beim Schadensmanagement anstreben?

Sie sind durch die zuständige Versicherung so zu stellen, als wäre der Unfall bzw. Schaden am Auto nicht passiert (vergl. § 249 BGB). Dazu dürfen Sie selber auf Kosten der gegnerischen Versicherung ein Unfallgutachten oberhalb der Bagatellschadensgrenze in Auftrag geben und sich auf dessen Objektivität verlassen. Das zeigt die Rechtsprechung ganz klar!

Gut zu wissen: Sie entscheiden über das Schadensmanagement, nicht die Versicherung des Schädigers!

Sie müssen sich nicht von der Versicherungsgesellschaft des Unfallverursachers unter Druck setzen lassen und deren Versicherungsgutachter oder Werkstatt akzeptieren. Sie könnten sogar ein Zweitgutachten in Auftrag geben, wenn die Versicherung gegen Ihren Willen einen Sachverständigen geschickt hat (bekräftigt durch das Urteil des LG Bamberg, Aktenzeichen 3 S 88/16). Im Regelfall ist die Haftpflichtversicherung des Schädigers eintrittspflichtig, sofern die Schuldfrage eindeutig ist.

Kurz & knapp: Muss ich Gutachter von Versicherung akzeptieren?

  • Nein, wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt sind (= Haftpflichtfall)!
  • Sie können und sollten einen unabhängigen Kfz Gutachter Hamburg zur Wahrung von Objektivität bei der Schadensermittlung einschalten und alle Schadensersatzansprüche prüfen.
  • Die Kosten für das Sachverständigengutachten sind als Schadensersatz von der Versicherung des Schädigers zu übernehmen.
  • Eine Nachbesichtigung ein Zweitgutachten ist nur zulässig, wenn es konkrete Mängel am Unfallgutachten gibt.
  • Spätestens, wenn es zu Kürzungsversuchen kommt oder die Versicherung eine Nachbesichtigung fordert, sollten Sie anwaltliche Hilfe Besser noch lassen Sie die Unfallabwicklung von Anfang an durch einen (Fach)Anwalt für Verkehrsrecht für Sie durchführen. Als Unfallopfer entstehen Ihnen hierfür keine Kosten.
  • Im Kaskofall (Eigenverschulden oder höhere Gewalt) müssen Sie den Gutachter der Versicherung im Regelfall akzeptieren.

Häufige Fragen zum Thema „Muss ich den Gutachter der Versicherung akzeptieren?“

Ja, das dürfen und sollten Sie mit Blick auf Ihre eigenen finanziellen Interessen. Es ist kein Muss, auf ihn zurückzugreifen. Sie dürfen selber einen unabhängigen Sachverständigen einschalten und die Schadenshöhe für die anstehende Regulierung objektiv und inkl. aller Schadensersatzpositionen bestimmen lassen (z. B. Wertminderung, Nutzungsausfall etc.).

Formal geschieht dies oberhalb der Bagatellschadensgrenze (laut BGH Urteil etwa 750 Euro). Gegnerische Versicherungsgesellschaften schicken aus eigenem Interesse einen Gutachter, um bei einer hohen Schadenssumme die Kosten zu drücken. Je höher der Schaden, desto größer fallen Kürzungen aus. Umso wahrscheinlicher ist die Forderung nach einer Nachbesichtigung. Die Versicherungen sind sich aber auch nicht zu schade, schon bei überschaubarem Schadenumfang systematisch Kürzungen der Ansprüche der Geschädigten vorzunehmen. In schätzungsweise 80% der Schadenfälle sehen sich Geschädigte entsprechenden Kürzungsversuchen ausgesetzt.

Wenn Sie keine Schuld am Autounfall haben und es sich nicht nur um einen Bagatellschaden handelt (unter 750 Euro). In diesen Fällen muss die Versicherung des Schädigers die Gutachterkosten komplett übernehmen. Bei einem kleinen Blechschaden ist ein Kostenvoranschlag von uns oder einer Werkstatt für die Schadensabwicklung ausreichend.

Feststellung der Schadenshöhe: Unabhängigkeit des Gutachters ist die Maxime für Ihre Ansprüche!

Ein UNABHÄNGIGES Schadensgutachten ist also die Grundlage für die Abwicklung mit der Versicherung ist. Mehr noch: Durch die Unabhängigkeit des eingeschalteten Kfz-Sachverständigen ist sichergestellt, dass alle Ihre Schadensersatzpositionen auf die Agenda kommen (z. B. auch Verbringungskosten zu einer Markenwerkstatt).

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Muss ich das so hinnehmen? Alternativen für Geschädigte bei Totalschaden

Sie können auch die Option der fiktiven Abrechnung prüfen (= Unfallschaden auszahlen lassen). Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden kann die 130 Prozent Regel eine Option sein, um doch noch eine Reparatur zu erwirken. Wenn Sie jetzt sagen „Ich möchte mein Auto instand setzen lassen!“, berät Ihr Gutachterbüro S DRIVE Sie gerne für weitere Schritte.

Warum sollte ich dem gestellten Versicherungssachverständigen misstrauen?

Der Versicherer des Unfallgegners wird die Schadenshöhe bzw. Reparaturkosten immer geringer als ein unabhängiger Gutachter einschätzen, um weniger an Sie überweisen zu müssen. Zahlreiche Gerichtsurteile zeigen, dass Sie sich auf ein erstelltes Gutachten von einem unabhängigen Sachverständigen verlassen dürfen. Auch wenn es zu Kürzungsversuchen oder der Forderung einer Nachbesichtigung kommt, haben solche Regressmaßnahmen meistens wenig Erfolg. Grundsätzlich ist der Haftpflichtversicherer des Schädigers eintrittspflichtig.

Ab welcher Schadenshöhe schickt die Versicherung einen Gutachter?

Grundsätzlich werden die Kosten für ein Schadengutachten im Verkehrsrecht erst oberhalb der Bagatellschadensgrenze von ca. 750 Euro übernommen. Bei einem kleinen Blechschaden wird die Versicherung keinen Gutachter rausschicken. Lassen Sie als Unfallopfer von uns überprüfen, ob es sich wirklich nur um einen Bagatellschaden handelt.

Das geschulte Auge der Gutachter von S DRIVE kann das schnell feststellen. Über das weitere Vorgehen mit Blick auf den Unfallschaden herrscht daher nach Ihrer Kontaktaufnahme umgehend Klarheit.

Kann die Versicherung das Fahrzeug begutachten, nachdem ich das Gutachten bereits in Auftrag gegeben habe?

Sie kann versuchen, das erstellte Schadensgutachten anzufechten. Für Geschädigte kommt es dann zu Verzögerungen. Fordert die Versicherung eine Nachbegutachtung, wird dieser Forderung in der Praxis meistens nachgegeben, um eine Klage zu verhindern und die Schadensregulierung nicht unnötig zu verzögern.

Fachanwalt für Verkehrsrecht Michael Kuhagen

Anfechtung des Gutachtens der Versicherung: Hierauf kommt es an!

Grundsätzlich können wir Ihnen nur raten, sich Hilfe von einem erfahrenen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu holen. Zu diesem Thema kommentiert der Rechtsanwalt Michael Kuhagen als Fachanwalt für Verkehrsrecht aus unserem Netzwerk:

Insgesamt kann ich aus meiner anwaltlichen Praxis die vorstehenden Ausführungen gänzlich bestätigen.

Wir führen Unfallabwicklungen über das ganze Jahr zahlreich durch und erleben seitens der Versicherungswirtschaft ein mittlerweile reflexartiges Kürzungsverhalten. Hierbei findet man das gesamte denkbare Spektrum, angefangen mit der Streichung von Verbringungskosten zum Lackierer, über den unzulässigen Verweis auch bei neueren Fahrzeugen oder solchen, die immer in einer Markenwerkstatt betreut wurden, auf die Stundensätze billiger Hinterhofwerkstätten, bis hin zu unzulässigen Vorgaben in Richtung eines minderwertigen Reparaturweges.

Gerne wird hierbei seitens der Gutachter der Versicherungswirtschaft eine Instandsetzung anstelle eines Austauschs von beschädigten Karosserieteilen kalkuliert, obgleich in aller Regel einzig der Austausch durch ein Neuteil eine fachgerechte Schadenbeseitigung darstellt.

Je nach Gesamtschadenumfang kommen hier schnell Kürzungenbeträge im deutlich vierstelligen Bereich für den einzelnen Schadenfall zusammen.

Hätte ein Geschädigter sich von vornherein in die Hände des Schadenmanagements der Versicherung und damit auch eines Versicherungsgutachters begeben, wäre dem Geschädigten überhaupt nicht aufgefallen, mit wie viel weniger er abgespeist werden soll, als ihm dies eigentlich zusteht. Orientiert sich ein Geschädigter dann an einem solchen minderwertigen Reparaturweg, kann dies auch zu erheblichen Problemen führen, wenn es später zu einem weiteren Unfall kommen sollte. Ein nicht fachgerecht beseitigter Vorschaden führt beim nächsten Unfall schnell und im Einzelfall sogar berechtigt zu erheblichen Kürzungen der eigenen Ansprüche.

Anders herum aufgezogen ist anzumerken, dass es das gute Recht eines Geschädigten ist, sich den im Gutachten kalkulierten Betrag netto auszahlen zu lassen, und das eigene Fahrzeug in einer günstigeren freien Werkstatt und nicht vollumfänglich fachgerecht reparieren zu lassen. Die hierbei eingesparten Kosten haben indes nicht auf dem Konto der Versicherung zu verbleiben, sondern müssen rechtmäßig ihren Weg in das Portmonee des Geschädigten finden. Der erste und vermutlich wichtigste Schritt hierzu ist die Vermeidung des Erstgutachtens durch den Versicherungsgutachter.

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Kfz-Gutachter S DRIVE & Fachanwalt: Auf dieses Team können Sie sich verlassen!

Sie erkennen an dieser Stelle deutlich, warum Sie nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall bei einem unabhängigen Sachverständigenbüro wie S DRIVE in besten Händen sind: Durch ein leistungsstarkes Netzwerk sind Sie nicht nur schnellstmöglich wieder mobil, sondern für alle denkbaren Szenarien (auch vor Gericht!) bei eindeutiger Schuldfrage optimal aufgestellt. Stellt sich die Versicherungsgesellschaft quer, kann Sie ein erfahrener Rechtsanwalt sofort unterstützen und bis zum Klageweg alle Optionen für Ihr Auto ausschöpfen.

Kommt es zu Kürzungen, kann er Ihren Anspruch auf Schadenersatz konsequent einfordern. Ein Klassiker bei Kürzungen sind die Stundenverrechnungsätze einer Markenwerkstatt. Bedenken Sie, dass Sie mit erfahrenem Rechtsbeistand gegenüber der Versicherung gleichberechtigt und wesentlich fordernder auftreten können. Das ist auch der Grund, weshalb der Gesetzgeber die Übernahme von Rechtsanwaltskosten durch die gegnerische Versicherung als Schadensersatzposition definiert. Nur wenn Sie einen Rechtsanwalt beauftragen, können Sie mit gleichen Waffen mit der Versicherung kämpfen.

Was ist ein Gegengutachten?

Von einem Gegengutachten ist die Rede, wenn die Anfechtung der Versicherung erfolgreich war. Damit von einem solchen Gutachten die Rede sein kann, muss das betreffende Unfallfahrzeug tatsächlich in Augenschein genommen worden sein. Es reicht nicht, wenn ein Techniker oder ein vereidigter Zweitgutachter aus der Ferne eine eigene, abweichende Diagnose stellt bzw. die Höhe des Schadens / der Kosten für die Reparatur abweichend beziffert.

Grundsätzlich sollte ein Gutachten mit Unabhängigkeit des Sachverständigen einhergehen, damit es aussagekräftig und belastbar ist. Der Schaden muss objektiv beziffert werden. Zu diesem Schluss kommt das Amtsgericht Bad Homburg in einem Urteil (Aktenzeichen 2 C 2943/16).

 

Wann kommt es zum Gegengutachten bzw. zu einer Nachbesichtigung?

Da es keinen Rechtsanspruch gibt, muss es einen offenbaren Mangel im erstellten Gutachten geben. Solche Mängel sind aber für Laien ohnehin nicht nachvollziehbar. Mit der Wahl eines erfahrenen, zertifizierten und unabhängigen Gutachterbüros wie S DRIVE legen Sie die Basis, damit es für Geschädigte erst gar nicht zu einem Zweitgutachten kommt.

Wer trägt die Kosten für ein Gegengutachten?

Sollte die gegnerische Versicherung eines in Auftrag geben wollen, hat sie die Kosten hierfür zu tragen. Sollten Sie ein weiteres Gutachten – abgesehen vom bereits erstellten – anfordern, haben Sie die Kosten ggf. selbst zu tragen. In diesem Szenario sollten Sie sich von einem Anwalt beraten lassen. Er wird Ihnen erläutern, mit welchen Kosten etwaige Gegenmaßnahmen verbunden sein können.

Szenarioanalyse: Wer bezahlt den Kfz Gutachter?

  • Bei Teilschuld kommt eine Kostenbeteiligung gemäß der festgestellten Quote in Betracht. Der Beweissicherung am Unfallort kommt daher eine Schlüsselrolle zu, um den Unfallhergang so eindeutig wie möglich schildern zu können. Je nach Quote kann sich die Teilschuld finanziell mehr oder weniger stark auswirken.
  • Bei Eigenverschulden kommt die eigene Teilkasko oder Vollkasko für die Gutachterkosten auf. Den Gutachter können Sie im Kaskofall aber nicht selbst beauftragen. Darum kümmert sich die Versicherung im Regelfall selbst.
  • Bei Unverschulden kommt die generische Versicherung auf.

Kann ich die Nachbesichtigung ablehnen? Welche Konsequenzen hat das?

Es gibt keine rechtliche Verpflichtung, eine Nachbegutachtung für das Unfallfahrzeug durchführen zu lassen. Allerdings sollten Sie bedenken, dass eine solche Verweigerungshaltung dasselbe auf Seite der gegnerischen Versicherungsgesellschaft bewirken wird. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird Sie die Schadensregulierung ohne neues Gutachten nicht abschließen. Die gesamte Schadensregulierung würde sich in die Länge ziehen. Sie können zwar den Klageweg gehen und gerichtlich die ausstehende Schadenssumme einfordern. Dieser Weg ist aber mit langen Fristen sowie Wartezeiten verbunden. Daher würden wir eher abraten.

Keine Sorge: Wir sind als Gutachter bei einer Nachbesichtigung an Ihrer Seite

Sollte es in einem seltenen Fall zu einer Nachbesichtigung kommen, sind Sie mit dem Schadensmanagement von S DRIVE bestens beraten. Wir werden alles Erforderliche in die Wege leiten und die Ordnungsmäßigkeit im Sinne Ihrer finanziellen Interessen sicherstellen. Durch unsere langjährigen Erfahrungen mit unterschiedlichsten Versicherungsgesellschaften sind wir in der Lage, schnell vorteilhafte Lösungen in Ihrem Sinne durchzusetzen. Wir achten darauf, dass alle relevanten Gutachtendaten wie Restwert, Wiederbeschaffungswert und Reparaturkosten aussagekräftig hergleitet werden.

Fachanwalt für Verkehrsrecht Michael Kuhagen

Fachanwalt für Verkehrsrecht Michael Kuhagen

Was tun wenn die Versicherung
das Gutachten kürzt?

Welche Schadenspositionen besonders häufig gekürzt werden und wie Sie damit umgehen sollten, dass erfahren Sie hier:

  • Expertentipps
    vom Fachanwalt
  • schnelle Hilfe vom
    Kfz Sachverständigen

Muss ich den Gutachter von der gegnerischen Versicherung akzeptieren? NEIN!

Sie wissen jetzt, wie umfassend Ihre Rechte bei einem unverschuldeten Autounfall sind. Auch wenn Kürzungsversuche unbestritten zur täglichen Regulierungspraxis von Gutachtern gehören, kommen die Versicherungen damit meistens nicht durch. Das gilt vor allem für den Fall, dass Sie nach einem Unfall auf das ganzheitliche Schadensmanagement eines unabhängigen Sachverständigenbüros setzen! Bei neueren Fahrzeugen spricht die Inanspruchnahme einer Markenwerkstatt nicht gegen die Schadensminderungspflicht, auch wenn gegnerische Versicherer oft so argumentieren. Die Frage „Was muss ich akzeptieren“ können Sie bei den Gutachtern von S DRIVE immer mit einem erfahrenen Rechtsbeistand klären.

Muss ich den Gutachter von der eigenen Versicherung akzeptieren? Ja!

Im Kaskofall wird die Versicherung ihr Weisungsrecht ausüben und einen Sachverständigen für die Schadensermittlung einschalten. Sie können aber selbstverständlich auch in diesem Szenario über eine Anfechtung nachdenken und eine Nachbesichtigung bzw. ein Zweitgutachten anstreben, wenn Sie belastbare Anhaltspunkte vorweisen können.

Mit professionellem Schadensmanagement von Gutachter S DRIVE erst gar kein Gegengutachten zulassen!

Wir kämpfen für Ihre Rechte als Geschädigter und sind binnen 60 Minuten nach Ihrem Anruf an der Unfallstelle. Unsere Notfall-Hotline erreichen Sie rund um die Uhr, um nicht auf dem Schaden sitzen zu bleiben.

Im Regelfall ist das notwendige Schadensgutachten binnen 24 Stunden erstellt, direkt danach nimmt die Schadensregulierung mit dem zuständigen Versicherer Fahrt auf. Tritt die Versicherung des Unfallgegners auf die Bremse, werden wir mit unserem Netzwerk sofort wieder einen Gang hochschalten!

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