Unfallschaden Auto

Ein Haftpflichtgutachten wahrt Ihre Rechte

Unfallschaden ohne Schuld?

Sicherlich ist ein Unfallschaden für jeden Geschädigten eine stressige Situation. Es handelt sich schließlich um kein alltägliches Ereignis und man findet sich im ersten Augenblick kaum zurecht. Die Schadensregulierung bei einem Haftpflichtschaden ist ein komplizierter Prozess. Ein Haftpflichtgutachten klärt die Situation und gibt Aufschluss über die Schadenhöhe.

Als unerfahrener Unfallbeteiligter fühlt man sich der Situation hilflos ausgeliefert. Welche Schritte muss ich nach einem Unfall beachten, was muss ich als erstes tun, was darf ich nicht falsch machen, wann wird mein Auto repariert, welche Angaben benötige ich vom Unfallverursacher? Das sind nur einige von vielen Fragen, die einem nach einem Unfall durch den Kopf gehen. Eines ist gewiss, Sie benötigen auf jeden Fall ein Haftpflichtgutachten. Doch auch bei der Wahl des Gutachters ist Vorsicht geboten!

Allein die Tatsache, dass Sie sich nach einem Unfall mit der Thematik beschäftigen, ist schon ein großer Vorteil! Denn nach einem Unfall bei dem Sie der Geschädigte sind, wird die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers versuchen, Ihnen das sogenannte „Schadensmanagement“ besonders schmackhaft zu machen. Wir als unabhängiges Kfz-Sachverständigenbüro zeigen Ihnen, was nach einem Unfall zu beachten ist und warum Sie nicht auf das Schadensmanagement der gegnerischen Versicherung eingehen sollten. Wir helfen Ihnen diese ärgerliche Situation zu Ihrer vollsten Zufriedenheit zu klären.

DGUSV Gutachter Hamburg

Unser Kfz-Sachverständigenbüro in Hamburg erstellt für Sie:

Jetzt Schaden von unserem Kfz-Gutachter begutachten lassen.

in 60 Min. vor Ort!

Hamburg & Umgebung

24 Stunden erreichbar

langjährige Erfahrung

Ablauf der Schadensregulierung einfach erklärt!

1. Schritt:

Bei einem Haftpflichtschaden einen unabhängigen Kfz-Gutachter kontaktieren

Nach einem Unfallschaden benötigen Sie Hilfe, wir sind in allen Hamburger Stadtteilen und Umfeld innerhalb von 60 Minuten vor Ort. Unser Kundendienst ist 24 Stunden, 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr für Sie da.

Wir berechnen keine Anfahrtspauschale. Bei einem unverschuldeten Unfallschaden muss die gegnerische Versicherung für sämtliche Kosten der Schadensregulierung aufkommen. Darunter fallen auch die Kosten für das Haftpflichtgutachten und je nach Bedarf auch Anwaltskosten. Außer bei Bagatellschäden, deren Reparaturkosten die Bagatellgrenze von 750 Euro nicht überschreiten.

Zögern Sie nicht uns unter der Telefonnummer: 040 947 661 26 oder Mobil: 0176 846 947 11 anzurufen. Wir sind innerhalb 60 Minuten bei Ihnen.

Auf Wunsch rufen wir Sie auch gerne zurück, nutzen Sie dafür unseren kostenlosen Rückruf-Service.

2. Schritt:

Schadensermittlung – Haftpflichtgutachten innerhalb 24 Stunden!

Unser Kfz-Sachverständiger kalkuliert den Unfallschaden direkt am Unfallort, in einer Werkstatt oder bei Ihnen zu Hause. Wesentlich dabei ist, dass er für Sie den tatsächlichen Sachverhalt unabhängig in einem Haftpflichtgutachten festhält. Nur so können Sie für alle Schadenspositionen (Nutzungsausfall, Wiederbeschaffungswert, Schmerzensgeld etc. ) Ihren Anspruch auf Entschädigung gegenüber der Versicherung geltend machen.

Es kommt oft vor, dass das Ausmaß eines Unfallschadens auf dem ersten Blick wie ein Bagatellschaden aussieht. Allerdings können bei einer nicht präzisen Schadensfeststellung im Nachhinein gravierende Folgeschäden auftreten, deren Reparatur hohe Kosten nach sich zieht. Daher empfehlen wir Ihnen immer den Schaden durch S DRIVE Gutachter untersuchen zu lassen, um eine Einschätzung über die Schadenhöhe zu erhalten.

Fazit: S DRIVE Kfz-Gutachter dokumentiert für Sie absolut alle entschädigungspflichtigen Posten, darunter auch versteckte Schäden. Das von uns erstellte Schadengutachten bekommen Sie noch am selben Tag. Für Sie als Geschädigten entstehen keinerlei Kosten!

3. Schritt:

Kfz Haftpflichtgutachten, aber bitte VOLL und GANZ!

Für Ihre volle Entschädigung ist das Haftpflichtgutachten von größter Bedeutung. Dabei ist ausschlaggebend von wem das Kfz-Gutachten erstellt wird.

Bauen Sie bitte nicht auf die Versicherung. Wenden Sie sich an einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen, der Ihnen ein vollständiges Haftpflichtgutachten erstellt, für das Ihnen keine Kosten entstehen.

Auch unserer Gesetzgebung sind Machenschaften der Versicherungen wohl bekannt. Durch unvollständige Gutachten „sparen“ die Versicherungen jährlich Summen in Milliardenhöhen ein. Um dieses Übel zu verhindern, räumt Ihnen das Gesetz das Recht ein, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen mit der Begutachtung zu beauftragen. Mit S DRIVE können Sie sicher sein, ein vollumfängliches Schadengutachten zu erhalten.

Sind Sie schuldlos in einen Unfall geraten, muss die gegnerische Versicherung die Kosten für die Erstellung des Haftpflichtgutachtens tragen. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Hinzu kommen weitere Ansprüche, wie die Nutzungsausfallentschädigung, Schmerzensgeld, Wertminderung und viele weitere Punkte, auf die Sie ein Anrecht haben. Auch Positionen wie der Wiederbeschaffungswert oder die unfallbedingte Ausfallzeit sind entscheidende Rechengrößen, die nicht fehlen dürfen.

Nutzen Sie Ihr Recht auf einen eigenen und vor allem unabhängigen Kfz-Sachverständigen. Wir kämpfen für Ihre Ansprüche und kalkulieren gewissenhaft und fachkundig!

Vertrauen Sie auf eine professionelle Beweissicherung und eine Schadenregulierung, die Ihre Ansprüche in vollem Umfang ausschöpft.

4. Schritt:

Den Kfz Haftpflichtschaden bei der gegnerischen Versicherung melden

Dies sollte der Unfallverursacher schnellstmöglich tun, spätestens innerhalb von einer Woche! Zu betonen ist, dass Sie als Geschädigter auf keine Einigungen mit dem Unfallgegner eingehen sollten. Keinesfalls ist zu empfehlen, dass Sie den Kfz-Gutachter der Versicherung akzeptieren.

Nach einem Unfall sollten Sie sich sofort mit unserem Kfz- Sachverständigenbüro in Verbindung setzen. Wir erstellen für Sie das Haftpflichtgutachten innerhalb von 24 Stunden und unterstützen Sie bei allen Fragen rund um Ihren Unfallschaden. Wir übernehmen die Abwicklung mit der Versicherung und versenden das Haftpflichtgutachten direkt.

Je nach Sachlage empfehlen wir dem Geschädigten, einen spezialisierten Fachanwalt für Verkehrsrecht heranzuziehen. Bei einem Unfall, bei dem Sie keine Schuld haben, hat die gegnerische Versicherung die Kosten für den Rechtsanwalt zu tragen. Dies beschleunigt in der Regel den Prozess seitens der Versicherung. So kommen Sie mitunter deutlich schneller an Ihre Entschädigung des Unfallschadens. Ein weiterer Vorteil für unsere Kunden: Die Partneranwälte von S DRIVE Gutachter behandeln Ihre Fälle mit absoluter Priorität! So verlieren Sie keine Zeit mit der Schadensabwicklung und Sie kommen schnell zu Ihrem Recht.

Nach einem unverschuldeten Unfall kommt es nicht selten vor, dass Streitigkeiten entstehen, die sogar eine Gerichtsverhandlung nach sich ziehen. Ein spezialisierter Fachanwalt für Verkehrsrecht wird aufgrund des von uns erstellten Haftpflichtutachtens Ihre volle Entschädigung durchsetzen. S DRIVE verfügt über ein Netzwerk an hervorragenden Kfz-Rechtsanwaltskanzleien. Unseren Kunden wird bei ihnen absoluter Vorrang zuteil. Ein erfahrener Fachanwalt für Verkehrsrecht nimmt sich schnell und problemlos für Ihre Sache ein.

Viele Geschädigte wissen nach einem Unfall nicht, ob sie den Unfall auch der eigenen Versicherung melden sollen oder gar müssen. Prinzipiell haben Sie keinen Grund dafür, außer bei einer im Vertrag festgelegten Meldepflicht. Sollten Sie am Unfall schuld sein oder es besteht eine Teilschuld, dann müssen Sie natürlich der eigenen Versicherung den Schaden melden.

Jetzt Kfz-Sachverständigen kontaktieren!

Wir sind in 60 Minuten bei Ihnen am Unfallort!

24 Stunden Notfallrufnummer auch am Wochenende!

DGSV geprüft Gutachter Hamburg

Ansprüche bei einem unverschuldeten Unfall gegenüber der gegnerischen Versicherung

Inhalte eines Haftpflichtgutachtens nach einem Unfall

  • Durch den Unfall entstandene Schäden
  • Dokumentation der Schäden (Beweissicherung: schriftliche und bildliche Dokumentation)
  • Vorgesehene Dauer der Reparatur
  • Technische Daten des Unfallfahrzeugs
  • Eventuelle Sonderausstattungen
  • Definition der Art der Instandsetzung
  • Aufzeichnung von älteren Schäden
  • Wiederbeschaffungswert (vor dem Unfall)
  • Unfallbedingte Wertminderung
  • Restwert für das Unfallfahrzeug
  • Wirtschaftlichkeit der Instandsetzung
  • Eventueller Nutzungsausfall

Ferner geht aus unserem Kfz Haftpflichtutachten auch hervor, ob Sie ein Anrecht auf einen Ersatzwagen / Mietwagen haben. Lassen Sie es nicht zu, dass die gegnerische Versicherung entscheidet, wie viel sie zu zahlen hat. Beauftragen Sie unseren unabhängigen und neutralen Kfz-Gutachter zur Begutachtung des Schadens. Wir unterstützen Sie im Schadensfall und zeigen Ihnen welche Rechte Sie haben!

Muss ich den Gutachter von der Versicherung akzeptieren?

Auf diese Frage gibt es nur eine Antwort: Ein klares und deutliches Nein! Ein Unfallgutachter der gegnerischen Versicherung vertritt die Interessen seines Arbeitgebers und nicht Ihre. Das Gesetz räumt Ihnen das Recht ein, einen eigenen unabhängigen Kfz-Gutachter zu beauftragen und zwar vollkommen kostenlos für Sie. Demnach können Sie getrost den Gutachter der Versicherung ablehnen. Dafür sind wir als unabhängige und zertifizierte Kfz-Sachverständige da. Bei einem Haftpflichtschaden erstellen wir ein Kfz Haftpflichtgutachten, das Ihre Interessen wahrt.

Auf die Erfahrung und Kompetenz unseres Kfz-Sachverständigen können Sie sich verlassen. Seinem geübten Auge entgeht absolut kein Schaden, auch nicht der kleinste sogenannte versteckte Schaden am Fahrzeug.

Bei einem versteckten Schaden handelt es sich um einen Schaden, der auf den ersten Blick nicht zu erkennen ist. Die Vertragswerkstatt oder Kfz-Gutachter der gegnerischen Versicherung „übersehen“ leicht einen versteckten Schaden. Demnach taucht dieser im Kostenvoranschlag oder im Schadensgutachten der Versicherung auch gar nicht auf. So kommt es bei einem Unfallschaden oft vor, dass ein als Bagatellschaden bewerteter Schaden, eigentlich gar kein Bagatellschaden ist!

Ein versteckter Schaden kann sich für den Halter im Nachhinein als sehr kostspielig herausstellen. Wenn die Fahrzeug Reparatur einmal abgeschlossen ist, ist es äußerst schwierig seine Ansprüche bei der Versicherung im Nachgang geltend zu machen.

Falls Sie in Bezug auf die Richtigkeit des Kostenvoranschlags Zweifel haben, überprüfen wir diesen gerne für Sie.

Wir empfehlen bei jedem Kfz Haftpflichtschaden immer die Meinung eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen einzuholen. Auch wenn der Schaden noch so gering erscheinen mag, wir schätzen den tatsächlichen Schaden und dessen Auswirkungen für Sie ein. Wir geben Auskunft darüber, ob die Bagatellgrenze überschritten ist oder nicht. Eine Schadenregulierung in IHREM Sinne eben.

Gegengutachten - wann benötige ich es?

Es kommt auch vor, dass ein schon erstelltes Gutachten bezweifelt wird. Im Fall, dass Sie von der Versicherung das Sachverständigen Gutachten anfechten wollen, erstellen wir ein Gegengutachten. Darin wird die tatsächliche Schadenhöhe inkl. aller Schadenspositionen aufgezeigt. Falls die gegnerische Haftpflichtversicherung nicht zahlen will, können wir einen versierten Anwalt für Verkehrsrecht hinzuziehen. Dieser wird dann aufgrund unseres Haftpflichtgutachtens vor Gericht Ihre Forderungen durchsetzen.

Die Kosten für das Gegengutachten muss muss bei einem unverschuldeten Schadenfall die Versicherung tragen.

Haftpflichtgutachten oder Kostenvoranschlag was ist zu empfehlen?

Was ist nach einem Verkehrsunfall für den Geschädigten vorteilhafter, ein Haftpflichtgutachten oder ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt? Ein Kostenvoranschlag kalkuliert lediglich die Fahrzeug Reparaturkosten, dahingegen erfasst ein Gutachten alle erstattungspflichtigen Positionen.

S DRIVE erstellt bei kleineren Schäden als Alternative zum Kostenvoranschlag auch ein Kurzgutachten. Dieses kann bei Bedarf auch zu einem vollwertigen Haftpflichtgutachten erweitert werden. Mit einem Gutachten von S DRIVE sind Sie jedenfalls auf der sicheren Seite. Sie können auch entscheiden, ob Sie eine Reparatur oder stattdessen das Geld (fiktive Abrechnung) haben wollen. Beides ist möglich!

Lassen Sie sich von der Versicherung nicht überrumpeln. In 60 Minuten sind wir vor Ort. Rufen Sie uns einfach an, S DRIVE setzt sich für Sie ein!

Telefonnummer: 040 947 661 26 oder Mobil: 0176 846 947 11

Auf Wunsch rufen wir Sie auch gerne zurück, nutzen Sie dafür unseren kostenlosen Rückruf-Service.

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