Nachbesichtigung der Versicherung

Nachbesichtigung der Versicherung

Bei einem Unfall greifen Kfz-Versicherungen gerne auf einen eigenen Kfz Gutachter zurück. In einigen Fällen fordert die gegnerische Versicherung plötzlich eine Nachbesichtigung des Unfallschadens. In diesem Artikel klären wir Sie darüber auf, was zu tun ist, wenn eine Nachbesichtigung der Versicherung gefordert wird.

Gegengutachten der Versicherung

Ein Gegengutachten der Versicherung soll meistens die festgestellten Ansprüche des Unfallgeschädigten minimieren. Dabei handelt es sich oft um das sogenannte Schadensmanagement. Versicherungen sind zur Sparsamkeit verpflichtet. Wann immer sich eine Chance ergibt, weniger zahlen zu müssen als ermittelt, ergreifen Versicherungen diese Chance auch.

Es gibt jedoch auch Fälle, in denen eine Nachbesichtigung angeordnet wird, weil das vorgelegte Kfz Gutachten erhebliche bzw. sichtbare Mängel aufweist.

Ab wann schickt die Versicherung einen
eigenen Kfz Gutachter?

Angenommen, ein Kfz Gutachter hat einen Schaden in Höhe von 5.000 EUR ermittelt. Die gegnerische Versicherung möchte diese Summe jedoch nicht zahlen. In diesem Fall wird sie ein Gegengutachten in Auftrag geben, um bestimmte kostspielige Positionen herauszurechnen und so weniger bezahlen zu können.

Die Nachbesichtigung nimmt einen wichtigen Part in der Unfallregulierung ein. Sie wird häufig von Versicherungen verwendet, um berechtigte Ansprüche auf unberechtigte Weise zu kürzen. Häufig ist das der Fall, wenn der Geschädigte den Schaden selbst reparieren oder auch gar nicht reparieren lassen möchte. Die Nachbesichtigung der Versicherung ist jedoch auch ein wirksames Instrument gegen die betrügerische Geltendmachung von Ansprüchen.

 

Versicherung schickt eigenen Kfz Gutachter

Bei einer Nachbesichtigung der Versicherung handelt es sich um keinen Rechtsanspruch. Es gibt grundsätzlich kein Nachbesichtigungsrecht, es sei denn, dass Schadensgutachten weist gravierende Mängel auf, die selbst für den Geschädigten erkennbar sind.

Versicherung schickt eigenen Gutachter

Liegt für Sie also ein korrektes Gutachten vor, sollten Sie keine Zustimmung zu einer Nachbesichtigung der Versicherung geben. Bei einer verweigerten Zustimmung wird die Versicherung allerdings nicht ohne Weiteres zahlen. In diesem Fall müsste man gegen die Versicherung klagen. In solch einem Fall, wird ein öffentlich vereidigter Kfz Gutachter hinzugezogen. Hier entsteht für den Geschädigten ein Kostenrisiko.

Anders sieht es aus, wenn sichtbare Mängel gegeben sind. In diesem Fall müssen Sie mit einer Nachbesichtigung rechnen, bei der fragliche Positionen gestrichen werden.

Erhalten Sie von der Versicherung einen Termin zur Nachbesichtigung, zögern Sie nicht und kontaktieren Sie umgehend Kfz Gutachter Hamburg S DRIVE für kompetente Beratung im Falle einer Nachbesichtigung.

Tipp:

Holen Sie, sofern noch nicht geschehen, unbedingt einen Fachanwalt für Verkehrsrecht mit ins Boot. Sonst laufen Sie Gefahr, dass die gegnerische Versicherung versucht, Positionen zu streichen, die Ihnen rechtlich zustehen. Selbstverständlich vermitteln wir Ihnen einen unserer Partneranwälte.

Nachbesichtigung der Versicherung zulässig?

Grundsätzlich ist eine Nachbesichtigung der Versicherung nicht zulässig. Es gibt jedoch Ausnahmen, die eine solche Nachbesichtigung erlauben, wie das OLG Saarbrücken feststellt (Beschluss vom 29.05.2018 – 4 W 9/18).

So ist eine Nachbesichtigung der Versicherung immer dann zulässig, wenn z. B. der Verdacht besteht, dass die Geltendmachung von Unfallschäden auf betrügerische Art erfolgen bzw. Vorschäden, die Einfluss auf die Höhe des Schadens haben, verschwiegen wurden. Bei einem korrekt erstellten Kfz Gutachten ist eine geforderte Nachbesichtigung jedoch unzulässig und kann folgenfrei abgelehnt werden.

Fachanwalt für Verkehrsrecht Michael Kuhagen

Fachanwalt für Verkehrsrecht Michael Kuhagen

Was tun wenn die Versicherung
das Gutachten kürzt?

Welche Schadenspositionen besonders häufig gekürzt werden und wie Sie damit umgehen sollten, dass erfahren Sie hier:

  • Expertentipps
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    Kfz Sachverständigen

Versicherung besteht auf Nachbesichtigung

Wenn die Versicherung auf eine Nachbesichtigung besteht, kommt es darauf an, welche Gründe sie dafür angibt. Wenn Sie als Geschädigter ein korrektes Kfz Gutachten haben und Ihnen auch nicht ersichtlich ist, dass es falsch sein könnte, ist es i.d.R. gefahrlos, die Zustimmung zur Nachbesichtigung der Versicherung zu verweigern.

In diesem Fall können Sie eine eventuelle Klage auf Zustimmung, die von der gegnerischen Versicherung unter Umständen angestrengt wird, in Ruhe abwarten. Dabei sollten Sie aber auf jeden Fall anwaltlich vertreten sein.

Nachbesichtigung durch gegnerische
Versicherung zulassen?

Dies sollten Sie nur in Absprache mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht tun. Es sollte auch vereinbart sein, dass die gegnerische Versicherung die zusätzlichen Kosten nicht bei der Regulierung in Abzug bringt. Weiterhin sollten Sie als Geschädigter der Nachbesichtigung zur zustimmen, wenn die Versicherung vorab bestätigt, dass dem Unfallgeschädigten das Gutachten zur Verfügung gestellt wird.

Auf Wunsch steht Ihnen Kfz Gutachter Hamburg S DRIVE bei dem Termin der Nachbesichtigung als unabhängiger Kfz Gutachter zur Seite. Wir sind kompetent und erfahren und können Sie fachlich und technisch direkt vor Ort optimal beraten. Darüber hinaus bewerten wir unberechtigte Kürzungen.

Tipp:

Erhalten Sie von der Versicherung ein Schreiben mit einem Termin zur Nachbesichtigung, zögern Sie nicht und kontaktieren Sie das Kfz Sachverständigenbüro S DRIVE. Gemeinsam mit unseren Partneranwälten sind Sie im Falle einer Nachbesichtigung durch die Versicherung auf der sicheren Seite.

Eventuelle Risiken bei Ablehnung der Nachbesichtigung

Ein Risiko besteht regelmäßig nur dann, wenn das Gutachten tatsächlich in betrügerischer Absicht erfolgt ist bzw. Vorschäden verschwiegen wurden und die gegnerische Versicherung auf Zustimmung klagt und Recht bekommt. Ist Ihr KFZ-Gutachten bereits korrekt, lohnt es sich, die Richtigkeit des Gutachtens im Rahmen des sogenannten Beweissicherungsverfahrens auch gerichtlich festlegen zu lassen. Hierbei kann Ihnen Ihr Anwalt helfen. Er wird auch beantragen, dass die gegnerische Versicherung die Kosten hierfür tragen muss.

Tipp:

Sollten Sie eine Aufforderung der gegnerischen Versicherung auf Zustimmung zur Nachbesichtigung erhalten, suchen Sie unbedingt den Kfz Sachverständigen Hamburg S DRIVE auf. Dieser wird mit Ihnen das weitere Vorgehen genau besprechen. Sie sollten der Nachbesichtigung weder sofort zustimmen noch ablehnen.

Hilfe bei Nachbesichtigung / Gegengutachten der Versicherung

Kommt es trotz Hinzuziehung eines Fachanwalts für Verkehrsrecht zu einer Nachbesichtigung der Versicherung sollten Sie einige Dinge beachten.

Anwesenheit eines unabhängigen
Kfz Sachverständigen S DRIVE bei Nachbesichtigung

Die Anwesenheit eines unabhängigen Kfz Sachverständigen kann überaus hilfreich sein. Er dokumentiert sämtliche Schäden und seine Einschätzung unabhängig von der gegnerischen Versicherung und stellt Ihnen diese Informationen bei einer eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzung zur Verfügung.

Sollte der Kfz Gutachter der Versicherung Positionen unberechtigt streichen, kann ein unabhängiger Kfz Gutachter seine eigene Meinung gerichtsfest dokumentieren lassen.

Wenden Sie sich jederzeit an die erfahrenen Kfz Gutachter Hamburg S DRIVE. Wir begleiten die Nachbesichtigung und helfen Ihnen anschließend dabei, unberechtigte Kürzungen zurückzuweisen.

Tipp:

Eine Nachbesichtigung der Versicherung immer nur in Absprache mit einem eigenen versicherungsunabhängigen Kfz Gutachter durchführen. Das Team von Kfz Gutachter Hamburg S DRIVE steht Ihnen auch am Wochenende 24 Stunden unter der Notfallrufnummer 0176 846 947 11 zur Verfügung.

Probleme bei der Schadensabwicklung?
Das sollten Sie beachten:

Es gibt sehr viele Unfälle in Deutschland, bei denen die Schadensregulierung völlig unauffällig abläuft. Es kommt aber auch vor, dass die gegnerische Versicherung Probleme macht. Die Gründe können vielfältig sein. Manchmal ist der Geschädigte schon des Öfteren in Unfälle verwickelt worden, so dass die Versicherung misstrauisch wird.

Manchmal spielt jedoch lediglich die Höhe des Schadens eine Rolle. Und sehr häufig versuchen es die Versicherungen lediglich deshalb, weil der Geschädigte nicht durch einen kompetenten Kfz Sachverständigen oder Anwalt vertreten ist.

Wenn die gegnerische Versicherung Ihre Ansprüche tatsächlich herunterrechnen möchte, sind Sie gut beraten, einen versierten Fachanwalt für Verkehrsrecht und unabhängigen Kfz Gutachter zu beauftragen. In der Regel sollten Sie dies grundsätzlich von Beginn an tun. Nutzen Sie dafür gern unser breites Netzwerk an Spezialisten. Unsere Fachanwälte sind auf solche Fälle spezialisiert und helfen Ihnen gern weiter.

Bei Problemen innerhalb der Schadensabwicklung haben Sie mit dem Team von Kfz Gutachter Hamburg S DRIVE in Kombination mit einem Fachanwalt ein Expertenteam an Ihrer Seite! Gemeinsam setzten wir Ihre Ansprüche durch.

Tipp:

Sobald Sie die gegnerische Versicherung informieren, wird Ihnen vermutlich Unterstützung zugesagt, auch im Hinblick auf den Kfz Gutachter. Lehnen Sie dies immer ab und beauftragen Sie den Kfz Gutachter Ihres Vertrauens – das Team von S DRIVE Hamburg.

Zusammenfassung und Fazit:

In der Regel nehmen Versicherungen ihr angebliches Recht auf eine Nachbesichtigung wahr. Ist man in so einer Situation nicht anwaltlich vertreten, stimmt man wohlmöglich einer unberechtigten Kürzung voreilig zu, da man die eigenen Rechte als Geschädigter nicht ausreichend kennt. Ein Anwalt weiß wie man in so einer Situation reagiert.

Hier hilft es, sich bewusst zu machen, dass das eigene Kfz Gutachten korrekt erstellt wurde. Nur wenn dies nicht der Fall ist, muss man einer Nachbesichtigung der Versicherung zustimmen und entsprechende Kürzungen in Kauf nehmen.

Wenden Sie sich bei Unfällen aller Art und Anfragen der Versicherung an Kfz Gutachter Hamburg S DRIVE. So profitieren Sie von einem kompetenten Netzwerk aus Kfz Gutachtern und Fachanwälten für Verkehrsrecht. Mit uns an Ihrer Seite müssen sich um Ihre Ansprüche keine Sorgen mehr machen. Wir helfen Ihnen schnell und unkompliziert und das 24 Stunden an 7 Tagen in der Woche.

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