Ein Totalschaden ist schnell passiert: Stellen Sie sich vor, Sie stehen nichtsahnend vor einer roten Ampel. Plötzlich kracht Ihnen jemand ins Heck. Für viele ein Schock! Ihnen passiert nichts, aber der Schaden ist offensichtlich immens. Was nun?
Allein im Jahr 2019 hat die Polizei insgesamt 2,7 Millionen Autounfälle aufgenommen. Bewahren Sie zunächst Ruhe! Erfahren Sie hier, wie sie bei einem wirtschaftlichen Totalschaden vorgehen und wie Kfz Gutachter S DRIVE Ihnen helfen kann.
- Gutachten als verlässliche Basis
- Was Sie über einen Totalschaden wissen sollten!
- Wirtschaftlicher / unechter Totalschaden & Technischer Totalschaden
- Was zahlt die Versicherung beim Totalschaden
- Aufwandsentschädigung
- Wiederbeschaffungswert & Restwert
- Abrechnung nach Totalschaden: So funktioniert’s
- Abrechnung bei neuen Fahrzeugen
- 4-Stufen-Modell vom Bundesgerichtshof
- 130%-Regelung
- Mehrwertsteuer beim wirtschaftlichen Totalschaden
- Totalschaden bei Leasingfahrzeugen
- Nutzungsausfallentschädigung beim Totalschaden
- Reparatur des Totalschaden: Mögliche Varianten
- Auto mit Totalschaden behalten?
- Fazit & Rechenbeispiele
- Häufig gestellte Fragen
Auch bei einem Totalschaden gilt:
Keine verlässlichen Aussagen ohne ein neutrales Sachverständigengutachten
Ist das ein wirtschaftlicher Totalschaden? Lohnt sich eine Reparatur? Was zahlt die Haftpflichtversicherung in diesem Fall? Ohne ein unabhängiges Kfz Schadensgutachten werden Sie an dieser Stelle nicht weiterkommen. Denn erst wenn alle Zahlen auf dem Tisch liegen, zeigt sich, ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt.
Gut zu wissen!
Eingangs sollte Ihnen bereits klar sein, dass nicht alles gleich ein wirtschaftlicher Totalschaden ist. Und selbst wenn das Sachverständigengutachten einen Totalschaden attestiert, so kann eine Reparatur dennoch unter gewissen Umständen möglich sein.
Hier sind Sie genau richtig, um sich ein umfassendes Bild zu verschaffen. Mit Kfz Gutachter S DRIVE in Hamburg steht Ihnen direkt nach dem Autounfall eine serviceorientierte Fachexpertise jederzeit zur Verfügung.
Totalschaden: Was Sie darüber wissen sollten!
In diesem Beitrag können Sie alles Wichtige rund um einen wirtschaftlichen Totalschaden nach einem Unfall nachlesen. Eine differenzierte Betrachtung hilft Ihnen dabei, schnell die notwendigen Informationen finden zu können. Am Textende finden Sie eine kompakte Zusammenfassung, die in Form häufiger Fragen zum Totalschaden aufbereitet ist.
Was bedeutet „Totalschaden“ eigentlich genau?
Im Folgenden können Sie sich mit den unterschiedlichen Typen von Totalschäden befassen. An dieser Stelle sehen Sie bereits, dass es nach einem immensen Unfallschaden durchaus mehr als nur eine Option gibt. Der Begriff „wirtschaftlicher Totalschaden“ wird Ihnen geläufig sein. Aber wissen Sie auch, was ein technischer oder ein unechter Totalschaden ist?
Wirtschaftlicher Totalschaden: Reparatur lohnt sich nur im Sonderfall
Bei diesem Szenario liegen die Reparaturkosten (brutto) über dem im Sachverständigengutachten ermittelten Wiederbeschaffungsaufwand. Diese Relation verdeutlicht, dass sich eine Reparatur in der Werkstatt nicht mehr lohnt.
Daher rührt die Bezeichnung wirtschaftlicher Totalschaden. Das schließt aber nicht unbedingt aus, dass der Wagen noch fahrtüchtig ist. Mit der weiter unten vorgestellten 130% Regel lässt sich jedoch in begründeten Fällen dennoch eine Reparatur anstreben.
Technischer Totalschaden: Eine Reparatur ist nicht mehr möglich
Bei diesem Szenario sind die Beschädigungen derart stark, dass keine Reparatur mehr in Frage kommt. Eventuell sind die benötigten Ersatzteile auch nicht mehr zu bekommen.
Bei diesem Schadensbild ist der Restwert in aller Regel null.
Was ist ein unechter Totalschaden?
Dieses Szenario betrifft vor allem neue Fahrzeuge, die ohne eigenes Verschulden schwer beschädigt werden. Geschädigte können dann den Kaufpreis als Schadensersatz fordern. Unecht ist der Totalschaden deswegen, weil es technisch und ökonomisch in den meisten Fällen Sinn machen würde, das Auto zu reparieren. Durch den Makel des Unfallwagens entstünde aber ein immenser finanzieller Makel, den Eigentümer laut Gerichtsurteilen nicht hinnehmen müssen.
Was zahlt die Versicherung bei einem Totalschaden?
Das hängt in erster Linie von der Schuldfrage und der daraus resultierenden Konstellation ab. Bis diese nicht geklärt ist, weigern sich die meisten Versicherungen, Kosten für die Schadensregulierung zu übernehmen. Erneut wird deutlich, wie wichtig ein Schadengutachten auch in dieser Hinsicht für die Beweissicherung ist.
Tragen Sie als Geschädigter keine Schuld, wird der gegnerische Versicherer im Regelfall auf Totalschadenbasis abrechnen. Sie bekommen den im Sachverständigengutachten genannten Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert ausgezahlt. Im Kaskofall verhält es sich ähnlich, wobei Sie hier den Gutachter nicht selbst bestimmen können.
Welche Positionen muss die Versicherung zusätzlich zahlen?
Abgesehen von der eigentlichen Schadensregulierung können Sie im Falle der eigenen Unschuld bei einem Totalschaden weitere Leistungen von der gegnerischen Haftpflichtversicherung verlangen. Zu denken ist an mögliche Kosten für einen Anwalt, Schmerzensgeld, Mietwagenkosten für ein Ersatzfahrzeug oder eine Nutzungsausfallentschädigung (dazu später noch mehr). Zudem können Sie mit einer geringen Pauschale für die Mühen rechnen, die Sie bei der Regulierung zu tragen haben.
Wenn Sie sich für die unabhängigen Kfz Gutachter von S DRIVE in Hamburg entscheiden, müssen Sie sich jedoch eigentlich um nichts mehr aktiv kümmern.
Sie haben Fragen? Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns.
Aufwandsentschädigung nach einem Totalschaden?
Wie gerade angedeutet, steht Ihnen eine geringe Pauschale im Zuge der Schadensregulierung zu. Mit S DRIVE in Hamburg können Sie jedoch einen umfassenden Service genießen, der den Ärger nach einem Unfall vergessen lässt. Sie erhalten bei einem Totalschaden schnelle Hilfe, auf Ihren Wunsch hin binnen 60 Minuten direkt am Unfallort.
Eine professionelle Abschlepphilfe, ein Leihwagen, ein Stellplatz für Ihren Wagen und eine Fachwerkstatt sind die Basis für eine zeitnahe und vor allem reibungslose Schadensregulierung mit versierten Experten wie S DRIVE Gutachter!
Fachanwalt für Verkehrsrecht Michael Kuhagen
Was tun wenn die Versicherung
das Gutachten kürzt?
Welche Schadenspositionen besonders häufig gekürzt werden und wie Sie damit umgehen sollten, dass erfahren Sie hier:
Wiederbeschaffungswert & Restwert: Wichtige Zahlen im Schadengutachten
Diese beiden im Schadengutachten ausgewiesenen Werte sind zentral, wenn das Fazit „wirtschaftlicher Totalschaden“ lautet. Dann nämlich erhalten Sie die Differenz beider Beträge ausgezahlt.
Was ist der Wiederbeschaffungswert?
Diesen Wert müssten Sie aufwenden, um ein vergleichbares Fahrzeug am lokalen Gebrauchtwagenmarkt beschaffen zu können. Es handelt sich um den Wert, den das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Unfalls hatte.
Hierbei hat der Kfz Gutachter bei der Berechnung des Wiederbeschaffungswertes örtliche Besonderheiten, Erstzulassung, Kilometerstand und die Ausstattung zu berücksichtigen.
Was der Restwert im Schadensgutachten aussagt…
Hierbei handelt es sich um den Wert, den das Fahrzeug nach einem Unfall noch in diesem unreparierten Zustand besitzt. Ist ein wirtschaftlicher Totalschaden eingetreten, so ist der Restwert in der Regel nicht mehr allzu hoch. Mit unserer langjährigen Erfahrung und Expertise werden wir den Restwert des verunfalten Fahrzeugs präzise ermitteln.
Sie erhalten von uns ein verbindliches Restwertgebot und haben die Möglichkeit das Fahrzeug zu dem Restwert abholen zu lassen.
Gut zu wissen!
In der Regulierungspraxis gibt es immer wieder Streit um den Restwert. Der gegnerischen Versicherung ist daran gelegen, ihn in die Höhe zu treiben, um selber weniger zahlen zu müssen.
Das verdeutlicht, warum Sie auf einen unabhängigen Kfz Gutachter nach einem Unfall setzen sollten.
Wie funktioniert die Abrechnung bei einem Totalschaden?
Wenn Sie Kfz Gutachter S DRIVE mit der Schadensregulierung beauftragen, werden wir alles Notwendige zeitnah in die Wege leiten. Binnen 24 Stunden erstellen wir ein belastbares Unfallgutachten. Aus diesem gehen das Ausmaß des Schadens, Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert und Restwert sowie die Wertminderung hervor.
Ein Blick auf die Zahlen zeigt sehr schnell, ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt oder welche anderen Handlungsoptionen in Ihrem individuellen Fall noch in Frage kommen können. Auf Basis des Gutachtens werden der gegnerischen Versicherung Ihre finanziellen Forderungen gestellt. In der Regel sollte mit einer Regulierung binnen 4 bis 6 Wochen zu rechnen sein.
Abrechnung bei neueren Fahrzeugen: Das ist zu beachten
Bei einem neuwertigen Fahrzeug können Geschädigte in aller Regel im Haftpflichtfall auf Neuwagenbasis abrechnen. Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofes sollte die Fahrleistung maximal 1.000 Kilometer betragen (BGH NJW 1982, 433).
Ein anderes BGH Urteil weist darauf hin, dass eine Neuwertentschädigung in Frage kommt, wenn die Weiternutzung des reparierten Fahrzeugs für den Halter nicht zumutbar ist. Das Oberlandesgericht München gibt als Richtwert an, dass die Reparaturkosten mindestens 30% des Fahrzeugwertes ausmachen sollten.
4-Stufen-Modell vom Bundesgerichtshof
Das so genannte 4-Stufen-Modell des Bundesgerichtshofes kann mehr Klarheit in Bezug auf die Frage bringen, welche Abrechnungsvariante bei der Schadensregulierung anwendbar ist. Das sehen die Stufen im Einzelnen vor:
Stufe 1:
Die Reparaturkosten sind geringer als der Wiederbeschaffungswert
Der Geschädigte erhält die Reparaturkosten, der merkantile Minderwert ist zu berücksichtigen. Mehrwertsteuer wird nur erstattet, wenn sie tatsächlich angefallen ist.
Stufe 2:
Reparaturkosten zwischen Wiederbeschaffungsaufwand und -wert
Zur konkreten Abrechnung kommt es, wenn der Geschädigte das Auto reparieren lässt und die Kosten hierfür laut Gutachten erstattet bekommt. Zudem besteht die Möglichkeit der fiktiven Abrechnung, wobei je nach Fall eine Weiternutzung oder auch Veräußerung in Frage kommen kann.
Es besteht jedenfalls in der Regulierung keine unmittelbare Pflicht, den Schaden tatsächlich reparieren zu lassen.
Stufe 3:
Reparaturkosten (einschließlich Wertminderung) betragen bis zu 130% des Wiederbeschaffungswertes
Hierbei kann die 130% Regel greifen, die im nachfolgenden Punkt kurz skizziert wird. In diesem besonderen Regulierungsfall lässt sich auch ein wirtschaftlicher Totalschaden reparieren.
Stufe 4:
Die Reparaturkosten liegen über 130% des Wiederbeschaffungswertes
Diese Stufe spricht dafür, dass ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt. Eine Reparatur lässt sich wirtschaftlich nicht mehr rechtfertigen. Geschädigte haben Anspruch auf den in einem Gutachten ermittelten Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert.
Was hat es mit der 130%-Regelung auf sich?
Kommt diese Regelung zur Anwendung, lässt sich selbst ein wirtschaftlicher Totalschaden reparieren. Voraussetzung hierfür ist aber, dass die Reparaturkosten maximal 130% des Wiederbeschaffungswertes betragen. Das Fahrzeug muss vollständig fachgerecht repariert und danach für mindestens 6 Monate weitergenutzt werden.
Zudem ist ein Integritätsinteresse nachzuweisen. Oft handelt es sich um einen besonderen immateriellen Wert, der Fahrzeug und Halter verbindet. Bewegen sich die Reparaturkosten in einem Bereich von bis zu 130% des Wiederbeschaffungswertes, so können Sie diese Regulierungsoption ins Auge fassen.
Mehrwertsteuer bei einem wirtschaftlichen Totalschaden: Was gilt?
Eine neue Grundregel, die auf Paragraf 249 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) basiert, bringt Orientierung für diese Frage. Demnach ist die Mehrwertsteuer im Zuge der Schadensabwicklung nur zu zahlen, wenn sie tatsächlich angefallen ist.
Bei der fiktiven Abrechnung ist keine Mehrwertsteuer zu berücksichtigen, da keine Reparatur stattfindet. Ansonsten hat eine Orientierung am Brutto-Wiederbeschaffungswert zu erfolgen. Bei einem Totalschaden ohne Ersatzbeschaffung bemisst sich der im Wiederbeschaffungswert enthaltene Mehrwertsteuer-Anteil am Fahrzeugalter:
Der Mehrwertsteueranteil hängt vom individuellen Fahrzeugalter ab und wird von Kfz Gutachter S DRIVE für Sie ermittelt.
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Totalschaden bei einem Leasingfahrzeug: Das müssen Sie beachten!
Da Ihnen ein solches Fahrzeug rechtlich nicht gehört, sollten Sie den Schaden unverzüglich melden und Beweise sichern. Prüfen Sie konkrete vertragliche Pflichten, um das weitere Vorgehen einschätzen zu können. Bei einem Leasingfahrzeug steht es in erster Linie dem Leasinggeber zu, Schadensersatzansprüche zu formulieren. Das setzt natürlich voraus, dass er frühzeitig vom Leasingnehmer in Kenntnis gesetzt wird.
Haben Sie den Unfall selbst verschuldet, muss die zugrunde liegende Versicherung greifen. Sie haften dann für den Reparaturschaden sowie die anzunehmende Wertminderung.
Nutzungsausfall bei einem wirtschaftlichen Totalschaden: Welche Rechte habe ich?
Ist ein wirtschaftlicher Totalschaden eingetreten, werden Sie das nicht fahrbereite Fahrzeug für einige Zeit nicht nutzen können und daher nicht mobil sein. Ihnen entstehen insofern finanzielle Nachteile, für die der Gesetzgeber eine Entschädigung im Zuge der Schadensregulierung vorgesehen hat.
Sie können sich für einen Mietwagen entscheiden oder aber Ihren Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung prüfen. Selbstverständlich berät Sie hierbei das Sachverständigen-Team von S DRIVE in Hamburg.
Anspruch auf Nutzungsausfall für die Dauer der Wiederbeschaffung eines Ersatzfahrzeuges
Im Gutachten legt der unabhängige Experte von S DRIVE fest, welche Dauer für die Wiederbeschaffung anzusetzen ist. Dieser Zeitraum ist maßgeblich für die Nutzungsausfallentschädigung. Diese steht Ihnen zu, sofern Sie eine klare Nutzungsintention vorweisen können.
Anhand der Schwacke-Liste wird für den Fahrzeugtypen mit der Gesamtzahl an Ausfalltagen ein Wert für Ihren Fall ermittelt. Bei der Berechnung der Nutzungsausfallentschädigung kommt üblicherweise auch eine Überlegungszeit von bis zu 3 Tagen ins Kalkül.
Reparatur des Totalschadens: Die Möglichkeiten sind denkbar
Ein wirtschaftlicher Totalschaden bedeutet nicht, dass Sie als Geschädigter keine Handlungsalternativen mehr haben. Genau diese sollen in diesem Abschnitt im Fokus stehen.
Totalschaden in Eigenregie reparieren: Ist das möglich?
Ja, das ist mit Blick auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahre 2008 möglich. Demnach ist die Abrechnung eines Totalschadens auch dann möglich, wenn der Geschädigte eine Eigenreparatur vornimmt.
Im Urteil ist in diesem Zusammenhang von einem besonderen Integritätsinteresse des Geschädigten die Rede.
Wirtschaftlicher Totalschaden: Was passiert, wenn ich repariere?
Das Gutachten ist in jedem Fall für die angestrebte Abrechnung mit der gegnerischen Versicherung maßgeblich.
Wenn Sie den Schaden reparieren, kann dies nur im Rahmen der 130% Regelung geschehen. Alle Kosten, die darüber hinaus entstehen, hätten Sie selber zu tragen.
Auto mit einem wirtschaftlichen Totalschaden weiterfahren?
Wer diese Option erwägt, sollte sich darüber im Klaren sein, dass es sicherheitstechnisch keinerlei Bedenken geben darf, dass von dem verunfalteten Fahrzeug keine Gefahr ausgeht. Denn wer fahrlässig andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, kann sich strafbar machen.
Im Regelfall erhalten Sie bei einem wirtschaftlichen Totalschaden ohnehin den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert. Sie sind danach völlig frei in der Hinsicht, was sie mit dem Unfallfahrzeug machen wollen.
Auto mit wirtschaftlichem Totalschaden behalten
Das kann für Tüftler abgesehen von der Veräußerung zum Restwert eine attraktive Option sein. Geschädigte sind jedenfalls nicht nach der abgeschlossenen Regulierung gezwungen, das Auto zu verkaufen.
Wirtschaftlicher Totalschaden ist eingetreten: Auto abmelden?
In diesem Kontext sei darauf hingewiesen, dass die gegnerische Versicherung im Falle der eigenen Unschuld auch für Kosten aufkommen muss, die im Zuge der Abmeldung oder womöglich auch Entsorgung des Fahrzeugs entstehen.
Liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor, wird ein Auto prinzipiell nicht automatisch abgemeldet. Findet jedoch der Verkauf zum Restwert statt, so sollten Sie den Wagen als Verkäufer vorher abmelden. Vielleicht bietet sich mit Blick auf die 130% Regel aber noch die Chance auf eine Reparatur? Sie sollten in diesem Fall warten, bis Sie den Unfallwagen abmelden. Sobald die Abmeldung erfolgt ist, erlischt der Versicherungsvertrag.
Fazit: Rechenbeispiele zur Frage, ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt
Beispiel 1:
Wirtschaftlicher Totalschaden liegt laut Gutachten vor
Im Schadengutachten sind folgende Werte festgehalten:
Reparaturkosten (brutto): 5.000 Euro
Wiederbeschaffungswert: 3.000 Euro
Restwert: 300 Euro
Die Reparaturkosten liegen über 130% des Wiederbeschaffungswertes
Die Versicherung zahlt den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert (Mehrwertsteuer je nach Konstellation). Somit zahlt die Versicherung in diesem Beispiel 2.700 Euro.
Beispiel 2:
Wirtschaftlicher Totalschaden liegt laut Gutachten vor
Reparaturkosten (brutto): 6.000 Euro
Wiederbeschaffungswert: 5.000 Euro
Restwert: 1.000 Euro
Die Reparaturkosten übersteigen nicht 130% des Wiederbeschaffungswertes (= 6.500 Euro). Im Rahmen der 130% Regel ließe sich das Auto bei besonderem Integritätsinteresse reparieren.
- Bei fiktiver Abrechnung und Reparaturnachweis zahlt die Versicherung: 5.042 Euro (netto)
- Bei Vorlage einer Reparaturrechnung zahlt die Versicherung: 6.000 Euro (brutto)
- Bei Abrechnung auf Totalschadenbasis zahlt die Versicherung: 4.000 Euro
Beispiel 3:
Kein wirtschaftlicher Totalschaden laut Gutachten
Reparaturkosten (brutto): 2.000 Euro
Wiederbeschaffungswert: 4.000 Euro
Restwert: 1.500 Euro
Kein wirtschaftlicher Totalschaden, da Reparaturkosten unter dem Wiederbeschaffungswert liegen. Im Haftpflichtfall kommt die Versicherung für die Reparaturkosten auf (fiktive Abrechnung ist als Option ebenso nutzbar).
Was zahlt die Versicherung?
- Bei fiktiver Abrechnung zahlt die Versicherung: 1.680 Euro
- Bei Vorlage einer Reparaturrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer zahlt die Versicherung: 2.000 Euro
Wirtschaftlicher Totalschaden: Ihr Weg zu professioneller Hilfe durch Kfz Gutachter S DRIVE in Hamburg!
Sie vermuten, dass es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt? Nur ein unabhängiges Schadengutachten kann diese Vermutung zahlenbasiert überprüfen. Rufen Sie beim Kfz Gutachter S DRIVE in Hamburg nach einem Unfall an und legen Sie so die Basis für eine reibungslose Schadensregulierung.
FAQ wirtschaftlicher Totalschaden: Häufig gestellte Fragen
Ein wirtschaftlicher Totalschaden bedeutet, dass die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungsaufwand übersteigen. Rein wirtschaftlich macht eine Reparatur keinen Sinn.
In Einzelfällen ist sie mit der 130% Regel aber durchaus möglich. Bei einem technischen Totalschaden ist keine fachmännische Reparatur mehr möglich.
Im Zuge der Schadensregulierung bekommen Unfallopfer den Restwert nicht von der Versicherung, da er vom Wiederbeschaffungswert in Abzug gebracht wird.
Erst wenn das Unfallfahrzeug verkauft wird, erhalten Geschädigte den Restwert.
Ja, Sie können das Fahrzeug auch behalten. Die Versicherung wird den im Kfz Gutachten ermittelten Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert auszahlen.
Sofern aus sicherheitstechnischen Gründen nichts dagegenspricht, können Geschädigte das Fahrzeug sogar noch weiterfahren.
Bei einem Totalschaden erstattet die Kaskoversicherung in der Regel den Zeitwert des Fahrzeugs, nicht den Neuwert. Ausnahmen können sich in Vertragsklauseln für einen Neuwagen finden. Es kann vereinbart werden, dass für einen Neuwagen der Kaufpreis gezahlt wird.
Dann ist er zum Restwert zu verkaufen. Zusammen mit dem ausgezahlten Wiederbeschaffungsaufwand erhalten Geschädigte somit den Wiederbeschaffungswert ausgezahlt.
Der Regelfall in der Regulierungspraxis ist die Abrechnung auf Totalschadenbasis: Als Geschädigter erhalten Sie von der gegnerischen Haftpflichtversicherung den im Kfz Gutachten ermittelten Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert.
Im Falle begründeter Integritätsinteressen dürfen die Reparaturkosten im Einzelfall insgesamt 130% des Wiederbeschaffungswertes betragen.
Ja, wenn Sie sich den Wiederbeschaffungsaufwand auszahlen lassen und das Auto nicht zum Restwert verkaufen. Wenn die 130% Regel in Betracht kommt, können Sie den Unfallwagen womöglich trotz Totalschaden doch noch reparieren lassen.
Der Wiederbeschaffungswert beschreibt die Summe, die für ein vergleichbares Fahrzeug am Gebrauchtwagenmarkt aktuell aufzubringen wäre. Der Restwert bezeichnet den ermittelten Erlös für den Verkauf eines Unfallwagens.
Eigentlich keine nennenswerten! Der obige Beitrag hat verdeutlicht, dass selbst ein wirtschaftlicher Totalschaden mehrere Handlungsalternativen eröffnet, sodass die persönlich vorteilhafteste Lösung anzustreben ist. Mit der Unterstützung der Experten der Kfz Gutachter von S DRIVE in Hamburg können Sie die im Gutachten enthaltenen Zahlen fundiert bewerten.
Ja, das ist mit einem verbindlichen Angebot so in der Regulierungspraxis vorgesehen. Ein Urteil des Amtsgerichts Köln aus dem Jahr 2009 sagt, dass hierzu nicht auf ein Restwertangebot der gegnerischen Versicherung zu warten ist. Ein höheres Restwertangebot von der gegnerischen Versicherung ist allerdings anzunehmen.