Schadensregulierung bei ungeklärter Schuldfrage – wie?

Schadensregulierung bei ungeklärter Schuldfrage – Was Sie beachten sollten!

Die Klärung der Schuldfrage ist für die Schadensregulierung bzw. für die Entschädigung von größter Wichtigkeit. Darauf beruht die Antwort, wer, wen und in welchem Ausmaß zu entschädigen hat. Bei einer Vollkaskoversicherung hängt die Schadensregulierung bei ungeklärter Schuldfrage nicht von dem ab, ob Sie schuldtragend sind oder nicht. Bei dieser Versicherungsform ist außer bei grober Fahrlässigkeit die Schuldfrage nicht entscheidend!

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Was passiert, wenn nach einem Autounfall die Schuldfrage nicht geklärt ist?

So lange die Schuldfrage nicht geklärt ist, wird seitens der Versicherung auch keine Entschädigung erfolgen. Bei Streitfragen vor Gericht kann sich die Schadensregulierung bei ungeklärter Schuldfrage ziemlich in die Länge ziehen. Des Öfteren kommt es in solchen Situationen vor, dass die Versicherungen beider Unfallgegner eine Einigung eingehen. Sie gehen dann oft davon aus, dass eine Teilschuld von beiden Unfallbeteiligten angenommen wird. Demnach wird auch die Höhe der Entschädigung für die Unfallgeschädigten erfolgen. Meistens einigen sie sich dabei bei einer Quote von 50:50. Die Schuld kann je nach Fall für jeden Unfallgegner in verschiedenen Prozentsätzen angegeben werden.

Teilschuld bei Unfall – was bedeutet das für mich als Unfallbeteiligten?

Für Sie – der als Unfallbeteiligter eine Teilschuld trägt – bedeutet es, dass Ihre Versicherung die Kosten für die Entschädigung der gegnerischen Partei tragen muss. Wie hoch sich die Teilschuld beläuft hängt vom Schadensausmaß, den Sie verursacht haben bzw. der Ihnen zugeschrieben wird ab. Ein Mitverschulden führt nicht nur zur Entschädigungspflicht gegenüber der gegnerischen Partei, sondern auch zu einer Hochstufung Ihrer Versicherungsprämie. Egal um welche Versicherungsart es sich handelt. Ein Mitverschulden führt mit Sicherheit zur Versicherungs-Hochstufung.

Es besteht auch die Möglichkeit außerhalb der Versicherung durch eine private Schadensregulierung auf Ihre Kosten zu kommen. Dies ist jedoch nicht empfehlenswert, da für die vollkommene Schadensfeststellung doch ein Fachmann unablässig ist. Ein Laie kann kaum alle entschädigungspflichtige Positionen erfassen.

Ein Schaden mag zwar auf den ersten Blick wie ein Bagatellschaden aussehen, das muss aber keinesfalls der Fall sein. Einen versteckten Schaden kann nur das geübte Auge eines fachkundigen und erfahrenen Kfz Sachverständigen feststellen. Wenn solche Schäden nach einem Verkehrsunfall nicht genau dokumentiert werden, werden diese auch nicht entschädigt. Solche Schäden erweisen sich im Nachhinein oftmals als sehr kostspielig.

Selbstverschuldeter Unfall Haftpflicht-Versicherung – Mit welchen Folgen muss ich rechnen?

Man sollte keinesfalls vor Ort ein Schuldanerkenntnis unterschreiben. Davon ist strikt abzuraten! Selbst dann nicht, wenn Sie überzeugt sind allein den Unfall verursacht zu haben. Nach einem Unfall befindet sich jeder mehr oder weniger in einem Schockzustand. Daher ist eine exakte Einschätzung der Lage besonders für Laien äußerst fragwürdig.

Auch der Unfallgegner kann unfallverursachende Fehler gemacht haben, so dass es sich gar nicht um ein Selbstverschulden handeln muss. Was sich wiederum auf der Frage der Unfallschuld und der späteren Regulierung auswirkt. Folglich wirkt sich das auch zukünftig auf die Versicherungseinstufung aus. Mit einer Rechtsschutzversicherung sichert man sich in vielen Lebenslagen ab. Außer für Bußgeld und verhängte Geldstrafen kommt sie so gut wie für alles auf. Dazu gehören natürlich auch Sachverständigenkosten und die Kosten für einen Rechtsanwalt.

Bei einem unverschuldeten Autounfall mit Haftpflichtschaden kostet Sie ein Kfz Sachverständiger und Fachanwalt für Verkehrsrecht keinen Cent. Außer es handelt sich um einen Bagatellschaden (Schadenshöhe unter 750 €).

Haftungsquoten bei Unfallschaden – wovon hängen sie ab?

Je nach dem in welchem Ausmaß die Schuld am Unfall jemandem zugesprochen wird. Hiervon hängt auch die Haftungsquote ab. Unter Haftungsquote wird der Anteil verstanden für den man bzw. die eigene Versicherung aufkommen muss.

Dabei ist immer die Schadenshöhe ausschlaggebend. Zu besseren Veranschaulichung das folgende Beispiel:

Ein ziemlich in die Jahre gekommener Golf (Schaden: 1000 €) stößt mit einem neuen Bugatti (Schaden 100.000 Euro) zusammen. Die Rechtsprechung setzt die Haftungsquoten auf 50:50 fest. Mit anderen Worten: der Golf-Fahrer kann von der gegnerischen Versicherung des Bugatti-Fahrers 500 Euro verlangen. Entgegengesetzt kann der Besitzer des Bugattis 50.000 Euro von der gegnerischen Versicherung beanspruchen.

Wie aus dem o.g.  Beispiel ersichtlich wird muss das Thema Haftungsquoten zur Festlegung der Entschädigungshöhe von Fall zu Fall individuell bestimmt werden. Es bestehen zwar die eine Übersicht bezüglich der bekannten Sachverhalte und die relevanten Haftungsquoten bieten. Allerdings werden diese vor Gericht oft den Gegebenheiten entsprechend angepasst. Damit die Schuldfrage geklärt wird, spielen einfach viel zu viele Faktoren eine Rolle. Ein Beweissicherungsgutachten klärt den Sachverhalt!

Wer bezahlt den Schaden bei Selbstverschulden?

Wenn jemandem die Schuld am Unfall zugesprochen wird übernimmt seine Haftpflichtversicherung die Entschädigung. Seine Haftpflichtversicherung ist verpflichtet den Schaden des Unfallgegners zu begleichen.

Allerdings dient eine Haftpflichtversicherung nur zur Entschädigung der gegnerischen Partei. Egal wie hoch sich die Reparaturkosten für Ihr Fahrzeug auch belaufen, die gesetzmäßige Haftpflichtversicherung kommt für diese Schäden nicht auf. Deshalb gibt es andere Versicherungsformen, die Voll- oder Teilkaskoversicherung. Diese dürfen und können mit der Haftpflichtversicherung nicht vergleichen werden. Haftpflichtversicherungen sind für jeden Verkehrsteilnehmer Pflicht. Im Gegenteil dazu werden Kaskoversicherungen auf freiwilliger Basis geschlossen. Deshalb ist bei Kaskoschäden die Schuldfrage nicht von großer Bedeutung.

Wie kann ein Kfz Gutachter bei der Schuldfrage helfen?

Ein Kfz Gutachter stellt fest, wie die vorhandenen Schäden entstanden sein könnten. Auf diese Weise kann die Schuldfrage geklärt werden. Seine professionelle Expertise dokumentiert den kompletten Sachverhalt und lässt diesbezüglich keine Fragen offen. Selbst bei möglichen späteren Streitfällen vor Gericht haben Sie den Sachverhalt einwandfrei dokumentiert. Darauf basierend ergeben sich Ihre Rechte. Mit einem einwandfreien Beweissicherungs-Gutachten von S DRIVE Kfz Gutachter Hamburg kann der genaue Unfallvorgang nachvollzogen werden.

Mit einer professionellen Beweissicherung gehen Sie sicher, Ihre Rechte wahren zu können. S DRIVE erstellt das Gutachten für Sie!

Nach einem Verkehrsunfall kann die Polizei zur Unfallaufnahme gerufen werden. Muss sie aber nicht! Außer es gibt verletzte Personen, dann muss die Polizei auf alle Fälle gerufen werden. Bei ungeklärter Schuldfrage – wer den Unfall verursacht und schuldtragend ist – entscheidet letztendlich nicht die Polizei. Lassen Sie sich von der Polizei oder Unfallgegner keinesfalls einschüchtern und ein Schuldbekenntnis abgeben. Im Streitfall entscheidet über die Schuldfrage das Gericht!

Falls die Notwendigkeit für einen Verkehrsrechtsanwalt besteht, vermitteln wir Ihnen gerne einen erfahrenen und versierten Fachanwalt für Verkehrsrecht der sich mithilfe unseres Gutachtens für Sie vehement einsetzt. Sie stehen nicht allein da, S DRIVE steht Ihnen zur Seite!

Rufen Sie uns jetzt an! Kfz Gutachter S DRIVE verhilft zu einer schnellen Schadensregulierung. Das Gutachten bekommen Sie noch am selben Tag. Erreichbar sind wir 24 Stunden am Tag, sieben Tage in der Woche. Auf Wunsch rufen wir Sie auch gerne zurück.

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