23 bis 175 Euro Nutzungsausfallentschädigung pro Tag nach unverschuldetem Unfall: Das sind die Voraussetzungen!

Als wäre der Ärger nach einem unverschuldeten Autounfall nicht schon groß genug! Je nach Schadensausmaß kann es sein, dass Sie das Auto für eine bestimmte Zeit während der Reparatur nicht nutzen können. Falls Sie sich für diesen Zeitraum nicht für einen Mietwagen auf Kosten der gegnerischen Versicherung entscheiden, steht Ihnen eine Nutzungsausfallentschädigung als Schadensersatz zu. Der Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung ist gemäß § 249 BGB ersatzpflichtig.

Bringen Sie Ihr Wissen mit dieser 5-Minuten-Lektüre auf die Überholspur!

In diesem Beitrag lesen Sie unter welchen Voraussetzungen, in welcher Höhe und wie lange Sie eine Nutzungsausfallentschädigung als Geschädigter trotz vorhandenem Zeitfahrzeug erhalten können. Mehr noch: Sie können sich mit weiteren Ansprüchen jenseits der Ausfallentschädigung vertraut machen.

„Einfälle sind besser als Ausfälle“ (deutsches Sprichwort)

Mit einem Schadensgutachten von S DRIVE nimmt die Regulierung nach dem Unfall Fahrt auf

Getreu nach diesem Sprichwort zeigt Ihnen dieser Beitrag, inwiefern Sie aus dem Ausfall des Fahrzeugs als Geschädigter umfassende Ansprüche ableiten können. In jedem Fall sollten Sie Ihr Recht nach einem unverschuldeten Unfall nutzen, einen unabhängigen Kfz Gutachter in Hamburg auf Kosten der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zu beauftragen. Das Schadensausmaß spielt dabei erstmal keine Rolle. Ein vorhandenes Zweitfahrzeug stellt keinen Hinderungsgrund dar, eine Nutzungsausfallentschädigung zu beantragen.

Die gegnerische Versicherung ruft an? Sie können selber frei entscheiden!

  • Ein unabhängiges Sachverständigengutachten ist die Basis für die Schadensabwicklung. Nur so können Sie alle möglichen Forderungen geltend machen. Es beziffert
  • die Reparaturkosten
  • die Wertminderung
  • den Wiederbeschaffungswert und
  • die unfallbedingte Ausfallzeit. Dieser letzte Wert ist essentiell für die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung. Wenn Sie sich nach einem Unfall an Kfz Gutachter S DRIVE  wenden, können Sie binnen 60 Minuten professionelle Hilfe nutzen. Das erforderliche Sachverständigengutachten erstellen wir binnen 24 Stunden.

in 60 Min.
vor Ort!

Kfz Gutachter S Drive - Siegel DGSV Firmen rundSiegel DGSV Firmen rund

Kfz-Gutachten am
selben Tag

Definition: Nutzungsausfallentschädigung

Ist ein PKW durch größeres Schadenausmaß nach einem Unfall nicht fahrtüchtig, besteht für diese fehlende Verfügbarkeit ein Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung. Rechtlicher Hintergrund ist, dass ein Fahrzeug einen geldwerten Vermögensbestandteil darstellt. Voraussetzungen sind Nutzungswille und Nutzungsmöglichkeit. Dies ist beispielsweise beim täglichen Arbeitsweg erfüllt oder auch wenn Tochter oder Sohn zur Schule gefahren werden müssen.

Kurz & knapp: Das Wichtigste zur Nutzungsausfallentschädigung

  • Das Auto ist zeitweise nicht fahrtüchtig? Unfallgeschädigte können zwischen einem Mietwagen und Nutzungsausfall wählen.
  • Die Höhe des Nutzungsausfalls leitet sich aus einer Schwacke-Tabelle (auch Schwacke-Liste genannt) für mehr als 38.000 Fahrzeugmodelle ab: Neben der Fahrzeugklasse ist das Alter maßgeblich für die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung.
  • Voraussetzung für die Nutzungsausfallentschädigung ist, dass das Fahrzeug genutzt werden würde, wenn es nicht beschädigt wäre (= Nutzungswille).
  • Auch bei vorhandenem Zweitfahrzeug kann es eine Nutzungsausfallschädigung geben.
  • Es muss eine Nutzungsmöglichkeit vorhanden sein: Wer im Krankenhaus behandelt wird, bettlägerig ist oder sich im Urlaub befindet, kann keine Nutzungsausfallentschädigung gegenüber dem Haftpflichtversicherer geltend machen.

Das könnte Sie auch interessieren:

Häufig gestellte Fragen zur Nutzungsausfallentschädigung:

Kfz Gutachter S DRIVE antwortet

Das hängt von der Reparaturzeit für das Unfallfahrzeug ab, die im erstellten Schadensgutachten festgelegt wird. Tatsächlich entscheidend ist in der Regulierungspraxis, wie lange das Fahrzeug nicht zur Verfügung steht. Im Regelfall sind das bis zu 14 Tage, bei einem Totalschaden teils auch länger (vergl. Urteil das Urteil des Oberlandesgerichtes Celle weiter unten).

Je nach Fahrzeugklasse besteht ein Anspruch auf Zahlung zwischen 23 Euro für Kleinstwagen und bis zu 175 Euro pro Tag für kompakte Fahrzeuge mit großem Hubraum. Dieser Tagessatz wird mit der Anzahl der Tage multipliziert, an denen das Fahrzeug in der Werkstatt steht.

Sie müssen unverschuldet in einen Unfall verwickelt worden sein. Nur so können Sie Schadensersatz beim Versicherer des Unfallverursachers einreichen, falls eine temporäre Nutzung des Autos nicht möglich ist. Sie müssen sowohl einen Nutzungswillen als auch eine Nutzungsmöglichkeit vorweisen können.

Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden erhalten Sie Nutzungsausfall für die Dauer der Ersatzbeschaffung. Im Unfallgutachten wird der Sachverständige die Wiederbeschaffungsdauer beziffern. Üblich sind 14 bis 16 Tage Nutzungsausfallentschädigung, wobei eine angemessene Überlegungsfrist von 1 bis 3 Tagen laut Rechtsprechung legitim ist.

Prinzipiell ja, aber unter diesen Umständen müsste alles sehr genau dokumentiert werden. In diesem Szenario tendieren Versicherungen sehr stark zu Kürzungen. Sie argumentieren damit, dass eine Reparatur in einer Werkstatt günstiger wäre. Für den erforderlichen Reparaturnachweis sollten Sie einen Experten einbinden.

DGSV geprüft Gutachter Hamburg

Sie haben einen Unfallschaden? Jetzt gratis Rückruf von Kfz Gutachter Hamburg anfordern und Termin vereinbaren!

Nutzungsausfallentschädigung oder Ersatzwagen beantragen? Das sollten Sie bedenken

Ist es besser, eine Nutzungsausfallentschädigung anstelle eines Mietwagens in Anspruch zu nehmen? In finanzieller Hinsicht definitiv ja, da Sie frei über den Geldbetrag verfügen können. Bei unklarer Schuldfrage ist es definitiv besser, Nutzungsausfall zu beantragen. Bei Teilschuld würde dieser Betrag nur um die Quote gekürzt, während Sie bei einem Ersatzfahrzeug Zuzahlungen zu leisten hätten (anteilige Übernahme von Mietwagenkosten). Lassen Sie überprüfen, ob eine Anmietung in Ihrem Fall Sinn macht!

So machen Sie die Entschädigung für
Nutzungsausfall geltend – Musterbrief

Nutzungsausfall Musterbrief

Die Nutzungsausfallentschädigung können Sie bei der Schadensabwicklung mit einem formlosen Musterbrief einfordern, den Sie hier downloaden können.

Wenn Sie die gesamte Schadensregulierung in die erfahrenen Hände von Kfz Sachverständiger S DRIVE legen, wird er Sie umfassend beraten und alles Notwendige gegenüber der ersatzpflichtigen Versicherungsgesellschaft kommunizieren.

Absender:
Name
Straße & Hausnummer
PLZ Ort 

Adressat:
Versicherung xy
Straße & Hausnummer
PLZ Ort                                                                                                   Ort, Datum 

Betreff: Beantragung Nutzungsausfallentschädigung 

Sehr geehrte Damen und Herren, 

hiermit beantrage ich eine Nutzungsausfallentschädigung für meinen Pkw (Fahrzeugmodell & Baujahr). 

Ihr Versicherungsnehmer (Vorname & Name des Unfallgegners) verursachte an meinem Fahrzeug folgenden Schaden: kurze Beschreibung des Schadens an Ihrem Fahrzeug. 

Der Unfall ereignete sich am xx.xx.xxxx. 

Laut Schwacke-Tabelle stehen mir xx Euro Nutzungsausfallentschädigung pro Tag zu. Ich bin durch den täglichen Weg zur Arbeit auf die Nutzung des Fahrzeuges angewiesen. Durch die Reparatur von xx Tagen ergibt sich ein Anspruch in Höhe von xx Euro. 

Bitte überweisen Sie mir die Nutzungsausfallentschädigung in Höhe von xx Euro zeitnah auf folgendes Konto: 

[Kto. Inhaber einfügen]
bei Banknamen einfügen
[IBAN einfügen]
[BIC einfügen] 

Fachanwalt für Verkehrsrecht Michael Kuhagen

Fachanwalt für Verkehrsrecht Michael Kuhagen

Was tun wenn die Versicherung
das Gutachten kürzt?

Welche Schadenspositionen besonders häufig gekürzt werden und wie Sie damit umgehen sollten, dass erfahren Sie hier:

  • Expertentipps
    vom Fachanwalt
  • schnelle Hilfe vom
    Kfz Sachverständigen

Nachweis von Nutzungswille & Nutzungsmöglichkeit nach einem Verkehrsunfall: So geht’s!

Sie müssen mit Blick auf den Nutzungswillen als Voraussetzung gegenüber der Versicherungsgesellschaft des Unfallgegners darlegen, dass Sie den PKW tatsächlich genutzt hätten (etwa für den täglichen Weg zur Arbeit oder eine gebuchte Urlaubsreise). In der Regel haben Geschädigte argumentativ sehr gute Karten, einen Nutzungswillen glaubhaft machen zu können. Um diese Entschädigung einzufordern, müssen Sie als Unfallgeschädigter ferner eine Nutzungsmöglichkeit haben. Sie dürfen sich also nicht im Krankenhaus, bettlägerig oder im Urlaub befinden. Ist das der Fall, besteht laut BGH Urteil kein Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung.

Ich habe einen Zweitwagen: Erhalte ich eine Nutzungsausfallentschädigung?

Der so genannte ‚Zweitwageneinwand‘ ist in vielen Fällen irrelevant. Das gilt vor allem, falls der Zweitwagen von einem anderen Familienmitglied ständig genutzt wird. Angesichts dessen gehen manche Gerichte so weit, dass die reine Zulassung eines Fahrzeugs formal als Nutzungswille auszulegen ist. Rein logisch ist davon auszugehen, dass ein Zeitfahrzeug mit einer konkreten Nutzungsintention angeschafft wird. Es stellt in diesem Sinne kein Ersatzfahrzeug für Geschädigte dar.

Faktoren für die Dauer der Nutzungsausfallentschädigung

Handelt es sich um einen reparablen Schaden, erhalten Sie die Nutzungsausfallentschädigung für den Zeitraum der Reparatur. Der Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung beginnt mit dem Unfallzeitpunkt. Sachverständigengutachten und Werkstattrechnung dienen als aussagekräftiger Nachweis für die Reparaturdauer.

Handelt es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden, erhalten Sie eine Nutzungsentschädigung für die Dauer der Wiederbeschaffung. Der Anspruch beginnt mit dem Zeitpunkt des Unfalls. Üblich für den Wiederbeschaffungszeitraum sind in diesem Szenario 14 bis 16 Tage. In Einzelfällen kann die Dauer des Nutzungsausfall auch darüber hinaus gehen (vergl. ein Urteil des OLG Celle, Aktenzeichen 5U 159/13, das einer Klägerin 26 Tage Nutzungsausfallentschädigung zusprach).

Für die Erstellung eines Gutachtens und eine Überlegungsfrist sind insgesamt 2 bis 4 Tage zum ermittelten Wiederbeschaffungszeitraum auf Gutachtenbasis hinzuzurechnen. Laut OLG Köln steht eine Überlegungsfrist dem Geschädigten nur dann nicht zu, wenn er den Reparaturauftrag sofort nach dem Unfall erteilt.

Fälle, in denen KEIN Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung besteht

  • Kommt es durch Hochwasser oder Sturm zu einem Schaden am abgestellten Auto, so würde die Teilkaskoversicherung greifen. Diese würde einen Sachschaden je nach Schadensausmaß regulieren und nur für die Reparaturkosten aufkommen. Eine Nutzungsausfallentschädigung bliebe außen vor
  • Ebenso verhält es sich bei einem Wildunfall. Auch hier greift die Teilkaskoversicherung. Nutzungsausfall und Wertminderung finden in diesem Fall keine Berücksichtigung bei der Schadensregulierung. In der Kaskoversicherung steht der Zeitwert (Nutzwert) im Fokus: Weitere Schadensersatzpositionen werden in der Regel nicht übernommen. Zu prüfen ist, ob eine Herabstufung droht.

Gibt es eine Nutzungsausfallentschädigung für Wohnmobile, E-Bikes, Quads oder einen Oldtimer?

Nein, prinzipiell gibt es eine Nutzungsausfallentschädigung nur für Fahrzeuge, die täglich genutzt werden. Davon ist bei einem Quad und Wohnmobil als Freizeitfahrzeuge nicht auszugehen. Bei einem Oldtimer oder einem Motorrad kann ein Anspruch auf Nutzungsausfall bestehen, wenn diese Fahrzeuge täglich für den Weg zur Arbeit genutzt werden. Bei einem Wohnmobil kann ein Nutzungsausfall allenfalls geprüft werden, falls der Urlaub schon gebucht ist.

Kfz Gutachter S DRIVE Zertifizierung

Nutzungsausfalltabelle 2021: So berechnen Sie die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung

Im Folgenden finden Sie die Nutzungsausfalltabelle 2021 (Schwackeliste: EurotaxSchwacke nach Sanden/Danner/Küppersbusch): Darin sind die Daten von mehr als 38.000 Fahrzeugen enthalten. Sie finden die 11 Gruppen A bis L vor, denen ein Tagessatz zwischen 23 Euro bis zur 175 Euro zugeordnet wird.

Steht die unfallbedingte Ausfallzeit fest, können Sie die Höhe des Nutzungsausfalls für Ihr Fahrzeug einfach berechnen. Zu beachten ist, dass der Bundesgerichtshof Tatrichtern deren praktische Anwendung empfiehlt (vergl. VersR 05, 284).




Zur besseren Orientierung finden Sie hier einige Beispiele zur Berechnung der Nutzungsausfallentschädigung:

  • Gruppe A (Kleinstwagen wie z. B. Renault Twingo oder Ford Ka) -> Zahlung von 23 Euro / Tag
  • Gruppe B (Kleinwagen wie z. B. VW Polo) -> Nutzungsausfallentschädigung von 29 Euro / Tag
  • Gruppe F (z. B. Skoda Octavia) -> Nutzungsausfallentschädigung von 50 Euro / Tag
  • Gruppe K (z. B. Porsche Panamera 3.0) -> Zahlung von 119 Euro / Tag
  • Gruppe L (z. B. BMW 750i oder Mercedes SL 600) -> Nutzungsausfallentschädigung von 175 Euro / Tag

Welche Besonderheiten sind bei der Berechnung der Nutzungsausfallentschädigung zu beachten?

Üblich ist es, dass bei Fahrzeugen, die älter als 5 Jahre sind, eine Rückstufung um eine Fahrzeugklasse erfolgt. Bei Fahrzeugen, die älter als 10 Jahre sind, kann eine Reduzierung auf die Vorhaltekosten laut Rechtsprechung legitim sein. Das Fahrzeugalter kann also einen Einfluss auf die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung haben.

Nutzungsausfalltabelle für Motorräder 2021: Verschaffen Sie sich hier einen Überblick

Um den Nutzungsausfall bei einem Motorrad berechnen zu können, ist eine separate Tabelle zu prüfen. Diese hält 9 Gruppen parat. In Gruppe 1 sind 10 Euro für Motorräder bis 50 ccm vorgesehen. In Gruppe 9 sind es 65 Euro pro Tag sofern die Leistung mehr als 72 KW beträgt. Diese Tabelle lässt sich ebenso für Ihren Roller, Ihr Mofa oder Mokick anwenden:

Nutzungsausfalltabelle für Transporter

Auch für Transporter gibt es eigene Tabelle. Hier können Sie genau ablesen, wie viel Entschädigung Ihnen je nach Modell pro Tag zusteht:

Haben Sie zum Beispiel einen Fiat Doblo stehen Ihnen 35,- Euro pro Tag zu. Der Mercedes Vito 123 oder auch der VW T5 Multivan ist mit 79,- Euro pro Tag in der höchsten Gruppe J zu finden.

Gibt es eine Pflicht zur Reparatur bei Nutzungsausfallentschädigung?

Grundsätzlich sind Geschädigte mit Blick auf § 254 BGB an die Schadensminderungspflicht gebunden. Sie dürfen die unfallbedingte Ausfallzeit nicht künstlich in die Länge ziehen, was auch für eine Neuanschaffung gilt. So müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen ggf. auch einer Notreparatur zustimmen, falls höhere Kosten der regulierenden Versicherung nicht zuzumuten wären.

Generell gibt es bei der Schadensregulierung keine Pflicht zur Durchführung einer Reparatur, völlig unabhängig vom Schadensausmaß. Sie können sich auch für die fiktive Abrechnung entscheiden und sich den Schaden auszahlen lassen. Bei älteren Fahrzeugen können viele Halter auf eine Reparatur verzichten.

Entschädigung auch bei fiktiver Abrechnung?

In der Rechtsprechung herrscht keine vollständige Einigkeit über die Frage, ob Nutzungsausfall bei fiktiver Abrechnung zu gewähren ist. Mittlerweile sprechen sich viele Gerichte aber dafür aus. In diesem Fall wäre der im Schadengutachten angegebene Zeitraum für die Ausfallzeit maßgeblich. Im Jahr 2003 hat der BGH entschieden, dass die fiktive Abrechnung bei der Schadensregulierung nur auf Gutachtenbasis für Geschädigte möglich ist.

Nutzungsausfallentschädigung bei gewerblicher Nutzung des Fahrzeugs

Die Nutzungsausfallentschädigung für gewerblich genutzte Fahrzeuge, sei es bei Firmenfahrzeugen oder auch beim Taxi, stellt eine sehr komplexe Rechtsmaterie dar. Als Taxifahrer können Sie eher den Verdienstausfall als den Nutzungsausfall geltend machen. Nutzen Sie als Geschädigter Ihr Recht, auf Kosten der gegnerischen Versicherung einen Rechtsanwalt einzuschalten. Dieser wird prüfen, in welchem Umfang Schadenersatz für die gewerbliche Fahrzeugnutzung geltend gemacht werden kann.

In einem Urteil (Aktenzeichen VI ZR 241/06) hat der Bundesgerichtshof festgelegt, dass Geschädigte den Ausfall konkret beziffern müssen. Eine pauschalisierte Entschädigung kommt nicht in Betracht. Gerne empfehlen wir Ihnen einen Anwalt aus unserem Netzwerk.

Fazit: Die Nutzungsausfallentschädigung ist ein wichtiger Teil Ihrer Schadensersatzforderungen!

Viele Unfallopfer denken nur an die Übernahme der Reparaturkosten oder die Erstattung des Wiederbeschaffungswertes. Hier in diesem Ratgeber haben Sie mit der Nutzungsausfallentschädigung einen weiteren Baustein als Alternative zu einem Mietwagen kennengelernt. Darüber hinaus können Sie mit einem unabhängigen Kfz Gutachter an Ihrer Seite weitere Schadensersatzansprüche prüfen. Zu nennen sind insbesondere:

  • Merkantile Wertminderung (an einem Unfallwagen haftet ein finanzieller Makel)
  • Schmerzensgeld
  • Heilungskosten
  • Verdienstausfall (ggf. auch für gewerblich genutzte Fahrzeuge)
  • Haushaltsführungsschaden, ggf. Kostenübernahme für eine Haushaltshilfe
  • Bei Unfall mit Todesfolge: Übernahme der Beerdigungskosten

Kfz Gutachter S DRIVE: Professionelle Hilfe bei der Schadensregulierung nutzen!

Sie sind unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt? Werden Sie noch am Unfallort aktiv, bevor die gegnerische Versicherung Sie mit ihrem vermeintlich guten Service überzeugen will.

Kfz Gutachter S DRIVE unterstützt Sie mit Expertenberatung direkt am Unfallort bei der Beweissicherung. Das notwendige Schadensgutachten kann innerhalb von 24 Stunden erstellt werden. Nutzen Sie eine persönliche Expertenberatung, um wirklich alle möglichen Schadensersatzpositionen in Ihrem Fall zu prüfen.

Erfahrungen & Bewertungen zu Kfz Gutachter Hamburg S DRIVE Menü
Call Now Button