Trotz 100 % fachmännischer Reparatur, der merkantile Minderwert bleibt: So hoch ist er!

Was merkantiler Minderwert bedeutet, wird vielen Autofahrern erstmals im Zuge der Schadensregulierung nach einem unverschuldeten Unfall deutlich. Doch unbewusst ist dieses Konzept den meisten intuitiv klar, denn wer würde einen Unfallwagen am Gebrauchtwagenmarkt noch gerne kaufen bzw. nicht auf einen satten Preisnachlass pochen?

Kurz & knapp: Faktencheck zum merkantilen Minderwert

  • Merkantiler Minderwert bedeutet, dass ein Unfallfahrzeug trotz vollständiger und fachgerechter Reparatur einen geringeren Verkaufspreis erzielen würde. Hierfür sind Unfallopfer zu entschädigen.
  • Das Adjektiv merkantil steht für Marktveränderungen: Ein Unfall mindert immer den Wert.
  • Hier werden die wichtigsten Berechnungsmethoden für die Wertminderung anhand eines Beispiels vorgestellt. Es gibt nicht die EINE verbindliche merkantile Berechnungsmethode.
  • Für alte Fahrzeuge mit hoher Laufleistung wird in der Regel kein merkantiler Minderwert gewährt. Gleiches gilt für den Verkauf eines unreparierten Unfallfahrzeugs.
  • Merkantiler Minderwert kann als Schadenersatz für Kraftfahrzeuge nur im Haftpflichtfall (= eigenes Unverschulden) geltend gemacht werden.

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Definition: merkantiler Minderwert

Mit dem merkantilen Minderwert oder der Wertminderung beziffern Sachverständige in einem Schadensgutachten den Wertverlust, der trotz fachgerechter Reparatur am Fahrzeug als Makel bleibt. Von merkantiler Wertminderung ist auszugehen, wenn ein Fahrzeug nicht älter als 5 Jahre ist und mehr als 100.000 gefahrene Kilometer aufweist. Für Unfallopfer ist merkantiler Minderwert neben einer Nutzungsausfallentschädigung, einem Mietwagen, Schmerzensgeld etc. eine berechtigte Schadensersatzposition, für die die Versicherung des Unfallgegners eintrittspflichtig ist.

Häufige Fragen: Was Unfallgeschädigte über den merkantilen Minderwert wissen sollten

Es gibt mehr als 10 Berechnungsmodelle für die merkantile Wertminderung eines Unfallfahrzeugs. Einige der hier vorgestellten Modelle sind regional begrenzt. In jedem Fall sollte ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger den merkantilen Minderwert ausgehend vom Unfallschaden berechnen.

Die merkantile Wertminderung wird als Posten bei der Schadensabwicklung an den Fahrzeugeigentümer ausgezahlt. Er wird damit für spätere Einbußen beim Verkauf entschädigt. Bei der fiktiven Abrechnung können sich Unfallgeschädigte auch die Reparaturkosten auszahlen lassen. Eine Reparatur ist nicht zwingend erforderlich.

Im Regelfall wird ein Kfz-Sachverständiger den merkantilen Minderwert im Schadensgutachten anhand aller relevanten Daten beziffern. Dadurch ist der hergeleitete merkantile Minderwert zahlenbasiert und sehr aussagekräftig. Für Laien ist es schwierig, die Formeln für die merkantile Wertminderung mit den richtigen Variablen zu füllen.

Es kommt auf die Lage und Schwere des Schadens aus. Sind die Schäden überlappend und der zweite kleiner als der erste, ist nicht mit einer merkantilen Wertminderung zu rechnen. Ein unabhängiges Sachverständigengutachten wird alle Faktoren prüfen und zu einem belastbaren Ergebnis kommen.

Merkantiler Minderwert vs. technischer Minderwert: Wo liegt der Unterschied?

Der merkantile Minderwert bezieht sich nur auf den finanziellen Makel, denn die eigentliche Reparatur (z. B. Richtarbeiten bei Blechschäden) ist erfolgreich durchführbar. Beim technischen Minderwert hingegen kann selbst eine fachmännische Instandsetzung nicht mehr den vorherigen Zustand wiederherstellen.

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Wichtige Faktoren bei der Berechnung des merkantilen Minderwertes

Weiter unten bei den Berechnungsmethoden werden Sie erkennen, dass für Parameter wie die Marktgängigkeit oder eine Alterskorrektur eine hohe fachliche Expertise erforderlich ist. Ihr hinzugezogener Gutachter wird bei der Berechnung des merkantilen Minderwertes die folgenden Faktoren würdigen und explizit einbeziehen:

  • Alter des Kraftfahrzeugs
  • Fahrleistung
  • Anzahl der Vorbesitzer
  • Zustand
  • Ausstattung, ggf. Sonderausstattung
  • Marktgängigkeit
  • Neupreis
  • Wiederbeschaffungswert
  • Schadenhöhe

In diesen Fällen kommt der Anspruch auf merkantilen Minderwert nicht in Frage

  • Bei Bagatellschäden besteht kein Anspruch auf den merkantilen Minderwert (die Bagatellschadensgrenze liegt bei etwa 750 Euro laut BGH Urteil).
  • Das Alter des Unfallwagens bzw. Zulassungsjahr kann ein Ausschlusskriterium sein, wobei die Rechtsprechung nicht völlig einheitlich ist. Bei Fahrzeugen, die deutlich älter als 5 Jahre sind, besteht nicht zwangsläufig Anspruch auf Anerkennung der merkantilen Wertminderung. Die Urteile von Gerichten variieren hier regional zum Teil erheblich.
  • Eine hohe Betriebsleistung von mehr als 100.000 Kilometern kann dazu führen, dass Versicherungen keine merkantile Wertminderung mehr akzeptieren. Sie gehen von einem geringen Verkehrswert aus oder argumentieren, dass die Reparatur eher wertsteigernder Natur ist.
  • Wird das Unfallfahrzeug unrepariert verkauft, besteht kein Anspruch auf Auszahlung des merkantilen Minderwertes. So hat das Landgericht Duisburg 2014 geurteilt.
  • Bei erheblichen und vor allem überlappenden Vorschäden kann die Haftpflichtversicherung den merkantilen Minderwert ablehnen.
  • Bei Sonderfahrzeugen oder Nutzfahrzeugen ist eine Einzelfallprüfung erforderlich, völlig ausschließen lässt sich die merkantile Wertminderung nicht. Der Bundesgerichtshof stellt fest, dass solche Sonderfahrzeuge teils eine merkantile Wertminderung aufweisen können.
Fachanwalt für Verkehrsrecht Michael Kuhagen

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Merkantiler Minderwert bei Leasingfahrzeugen: Das gilt!

In rechtlicher Hinsicht relevant ist, dass der merkantile Minderwert dem Eigentümer des Fahrzeugs zusteht, und das ist der Leasinggeber als Geschädigter! Eine etwaige Zahlung für den erlittenen merkantilen Minderwert hat also an den Leasinggeber zu erfolgen.

In jedem Fall sollten Leasingnehmer nach einem Unfall sofort die Leasinggesellschaft kontaktieren und das weitere Vorgehen besprechen. Je nach Leasingart und vertraglichen Details kann es viele Fallstricke mit Blick auf die spätere Leasingrückgabe geben.

Merkantiler Minderwert bei Fahrzeugfinanzierung

Auch bei der Fahrzeugfinanzierung gilt rechtlich, dass der merkantile Minderwert zunächst dem Eigentümer zusteht. Solange die Finanzierung noch nicht abgeschlossen ist, müsste die Bank den Betrag für den merkantilen Minderwert erhalten.

Später bei der Abwicklung des Restfinanzierungsbetrages lässt sich der Minderwert wieder anrechnen, sodass es sich nur um eine temporäre Verschiebung in der Wertkette handelt.

Methoden zur Berechnung des merkantilen Minderwerts: Ein beispielorientierter Überblick

In der Regulierungspraxis kommen die folgenden Berechnungsmethoden für den merkantilen Minderwert am häufigsten zum Einsatz:

  • Marktrelevanz- und Faktorenmethode von Zeisberger (MFM-Methode)
  • BVSK-Wertminderungsmodell
  • Ruhkopf und Sahm: Der BGH empfiehlt diese Methode regelmäßig
  • Halbgewachs-Methode
  • Hamburger Modell
  • Bremer Formel
  • Schweizer Formel
  • Empfehlung des 13. Verkehrsgerichtstages
  • Faustformel
  • Schätzen: Diese Behelfsmethode nutzen Richter teils bei Gerichtsverhandlungen

Lassen Sie spätestens hier einen unabhängigen Gutachter einsteigen!

Sie erkennen sofort die Vielfalt an Methoden und verstehen, warum nur ein versierter Sachverständiger zu aussagekräftigen Ergebnissen kommen kann. Das wird noch klarer, wenn wir beispielhaft auf die Berechnungsparameter einzelner Formeln wie Lohnkosten / Arbeitslohn blicken. Im Rahmen des Schadensmanagements und der Gutachtenerstellung wird der merkantile Minderwert automatisch Berücksichtigung finden!

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Merkantiler Minderwert: Beispiel für die Berechnung

Machen wir es konkreter, damit Sie den merkantilen Minderwert zahlenbasiert noch besser dimensionieren können:

Nehmen wir an, Sie hatten einen unverschuldeten Unfall mit Ihrem neuen VW Golf, der knapp 1 Jahr alt ist, fast 20.000 km Laufleistung auf dem Tacho anzeigt und einen aktuellen Wert von ca. 25.000 Euro aufweist. Laut erstelltem Schadengutachten liegen die Reparaturkosten bei 4.500 Euro (deutlich über der Bagatellschadensgrenze). Er gilt zukünftig nicht mehr als unfallfrei, was für Geschädigte zweifelsohne ein Nachteil ist. Alle weiteren Parameter wie u.a. die Marktgängigkeit wird Ihr Gutachter bei seiner Berechnung gewissenhaft herleiten.

Beispiel am VW Golf

Alter: 1 Jahr
Laufleistung:  20.000 km
Wert: ca. 25.000 Euro

Reparaturkosten: 4.500 Euro

Die Formel der Marktrelevanz- und Faktorenmethode von Zeisberger hat es in sich:

Merkantiler Minderwert = [ (VW / 100) + (VW / NP x RK x SU x AK) ] x FM x FV

Abgesehen von Reparaturkosten (RK), dem Veräußerungswert (VW), dem Neupreis/Listenpreis (NP), einer Alterskorrektur (AK) kommt mit dem FM-Faktor die Marktgängigkeit des Unfallwagens ins Spiel. Auch ein möglicher Vorschaden (FV) und der Schadensumfang (SU) kommen ins Kalkül. Mit seiner Expertise kann ein Gutachter für jeden Faktor einen konkreten Wert einsetzen und so zu einem belastbaren Ergebnis kommen. Mit S DRIVE wissen Sie binnen 24 Stunden nach dem Unfall, wie hoch die Wertminderung sein wird. Sie sehen dann das Resultat all dieser komplexen Herleitungen.

Merkantiler Minderwert = nur mit Hilfe eines Gutachters zu ermitteln

Das BVSK-Wertminderungsmodell der freiberuflichen Sachverständigen berücksichtigt das Fahrzeugalter, den Wiederbeschaffungswert, die Laufleistung, die Anzahl der Besitzer, den Fahrzeugzustand, die Ausstattung und die Marktgängigkeit. Mit einem K-Faktor wird ein Vorschaden berücksichtigt. Der Gutachter wird alle Anbauteile sorgfältig prüfen. Daneben gibt es insgesamt 7 %-Klassen, mit denen die Schadensintensität bestimmt wird. Hier ist Expertenwissen gefragt, um Blechschäden einordnen zu können.

Gerade an diesem Faktor wird deutlich, warum Laien selbst mit einer beherrschbaren Formel schnell an ihre Grenzen stoßen. Nur ein Gutachter kann die Schadensintensität objektiv beziffern.

Merkantiler Minderwert = nur mit Hilfe eines Gutachters zu ermitteln

Ruhkopf und Sahm – eine der wichtigsten Methoden für Gerichte. Die Liste oben hat schon gezeigt, dass es nicht die eine verbindliche und überregionale Formel zur Herleitung des merkantilen Minderwertes gibt. Der Ansatz von Ruhkopf und Sahm ist aber von großer Bedeutung bei der Schadensabwicklung, da der BGH sehr regelmäßig diese Methode heranzieht.

Zu Grunde gelegt werden die Reparaturkosten, der Veräußerungswert (Zeitwert), der ehemalige Neupreis und das Fahrzeugalter in Monaten. Für die aussagekräftige Bestimmung des Veräußerungswertes bzw. Zeitwertes ist ebenfalls die Gutachterexpertise notwendig.

Der merkantile Minderwert ergibt sich letztlich aus:
(Veräußerungswert + Reparaturkosten) * Xr /100

Bei Xr handelt es sich um einen Zahlenfaktor, der auf dem Fahrzeugalter und der Höhe eines möglichen Vorschadens basiert. Nehmen wir für den fiktiven Golf einen Wert von 5 an. Daraus ergibt sich eine Wertminderung von 1.475 Euro.

Merkantiler Minderwert = 1.475 Euro

Weitere Berechnungsansätze für die Wertminderung im ‚Schnellverfahren‘

Die Halbgewachs-Methode unterscheidet sich von Ruhkopf und Sahm durch die Einrechnung von Material- und Arbeitskosten (z. B. für Richtarbeiten oder Anbauteile für die Instandsetzung). Sie erkennen, dass die Rechnung mit Halbgewachs mit dem Arbeitslohn und Stundenverrechnungsätzen noch komplexer wird. Da sich diese Faktoren schlecht fiktiv schätzen lassen, soll es bei diesem Hinweis bleiben.

Merkantiler Minderwert = nur mit Kenntnis der Material- und Arbeitskosten möglich

Beim Hamburger Modell rückt die Fahrleistung in den Fokus. Bei diesem Ansatz wird merkantiler Minderwert nur bis zu einer Laufleistung von 100.000 km gewährt. Bis zu 20.000 km, was für unser Beispielfahrzeug zutreffend wäre, würden 30 % der erheblichen Reparaturkosten für die Wertminderung berücksichtigt. Hier wäre für unser Beispiel mit einer 5 % höheren merkantilen Wertminderung als in der Bremer Formel zu rechnen. Sie erkennen, wie sich die Modelle in prozentualen Details unterscheiden.

Merkantiler Minderwert = 1.350 Euro

Beim Hamburger Modell rückt die Fahrleistung in den Fokus. Bei diesem Ansatz wird merkantiler Minderwert nur bis zu einer Laufleistung von 100.000 km gewährt. Bis zu 20.000 km, was für unser Beispielfahrzeug zutreffend wäre, würden 30 % der erheblichen Reparaturkosten für die Wertminderung berücksichtigt. Hier wäre für unser Beispiel mit einer 5 % höheren merkantilen Wertminderung als in der Bremer Formel zu rechnen. Sie erkennen, wie sich die Modelle in prozentualen Details unterscheiden.

Merkantiler Minderwert = 1.350 Euro

Die Bremer Formel ordnet dem Fahrzeugalter bis 60 Monate einen prozentualen Anteil für die minderwerterheblichen Reparaturkosten zu. Für den Golf (bis zu 12 Monate alt) wären das 25 % der relevanten Reparaturkosten. Aus Gründen der Vereinfachung werden oft Zweidrittel des Nettoreparaturkostenbetrags laut Schadensgutachten herangezogen. Der merkantile Minderwert wird sich über 1.000 Euro bewegen.

Merkantiler Minderwert = über 1.000 Euro

Sehr ähnlich ist die Empfehlung des 13. Verkehrsgerichtstages. Für das erste Betriebsjahr und eine Betriebsleistung von bis zu 20.000 km werden für den merkantilen Minderwert bei diesem Modell sogar 50 % der erheblichen Reparaturkosten angesetzt. Als Ergebnis könnte der merkantile Minderwert für unser Beispielfahrzeug 1.500 Euro liegen.

Merkantiler Minderwert = 1.500 Euro

Faustformel für merkantile Wertminderung als Behelfsmethode: Hierbei wird den ersten 4 Betriebsjahren ein Prozentsatz den minderwerterheblichen Reparaturkosten zugeordnet. Im ersten Betriebsjahr sind es 25 % dieser Nettoreparaturkosten (im zweiten Jahr 20 %, im dritten Jahr 15 % und im vierten Jahr 10 %). Gehen wir von den 4.500 Euro für das fiktive Golf Beispiel an, so ergäbe sich ein merkantiler Minderwert von 1.125 Euro. Sie sehen anhand dieser für Laien verständlichen Faustformel, wie hoch der merkantile Minderwert gerade für neue Fahrzeuge ausfallen kann. Sie sollten daher definitiv nicht auf diese Schadensersatzposition ‚verzichten‘!

Merkantiler Minderwert = 1.225 Euro

Wie kommen Unterschiede bei der Höhe der Berechnung zustande?

Zunächst sind manche Methoden schlicht genauer als andere, die nur eine grobe Orientierung für den merkantilen Minderwert liefern. Zudem berücksichtigen einige Modelle bzw. Formeln mehrere merkantile (kaufmännische) Parameter, sodass das Ergebnis differenzierter ausfällt. Egal, welche Formel verwendet wird: Die Auflistung zeigt Ihnen, wie wichtig diese Schadensersatzposition für Unfallopfer ist.

Schadensersatz für merkantilen Minderwert? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Die wichtigste Erkenntnis, die Sie aus diesem Beitrag mitnehmen sollten? Das Unfallereignis mindert den Fahrzeugwert, selbst wenn es höchst professionell in einer Markenwerkstatt instand gesetzt wird: Es ist offiziell nicht mehr unfallfrei! Lassen Sie sich mit dem merkantilen Minderwert in angemessener Höhe entschädigen. Nur ein unabhängiger Gutachter wird sich für alle denkbaren Schadensersatzansprüche einsetzen.

Keine Angst vor höherer Mathematik: Sie müssen die vorgestellten Formeln nicht beherrschen! Ihr Gutachter weiß, mit welchem Modell und welchen Parametern er zu rechnen hat. Sie sollten für das genannte Beispiel nur erkennen, dass die Höhe der merkantilen Wertminderung nach einem Unfall nicht unerheblich ist.

Mit S DRIVE fahren Sie serviceorientiert gut durch das gesamte Schadensmanagement! Binnen 60 Minuten ist nach Ihrem Anruf Hilfe am Unfallort nutzbar, im Großraum Hamburg sowie an 5 weiteren Standorten. Das für die Schadensabwicklung notwendige Gutachten (inkl. merkantiler Minderwert) ist binnen 24 Stunden erstellt.

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