Unfall, was tun? Wenn Sie sich diese Frage stellen, sind Sie wahrscheinlich gerade in einen Verkehrsunfall verwickelt und stehen vor der Schadensregulierung. Das Betriebsrisiko (so heißt es in der Versicherungswirtschaft) fährt immer mit. Selbst der technische Fortschritt in Form von Fahrassistenzsystemen und Notbremsfunktion verhindert nicht, dass statistisch gesehen alle paar Sekunden auf deutschen Straßen ein Verkehrsunfall geschieht. Falsches Abbiegen oder Missachtung der Vorfahrt sind klassische Unfallursachen.
Dieser Beitrag liefert handlungsorientierte Antworten auf Fragen, die sich unmittelbar nach einem Unfall stellen. Lesen Sie hier, wie Sie sich an der Unfallstelle zu verhalten haben, welche Rolle ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger für Ihre Interessen spielt und was in besonderen Schadensszenarien gilt. Eine Checkliste für das Verhalten nach einem Unfall rundet den Informationsgehalt dieses Ratgebers ab.
„Wenn jeder dem anderen helfen wollte, wäre allen geholfen.“
(Zitat von Marie Freifrau von Ebner-Eschenbach)
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Kurz & knapp: Unfall? Das sollten Sie tun!
- Ruhe nach dem Unfall bewahren und die Rettungskette einhalten (Unfallstelle absichern, Notruf absetzen und Hilfe leisten). Unfallbeteiligte sollten ein sofortiges Schuldeingeständnis vermeiden.
- Nach dem Unfall ist vor der Schadensregulierung: Sichern Sie Beweise und beauftragen Sie bei eigener Unschuld ein unabhängiges Schadensgutachten.
- Sie sollten bei eigener Unschuld niemals der gegnerischen Versicherung die Regie nach dem Unfall überlassen.
- Sie haben auf Kosten des Unfallgegners das Recht, ein unabhängiges Schadensgutachten zu beauftragen.
- Unfallflucht ist keine Lösung (gilt selbst für Parkrempler): Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort stellt laut § 142 StGB eine Straftat dar (Fahrerflucht).
Häufige Fragen zum Thema „Unfall, was tun?“
Bewahren Sie Ruhe, verschaffen Sie sich einen Überblick und sichern Sie die Unfallstelle: Wie viele Personen und Fahrzeuge sind involviert? Verständigen Sie bei Bedarf Rettungskräfte (ggf. via nächstgelegener Notrufsäule) und leisten Sie Erste Hilfe. Erst danach beginnt die formale Schadensregulierung (Beweise sichern, Unfallskizze anfertigen, Bremsspuren fotografieren, Daten austauschen etc.). Entfernen vom Unfallort ist nicht erlaubt!
Nein, bei Bagatellschäden oder kleinen Blechschäden ist das nicht notwendig, Einigkeit der Unfallbeteiligten vorausgesetzt. Verpflichtend müssen Sie die Polizei nur rufen, wenn es zu einem Personenschaden bzw. Verletzten kommt. Bei Fahrerflucht, aggressivem Unfallgegner oder unklarer Sachlage ist es ratsam, dass der Unfallbeteiligte die Polizei verständigt. Das Smartphone ist beschädigt? Die nächste Notrufsäule ist im Regelfall schnell erreicht.
Ja, auch bei eigener Unschuld kann eine Schadensmeldung als Beweissicherung nach dem Unfall sinnvoll sein. Schließlich handelt es sich wahrscheinlich um einen Unfallwagen und Ihnen könnte mit einer Quote noch eine Teilschuld zugesprochen werden. Wichtig ist, dass der Unfallverursacher bei seiner Versicherung fristgerecht eine Schadensmeldung vornimmt.
Nach dem Unfall: Was tun, um die Schadenshöhe festzustellen?
Sie sehen, dass der Schaden durch den Unfall offenbar groß ist, können ihn als Laie aber nicht beziffern. Genau hier kommt die unverzichtbare Arbeit eines unabhängigen (!) Kfz Gutachters ins Spiel. Er wird den Schaden (Reparaturkosten) sowie die Reparaturdauer und den merkantilen Minderwert beziffern, damit Sie mit der gegnerischen Versicherung alle Ihre Ansprüche nach dem Unfall abrechnen können.
Von außen sieht das nach einem kleinen Schaden aus. Wir haben den Stoßfänger ausgebaut und Verformungen der hinteren Karosserie festgestellt. Der Schaden war letztlich 12.500 € brutto und wurde auch so ausgezahlt.
Diese Bilder zeigen, welcher Schaden durch einen Unfall welche Schadensersatzansprüche in Euro hervorbringt. Auf diesen Bildern sehen Sie nicht, dass Ihr Gutachter mit einem Mietwagen, einer Nutzungsausfallentschädigung, einer Unkostenpauschale etc. viele weitere Schadensersatzansprüche durchsetzen kann. Was Sie als Laie auch nicht sehen können, sind versteckte Schäden durch den Unfall. Moderne Karosserien absorbieren viel Energie, sodass das wahre Schadensausmaß unsichtbar hinter der Verkleidung liegen kann.
Muss ich den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren?
Nein! Dazu finden Sie in diesem Beitrag die Expertenmeinung vom Fachanwalt für Verkehrsrecht Michael Kuhagen.
STOPP: Vorsicht vor der gegnerischen Versicherung nach Unfall!
Sie müssen und sollten den Versicherungsgutachter der Gegenseite auf gar keinen Fall akzeptieren. Durch den Interessenskonflikt wird dieser Gutachter nicht versuchen, das Maximum für Sie bei der Schadensregulierung nach dem Unfall herauszuholen. Ganz im Gegenteil! Nutzen Sie Ihr ausdrückliches Recht, bei eigener Unschuld auf Kosten des Versicherers des Schädigers ein unabhängiges Kfz Gutachterbüro einzuschalten.
Alles eine Frage der Schuld! Dokumentation & Beweise sind entscheidend
Als Geschädigter sollten Sie sich noch am Unfallort an ein Sachverständigenbüro wie S DRIVE wenden: Sie erhalten Unterstützung bei der Beweissicherung und legen das gesamte Schadensmanagement in erfahrene Hände. Mit einem zeitnah erstellen Schadensgutachten legen Sie die Basis für die Abrechnung mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung.
Als Verursacher des Unfalls berücksichtigen Sie die folgenden Verhaltensregeln, die für ALLE Unfallbeteiligten gelten. Sie sollten die Schadensmeldung bei Ihrer Versicherung so schnell wie möglich vornehmen. Diese wird den Schaden dann regulieren, sie müssen mit einer Höherstufung rechnen.
Nicht immer sind sich die Unfallbeteiligten einig, die Schuldfrage kann unklar sein. Eventuell treffen Polizeibeamte eine Entscheidung, wenn sie einen Unfallbericht erstellen. Zeugen und eine aussagekräftige Dokumentation zum Unfallhergang (inkl. Fotos und Unfallskizze) sind die besten Mittel zur Festlegung der Schuld.
Auch ein Unfallgutachten kann mittels Rekonstruktion und Plausibilitätsprüfung unter Berücksichtigung von Bremsspuren zeigen, wer die Schuld trägt. Kommt es zu einem Zivilprozess, hat ein Sachverständigengutachten vor Gericht eine hohe Aussagekraft. Ist der Streit nach dem Unfall so weit fortgeschritten, erscheint ein Schuldanerkenntnis wenig wahrscheinlich. Bei Teilschuld kommt eine Quote zum Einsatz, nach der beide Versicherungen regulieren. In diesem Szenario könnten Sie mit Ihrem Gutachter die vorteilhafte Option des Quotenvorrechts prüfen.
Schuldfrage eindeutig: Wie reguliert die gegnerische Versicherung den Schaden schnell & problemlos?
Was nach einem Unfall tun, wenn die Schuldfrage klar ist und Sie unschuldig in den Verkehrsunfall verwickelt worden sind? Dieses Szenario bietet die besten Voraussetzungen, um einen unabhängigen Gutachter ohne Kosten und Risiken mit einer Abtretungserklärung zu beauftragen. Nach Ihrer Kontaktaufnahme geht alles ganz schnell. Mit minimalem Arbeitsaufwand stellen Sie sicher, dass Ihr Auto zeitnah repariert wird oder Sie bei einem Totalschaden umfassenden Schadenersatz erhalten.
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Verhalten an der Unfallstelle: Was muss ich beachten?
Auch wenn es schwerfällt: Bewahren Sie Ruhe und verschaffen Sie sich einen Überblick. Dann gehen Sie die folgende, praxiserprobte Rettungskette durch:
Schritt 1: Unfallort absichern hat höchste Priorität
Schalten Sie die Warnblinkanlage ein, ziehen Sie die im Handschuhfach griffbereit deponierte gelbe Warnweste über und stellen Sie für andere Autofahrer das Warndreieck auf. Bringen Sie sich und andere aus der Gefahrenzone, z. B. hinter der Leitplanke auf der Autobahn. Die Absicherung des Unfallorts hat oberste Priorität, um Folgeunfälle zu vermeiden.
Schritt 2: Rettungskräfte und Polizei verständigen nach Unfall
Dieser Schritt sollte bei Verletzten so schnell wie möglich erfolgen, damit medizinisches Fachpersonal Hilfe leisten kann.
Schritt 3: Erste Hilfe leisten nach Unfall
Gibt es Verletzte, müssen Sie ihnen Erste Hilfe leisten. Haben Sie keine Berührungsängste, die meisten Menschen machen intuitiv das Richtige. Falsch und ggf. strafbar wäre es nur, überhaupt nicht zu helfen (Stichwort unterlassene Hilfeleistung).
Schritt 4: Dokumentation und Beweissicherung
Erst jetzt geht es um formale Aspekte: Schießen Sie Fotos, befragen Sie Zeugen, fertigen Sie einen Unfallbericht an und tauschen Sie Daten mit dem Unfallgegner zwecks Versicherungsabwicklung aus (Anschrift, Kennzeichen, Versicherungsnummer bzw. Daten von Versicherungskarte). Über den Zentralruf der Versicherer können Sie mit dem Kennzeichen die Haftpflichtversicherung bzw. Versicherungsnummer des Unfallgegners ausfindig machen.
Schritt 5: Räumen Sie die Unfallstelle
Bei kleineren Schäden sollten Sie dies zügig tun. Sollte größerer Schaden entstanden sein, warten Sie auf die Anweisung der Polizei.
Autounfall, was tun? Fristgerechte Meldung des Schadens als Grundlage
Der Unfallverursacher hat den Schaden seiner Haftpflichtversicherung fristgerecht zu melden. Für die Schadensmeldung hat er maximal 7 Tage Zeit. Aus oben genannten Gründen ist eine Meldung bei der eigenen Versicherung sinnvoll. Ihr Gutachter wird einen Blick auf die formalen Erfordernisse der Schadensregulierung haben.
Die gerufene Polizei wird einen Unfallbericht anfertigen, den die Versicherung in aller Regel einfordert. Je nach Schadensbild können Sie einen Abschleppdienst rufen, dessen Kosten zu Ihren Schadensersatzansprüchen gehört. Das wird Ihnen der gerufene Kfz Gutachter von S DRIVE am Unfallort persönlich erläutern.
Unfallaufnahme ohne Polizei: Was muss ist zu beachten?
Diese Option der Unfallabwicklung ist nur zu empfehlen, falls der Schaden offenbar sehr gering ist. Zudem setzt diese Option der Regulierung voraus, dass Einigkeit besteht. Ist das der Fall, sollte ein belastbares Einigungsprotokoll aufgestellt werden. Denkbar ist auch die Schadensregulierung ganz ohne Versicherung, wenn der Schädiger eine vereinbarte Summe zahlt. Hierbei sollten Sie in keinem Fall auf ein Einigungsprotokoll nach dem Unfall verzichten.
Unfall, was nun? Checkliste mit 11 Tipps
- Keine Fluchtgedanken! Ruhe nach dem Unfall bewahren und sich den Konsequenzen stellen.
- Die oben beschriebene Rettungskette ist strikt einzuhalten (Unfallstelle sichern => Notruf für Rettungskräfte absetzen => Erste Hilfe leisten => Dann erst geht es an die Beweissicherung).
- Dokumentation von Unfallschäden und Zeugen vornehmen.
- Noch am Unfallort einen Kfz Gutachter anrufen (Tipp: Für den Notfall sollten Sie immer die Nummer gespeichert haben: 0176 846 947 11)
- Daten mit dem Unfallgegner austauschen, wozu eine gesetzliche Verpflichtung für die Schadensabwicklung besteht.
- Erstellen eines Unfallberichts, sofern die Polizei das nicht ohnehin übernimmt. Vordrucke sollten Sie griffbereit im Handschuhfach haben (auch fremdsprachige für das Ausland).
- Im Falle von Verletzungen müssen Sie diese als Unfallopfer sehr zeitnah attestieren lassen, um Ansprüche auf Schmerzensgeld zu prüfen.
- Gerade angesichts der Schockeinwirkung ist jede Art von Schuldanerkenntnis direkt nach dem Unfall zu vermeiden!
- Legen Sie bei eigener Unschuld die Regulierung des Schadens in die Hände eines unabhängigen Sachverständigenbüros. Sie wahren so alle Fristen zur Schadensmeldung und können schnell mit der Versicherung abrechnen.
- Mit einer Abtretungserklärung müssen Sie beim Gutachter nicht in Vorkasse gehen. Im Verlauf der Versicherungsabwicklung nach dem Unfall kann auch für die Werkstattkosten eine Abtretungserklärung sinnvoll sein.
- Begehen Sie nicht den Fehler, sich auf den gegnerischen Versicherungssachverständigen einzulassen: Er verfolgt nicht Ihre Interessen.
Szenarioanalyse: Was tun bei dieser Art von Unfall?
Beim Einparken hat es gekracht: Parkunfall melden?!
Ein Parkrempler kann einen harmlosen Bagatellschaden verursachen. Hinter der Verkleidung kann sich aber auch ein höheres Schadensausmaß verbergen. Es ist nicht erlaubt, den Unfallort als Schädiger sofort zu verlassen. Auch der berühmte Zettel zwischen Scheibenwischer und Windschutzscheibe mit persönlichen Angaben (Name und Telefon) reicht bei diesem Unfall nicht, auch wenn er als Schuldeingeständnis lesbar ist!
Der Schadensverursacher muss mindestens 30 Minuten nach dem Unfall warten und dann die Polizei rufen. Alles andere könnte als Unfallflucht gemäß § 142 StGB ausgelegt werden. Ist der Unfallverursacher nicht mehr anwesend, ist als Unfallopfer Anzeige gegen Unbekannt zu erstatten. Zur Not kommt die Abrechnung mit der eigenen Vollkaskoversicherung in Betracht. Hat ein Zeuge das Kennzeichen gesehen, kann via Zentralruf die Versicherung ausfindig gemacht werden.
Unfall mit Totalschaden – was tun?
Es hat ordentlich gekracht, das Unfallfahrzeug sieht schrottreif aus! Sie brauchen ein objektives Schadensgutachten, um festzustellen, ob ein Totalschaden vorliegt. Das ist der Fall, wenn die Reparaturkosten mehr als 130 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert laut Gutachten liegen.
Bei vorliegendem Integritätsinteresse können Sie mit einem unabhängigen Gutachter prüfen, ob im Rahmen der 130-Prozent-Regel auch bei einem Totalschaden noch eine Reparatur möglich ist. Das gegnerische Versicherungsgutachten würde diese Option der Reparatur höchstwahrscheinlich nicht ermöglichen.
Unfall ohne Schaden Versicherung melden?
Sind Sie sich sicher, dass wirklich kein Schaden durch den Unfall entstanden ist? Nur der geschulte Blick eines Fachmanns kann beurteilen, ob wirklich (k)ein Schaden entstanden ist. Vorsorglich sollte der Verursacher immer eine Schadensmeldung erstellen, um abgesichert zu sein. Formal ist eine Schadensmeldung nicht als Schuldeingeständnis zu werten. Stellt der Unfallgegner Ansprüche, wird die Versicherung nur nach erfolgter Schadensmeldung regulieren bzw. Schadenersatz im Namen des Verursachers leisten.
Unfall mit einem nicht angemeldeten Fahrzeug als Geschädigter
In Deutschland werden Fahrzeuge im Straßenverkehr nur zugelassen, wenn eine gültige Haftpflichtversicherung vorliegt. Durch eine vergessene Zahlung kann der Versicherungsschutz aber kurzzeitig oder auch ganz erlöschen. Ist das Fahrzeug nicht angemeldet und verursachen Sie einen Unfall, können die Schadensersatzforderungen direkt an Sie gerichtet werden. Umgekehrt können Sie den Verursacher direkt belangen, wenn seine Versicherung ausfällt.
Unfall, was tun als geschädigter Fahrradfahrer?
Bei einem unverschuldeten Unfall mit einem Fahrrad greift die Haftpflichtversicherung des Fahrers. Der Ablauf an der Unfallstelle ist genauso, wie er oben beschrieben wurde. Durch den fehlenden Schutz der Karosserie haben Fahrradfahrer ein höheres Risiko für Verletzungen, aus denen Schmerzensgeldansprüche hervorgehen können. Für die Durchsetzung von Schmerzensgeld sollten Unfallopfer einen Anwalt einschalten.
Je nach Wert des Fahrrads und des Schadensausmaßes kann neben einem Kostenvoranschlag fürs Auto auch ein Fahrradgutachten nach dem Unfall in Frage kommen. Für Zweiräder gibt es auch eine Schwacke-Bewertung, die in den ersten beiden Jahren von einem Wertverlust von 50 % ausgeht. Das hat auch das OLG Düsseldorf mit einem Urteil zur Wertminderung (Aktenzeichen 1 U 234/02) bestätigt. Die Bestimmung des Zeitwertes bzw. Wiederbeschaffungswertes kann demnach zu Problemen führen, die nur ein Fahrradgutachten verhindern kann.
Gutachten nach Unfall erstellt, was passiert nun?
Die Beauftragung eines unabhängigen Gutachterbüros wie S DRIVE ist das Beste, was Sie nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall mit Blick auf Ihre Schadensersatzansprüche wie Nutzungsausfall, Mietwagen, Übernahme der Reparaturkosten, Schadenersatz für merkantilen Minderwert etc. tun können. Sie gehen kein Risiko ein und haben keine Gutachterkosten zu tragen. Das zeitnah erstellte Schadensgutachten wird bei der Versicherung eingereicht, sodass der Schaden repariert oder auch ausgezahlt werden kann (fiktive Abrechnung).
Unfall, und jetzt? In Hamburg und weiteren bundesweiten Standorten: S DRIVE anrufen
Zögern Sie nicht und rufen Sie noch am Ort des Unfalls die Notfall-Hotline von S DRIVE an. Sie erhalten binnen 60 Minuten direkt vor Ort Unterstützung und genießen sofort das beruhigende Gefühl, dass Ihnen in dieser ärgerlichen Situation schnell und serviceorientiert geholfen wird. Mit professioneller Unfallabwicklung können Sie den entstandenen Sachschaden schnell zu den Akten legen! Bei Problemen können Sie einen Anwalt aus dem Gutachternetzwerk hinzuziehen.