Sie sind unverschuldet in einen Autounfall verwickelt? Dann gehen Sie jetzt völlig zurecht davon aus, dass der Versicherer des Unfallgegners umfassend Schadenersatz zu leisten hat. Paragraf 249 BGB gibt Ihnen als Unfallgeschädigter Recht. Die Schadensabrechnung muss so gestaltet sein, als wäre der Unfall gar nicht passiert. In einem für die Schadensabwicklung erstellten Sachverständigengutachten werden u.a. die Verbringungskosten berücksichtigt, bei denen es in der Praxis oft zu Kürzungen durch Haftpflichtversicherungen kommt. Grund genug, dem häufigen Streitpunkt „Verbringungskosten“ hier in ausführlicher Form nachzugehen.
Sobald wir anfangen, die Kosten zu berechnen, beginnen die Kosten.“ Henry David Thoreau
Definition Verbringungskosten
Hierbei handelt es sich um Kosten, die für den Transport in die Vertragswerkstatt und / oder andere Fachwerkstätten entstehen (z. B. Lackierbetrieb oder Karosseriebetrieb zwecks Vermessung des Fahrwerks). Die Höhe dieser Kosten beziffert ein Sachverständiger in seinem Schadensgutachten. Sie sind laut Rechtsprechung voll erstattungsfähig, auch bei fiktiver Schadensabrechnung.
Kurz & knapp: Das Wichtigste vorab zu Verbringungskosten
- Ersatzfähigkeit: Laut Rechtsprechung sind Verbringungskosten in aller Regel voll erstattungsfähig, wenn sie als regional üblich anzusehen sind.
- Die Ersatzfähigkeit von Verbringungskosten gilt für die konkrete und die fiktive Abrechnung auf Gutachtenbasis. Die übliche Schadensminderungspflicht greift bei Verbringungskosten nicht im vollen Maße.
- Verbringungskosten beziehen sich nicht nur auf die reine Fahrzeit: Auch die Vermessung des Fahrwerks ist ein legitimer Kostenfaktor.
- Bei der Schadensregulierung kommt es häufig zu unberechtigten, teils automatischen Kürzungen der Verbringungskosten durch die Versicherung: Sie sollten sich zur Wehr setzen!
- Im Falle der eigenen Unschuld am Verkehrsunfall hat die gegnerische Versicherung für die Kosten des notwendigen Schadengutachtens und einen etwaig eingeschalteten Fachanwalt aufzukommen.
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Häufig gestellte Fragen: Was Geschädigte über Verbringungskosten wissen wollen
Nein, in aller Regel sind Kürzungen der Verbringungskosten durch Versicherungen nicht rechtskräftig. Dazu können Sie exemplarisch einen Blick auf die Urteile weiter unten werfen. Diese Beispiele belegen, dass die Gerichte dem Kläger recht geben, der sich gegen die Kürzung der Verbringungskosten wehrt.
Die Höhe der Verbringungskosten wird ein Kfz-Sachverständiger in einem Gutachten mit seiner Expertise aussagekräftig festlegen können. Hierbei wird er sich an ortsüblichen bzw. regionalen Kostenfaktoren orientieren. Ein typischer Kostenrahmen liegt zwischen 50 und 200 Euro. Dies hängt von den jeweiligen Stundenverrechnungssätzen der Werkstätten ab. Meist wird hier eine Stunde des Lacklohns angesetzt. Wenn Sie spezifische Fragen zu Ihrem eigenen Fall haben, wenden Sie sich an die Experten der Kfz Gutachter S DRIVE – wir sind rund um die Uhr für Sie erreichbar.
Nein, Verbringungskosten gelten auch bei Inanspruchnahme einer freien Reparaturwerkstatt. Hieran dürften Versicherungen angesichts geringerer Kosten sogar ein Interesse haben. Durch vertragliche Garantien können Geschädigte oft auf die Reparatur ihres Fahrzeugs in einer markengebundenen Vertragswerkstatt bestehen. Ebenso dürfen Sie auf eine Markenwerkstatt bestehen, wenn Ihr Fahrzeug nicht älter als drei Jahre ist. Ist Ihr Auto älter als drei, wurde aber immer in dieser Markenwerkstatt gewartet oder repariert, besteht das Recht ebenso.
Auch UPE-Aufschläge (Ersatzteilpreisaufschlag) werden neben Verbringungskosten häufig gekürzt. Darunter sind regional übliche Zuschläge für Ersatzteile zu verstehen, die Lagerhaltungskosten kompensieren sollen. Ansonsten setzen Versicherungen den Rotstift oft bei Reparaturkosten, Stundenverrechnungssätzen, Mietwagenkosten und der Nutzungsausfallentschädigung an.
Bei diesem Szenario findet die Abrechnung auf Totalschadenbasis statt. Geschädigte erhalten die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert laut Kfz Gutachten erstattet. Sie könnten mit der 130 %-Regel, die besagt, dass die Reparaturkosten maximal 130 % des Wiederbeschaffungswertes betragen dürfen, aber eine Ausnahme prüfen. Somit könnten Sie dennoch eine Reparatur erwirken, wodurch sich die Verbringungskosten berücksichtigen ließen.
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Die Verbringungskosten sind oft von willkürlicher Kürzung der Versicherung betroffen
Das wird Ihnen Kfz Gutachter Hamburg S DRIVE im persönlichen Beratungsgespräch uneingeschränkt bestätigen können. Diese kürzende Regulierungspraxis mit Blick auf Verbringungskosten zeigt, warum Sie nach einem unverschuldeten Unfall für die Schadensabwicklung auf die Expertise eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen setzen sollten. Mittlerweile lässt sich sogar die Tendenz beobachten, dass einige Versicherungen automatisch bei Verbringungskosten kürzen, was Willkür vermuten lässt. Dieses Vorgehen hält der Rechtsprechung allerdings nicht stand, wie es die folgenden Urteile zu Verbringungskosten zeigen.
Tipp: Lassen Sie sich Kürzungen bei Verbringungskosten nicht gefallen!
Im Einzelfall sind es nur wenige Euro, doch für Versicherungen entstehen über ein Jahr gerechnet immense Einsparpotenziale. Sie gehen kein Risiko ein, sich gegen Kürzungen der Verbringungskosten zu wehren: Die Kosten für den erforderlichen Rechtsbeistand hat die Versicherung des Unfallgegners ebenfalls zu übernehmen. Gerne empfehlen wir Ihnen bei Bedarf einen Anwalt aus unserem Netzwerk.
Urteile zu Verbringungskosten: Das Recht ist auf der Seite der Geschädigten
Versicherer begründen Kürzungen oft damit, dass bestimmte Kosten gar nicht anfallen würden. Diese Argumente sind vor allem zu hören, wenn es um die fiktive Abrechnung von Verbringungskosten geht. Diese Abrechnungsoption ist im Verkehrsrecht aber nicht ungewöhnlich und durch den BGH bestärkt.
Obwohl die Rechtsprechung Kürzungen der Verbringungskosten in der überwältigenden Mehrheit der Fälle als ungerechtfertigt ansieht, wehren sich viele Betroffene nicht. Insofern kann behauptet werden, dass sich diese Kürzungsversuche für Versicherungen buchstäblich auszahlen. Im Grunde stellen solche Versuche einen unmittelbaren Angriff auf die Gewinnmargen von Kfz-Werkstätten dar. Aufschläge sind betriebswirtschaftlich betrachtet legitim, um Lagerhaltungskosten geltend zu machen.
Ausgewählte Urteile zu Verbringungskosten: Verschaffen Sie sich einen Überblick
Ganz grundsätzlich urteilte das OLG Dresden 2001 (Aktenzeichen 13 U 600/01), dass Verbringungskosten eine ersatzfähige Schadensposition im Sinne von § 249 BGB sind. Es gibt formal keinen Grund, Verbringungskosten zu kürzen oder sogar auszuschließen.
Das OLG Düsseldorf kam 2012 in einem Urteil (Aktenzeichen I-1 U 108/11) zu dem Schluss, dass die Verbringungskosten, die der Sachverständige im Gutachten berücksichtigt hat, erstattungsfähig sind, da sie regional üblich sind. Das gilt explizit auch für die fiktive Abrechnung von Verbringungskosten.
Der Bundesgerichtshof (BGH) konkretisierte 2013 die Voraussetzungen für die Erstattungsfähigkeit bei der fiktiven Abrechnung von Verbringungskosten (Az. VI ZR 401/12, https://www.iww.de/ue/quellenmaterial/id/91860). Demnach sind Verbringungskosten bei der fiktiven Abrechnung grundsätzlich erstattungsfähig. Es sei nicht möglich, bei der fiktiven Abrechnung zwischen angefallenen und nicht angefallenen Einzelposten zu unterteilen.
Ein weiteres Urteil des Amtsgerichts Backnang (Aktenzeichen 6 C 225/12) besagt, dass Geschädigte keine Werkstatt mit eigener Lackiererei suchen müssen, um Verbringungskosten zu vermeiden. Es reicht, nach einer „einfachen“ Reparaturwerkstatt zu suchen. Ist das Fahrzeug jünger als drei Jahre oder wurde immer dort betreut, kann es auch eine Markenwerkstatt sein.
Ein Urteil des Amtsgerichts Hattingen (Aktenzeichen 11 C 211/15) weist auf die Bedeutung eines Schadensgutachtens in diesem Zusammenhang hin. Demnach sind Verbringungskosten zu erstatten, wenn sie im erstellten Schadensgutachten eines Sachverständigen bereits prognostiziert waren.
Fachanwalt für Verkehrsrecht Michael Kuhagen
Was tun wenn die Versicherung
das Gutachten kürzt?
Welche Schadenspositionen besonders häufig gekürzt werden und wie Sie damit umgehen sollten, dass erfahren Sie hier:
Höhe der Verbringungskosten
Eine pauschale Antwort auf die berechtigte Frage nach der genauen Höhe der Verbringungskosten ist nicht möglich, da es regional zu deutlichen Unterschieden kommen kann. Hier kommen die Expertise und regionalen Marktkenntnisse eines Kfz-Sachverständigen ins Spiel. Kfz Gutachter S DRIVE wird die Verbringungskosten mit Blick auf Ihren konkreten Fall aussagekräftig beziffern können.
Als grobe Orientierung sei auf einen Kostenrahmen zwischen 50 und 200 Euro verwiesen. In einem Beratungsgespräch können Sie mögliche Kostenfaktoren konkretisieren.
Müssen Nachweise über die Verbringungskosten erbracht werden?
Ein Blick auf die Praxis der Schadensregulierung zeigt, dass die Werte von Kfz-Sachverständigen belastbar sind. Sie stützen sich auf Erfahrungswerte und übliche Kosten in dieser Region. Wenn die Verbringungskosten von dieser üblichen Praxis nicht deutlich abweichen, sollte kein Nachweis erforderlich sein. Dies wäre aber auch problemlos möglich, denn die eingebundene Werkstatt könnte den Kostenaufwand auf Nachfrage beziffern. Auch bei der fiktiven Abrechnung der Verbringungskosten sollte der Verweis auf ortsübliche Konditionen ausreichen. Kfz Gutachter Hamburg S DRIVE wird Sie in dieser Hinsicht umfassend beraten.
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Gibt es die Schadenminderungspflicht auch bei den Verbringungskosten?
Nach einem Unfall stehen auch Geschädigte bei der Regulierung in der Pflicht, den Schaden so gering wie möglich zu halten. In diesem Rahmen ist von Schadenminderungspflicht die Rede. Die oben zitierten Urteile legen schon nahe, dass die Schadenminderungspflicht bei den Verbringungskosten nicht vollumfänglich greifen kann. Es wäre keinem Geschädigten zuzumuten, sich das günstige Verbringungsangebot zu suchen. Demensprechend kommt das Amtsgericht Nürnberg in einem Urteil (Aktenzeichen 31 C 211/06) zu dem Schluss, dass fiktive Verbringungskosten erstattungsfähig sind und nicht gegen die Schadensminderungspflicht verstoßen.
Verbringungskosten bei fiktiver Abrechnung: Das sollten Sie wissen
Bei der fiktiven Abrechnung (also ohne tatsächliche Reparatur) stellen sich Versicherungen sehr häufig quer. Die oben angeführten Urteile zeigen aber bereits, dass es auch bei der fiktiven Abrechnung einen Anspruch auf Verbringungskosten gibt.
Das Hauptargument von Versicherungen ist es, dass diese Kosten bei der fiktiven Abrechnung ja tatsächlich nicht anfallen würden. Das unfallbeschädigte Fahrzeug wird nicht repariert. Bei der konkreten Abrechnung aber stünde Verbringungskosten zu. Das muss rein logisch auch für die andere Abrechnungsvariante gelten.
Das AG Hamburg-Wandsbek kommt in seinem Urteil (Aktenzeichen 715 C 194/07) zu dem Schluss, dass Geschädigte einen Anspruch auf die Erstattung von fiktiven Verbringungskosten und übrigens auch von UPE-Aufschlägen (Ersatzteilaufschlägen) haben.
Verbringungskosten für das Vermessen des Fahrwerks: Das gilt!
Auch wenn dieser Aspekt Gerichte seltener beschäftigt als angefallene Verbringungskosten, so kann eine notwendige Vermessung des Fahrwerks auch zum so genannten Verbringungsaufwand zählen. Hat eine Werkstatt keine Möglichkeit, eine notwendige Vermessung vorzunehmen, wird sie das beschädigte Fahrzeug verbringen müssen. Die Transportkosten für die Verbringung wird der Gutachter beziffern.
Aus einem Urteil des AG Tettnang (Aktenzeichen 8 C 60/17) auf dem Jahr 2017 geht hervor, dass Verbringungskosten für die Fahrzeugvermessung genauso zu bewerten sind wie der Transport in einen Lackierbetrieb. Insgesamt ist die Verbringung mehr als nur die reine Fahrzeit. Die Fahrstrecke kann laut Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Bergedorf (Aktenzeichen 409 C 195/16) nicht der alleinige Maßstab bei einer Plausibilitätsprüfung sein.
Ersatzteilaufschläge (UPE-Aufschläge) sind wie Verbringungskosten erstattungsfähig
Zu den häufigsten Kürzungsversuchen von Versicherungen abgesehen von Reparaturkosten zählen UPE-Aufschläge. Diese Aufschläge sind üblich, weil Werkstätten zwecks schneller Reparatur immer alle wichtigen Teile im Lager vorrätig haben. Die Rechtsprechung bestätigt, dass solche Ersatzteilaufschläge ebenfalls voll erstattungsfähig sind, vor allem, wenn sie in einem als regional üblich anzusehenden Rahmen erhoben werden.
Fazit: Verzichten Sie nicht auf Ihre Ansprüche mit Blick auf Verbringungskosten!
Sie konnten mit diesem Ratgeber anhand zahlreicher Urteile nachvollziehen, dass Verbringungskosten in aller Regel voll erstattungsfähig sind. Dieser Posten kommt zum Tragen, wenn die beauftragte Kfz-Werkstatt keine eigene Lackiererei hat.
Falls Versicherungen trotzdem den Rotstift ansetzen und willkürlich diese Schadensersatzposition kürzen, sollten Sie sich zur Wehr setzen.
Sie brauchen Hilfe und Rat zu Verbringungskosten nach einem unverschuldeten Unfall?
Nehmen Sie Kontakt mit Kfz Gutachter S DRIVE auf. Sie können nach einem Unfall binnen 60 Minuten auf sachkundige Unterstützung im Verkehrsrecht bauen. Abgesehen von Verbringungskosten können Sie Ihr finanzielles Interesse ganzheitlich wahren. Wir arbeiten in IHREM Interesse und nicht im Interesse der Versicherung. Verlassen Sie sich auf unabhängige Beratung mit Fachexpertise.
Bei Notwendigkeit empfehlen wir Ihnen gerne einen Fachanwalt aus unserem Netzwerk. Sollte Ihnen die passende Werkstatt für Ihren Fahrzeugschaden fehlen – wir arbeiten mit fachkundigen Kfz-Partnerwekstätten zusammen, bei denen Sie umgehend einen Termin erhalten.
Versicherungen werden nicht nur bei Verbringungskosten ansetzen: Setzen Sie in Ihrem eigenen Interesse auf ein unabhängiges Gutachten. Um sich den Ärger mit dem gesamten Papierkram zu ersparen, kann Kfz Gutachter S DRIVE die gesamte Schadensabwicklung mit der gesamten Korrespondenz für Sie übernehmen. Wir wissen, wann wir welche Hebel in Bewegung setzen müssen, damit Sie schnell an Ihr Geld kommen. Nutzen Sie unsere Fachkompetenz zu Ihrem Vorteil!
Das für die Schadensregulierung notwendige Gutachten ist innerhalb von 24 Stunden verfügbar, um Ansprüche an den Schädiger zu stellen. Denn je schneller Sie das Kfz Gutachten in den Händen halten, desto schneller können Sie Schadenabwicklung in Gang setzen und Ihr Geld erhalten.
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