Gutachten nach Unfall: Nutzen Sie bei einem Haftpflichtfall Ihre Rechte

Sie sind mit Ihrem Auto in einen Verkehrsunfall verwickelt worden und sind nicht der Unfallverursacher? In der Mehrheit der Fälle handelt es sich nicht um einen Totalschaden, sondern um kleinere Blechschäden. Jetzt geht es nicht darum, den Unfallschaden grob einzuschätzen. Vielmehr sollte der Schaden unabhängig geprüft und genau beziffert werden. Nur so werden Ihre finanziellen Forderungen durchgesetzt.

Dieser Beitrag zeigt Ihnen, welche Rechte Sie als Geschädigter haben und was es nach einem Unfall zu beachten gilt. Bei Fragen steht Ihnen das erfahrene Team vom Kfz Sachverständigenbüro S DRIVE natürlich jederzeit zur Verfügung.

Ist die Schuldfrage des Unfalls geklärt?

Mit der Klärung der Schuldfrage beginnt die Schadensregulierung quasi direkt am Unfallort. Sie ist von zentraler Bedeutung. Ohne die Klärung der Schuldfrage wird keine Versicherung eine Regulierung vornehmen. Nur mit einem schlüssigen Schadengutachten werden Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend gemacht.

Bei einem Haftpflichtschaden muss der gegnerische Versicherer die Kosten für den Schaden und das Sachverständigengutachten übernehmen. Allerdings nur, wenn der Unfallgegner die alleinige Schuld am Autounfall trägt. Sind Sie selber schuld, dann handelt es sich um einen Kaskoschaden. In diesem Fall sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen maßgebend, eine Selbstbeteiligung ist die Regel.

Sie sollten bedenken, dass es nicht immer eine eindeutige Schuld gibt. Nicht selten kann beiden Beteiligten eine Teilschuld zugeordnet werden. Sie sollten Fotos noch an der Unfallstelle machen und die Polizei zur Beweissicherung rufen. Die Beamten werden einen polizeilichen Bericht anfertigen und ggf. Angaben zur Schuldfrage machen. Gibt es Streitigkeiten bzw. Unklarheiten, kommt ein erfahrener Sachverständiger ins Spiel. Er kann den Unfall anhand des Schadensbildes und der gesicherten Beweise rekonstruieren und so maßgeblich zur Klärung der Schuldfrage beitragen.

Was passieren kann und was Sie nicht tun sollten…

Im Zweifelsfall muss die Schuld vor Gericht bei einem Zivilprozess geklärt werden. Wenn Sie den Rechtsweg wählen, können wir von S DRIVE Ihnen mit unserem Netzwerk zeitnah Handlungsoptionen eröffnen. Sie sollten am Unfallort auf keinen Fall voreilig irgendeine Form des Schuldbekenntnisses unterschreiben!

Warum ist die Schadenseinschätzung und ein neutrales Gutachten nach dem Unfall so wichtig?

In Anbetracht der Überlegungen rund um die Klärung der Schuld erscheint ein Schadengutachten als wichtiger Faktor, um für klare Verhältnisse zu sorgen. Das betrifft in finanzieller Hinsicht die Höhe des entstandenen Schadens bzw. die Reparaturkosten.

Ohne ein Gutachten von einem professionellen und neutral agierenden Kfz Sachverständigen wird es keine Regulierung zu Ihren Gunsten geben! Versicherungen regulieren nur auf der Basis von Schadenswerten, die in einem Gutachten exakt beziffert werden. Neutral heißt in diesem Zusammenhang, dass das Gutachten nicht von der gegnerischen Versicherung in Auftrag gegeben sein sollte. Denn damit sind in der Regel einseitige Interessen verbunden, die Ihre Rechte berühren können.

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Wer beauftragt das Gutachten nach einem Unfall?

Falls es sich um einen Kaskofall handelt, übernehmen die Versicherer in der Regel selber die Regie. Sofern erforderlich, wird Ihre Versicherung ein Schadensgutachten für die Regulierung in Auftrag geben. Ob es ein Mitspracherecht gibt, hängt von den jeweiligen Vertragsklauseln ab.

Tragen Sie keine Schuld am Verkehrsunfall, können Sie selbst einen Kfz Sachverständigen beauftragen. Sie haben als Geschädigter grundsätzlich freie Wahl und sind nicht an das Schadensmanagement der gegnerischen Versicherung gebunden. Der Versicherer möchte Ihnen zwar Arbeit abnehmen, aber der gestellte Gutachter wird mit Sicherheit nicht zu 100% in Ihrem finanziellen Interesse handeln.

Schnell vor Ort, unabhängig, leistungsstark und angesehen – Diese Vorteile genießen Sie bei den Kfz Sachverständigen von S DRIVE:

Wenn Sie sich für die Kfz Sachverständigen von S DRIVE entscheiden, erhalten Sie unabhängige, kompetente und vor allem zertifizierte Unterstützung. Durch unsere jahrelange Arbeit genießen wir bei den Versicherungen ein hohes Ansehen. Dies wirkt sich positiv auf die vorzunehmende Regulierung aus.

Wenn Sie uns nach einem Unfall anrufen, sind wir binnen 60 Minuten bei Ihnen, um Beweise zu sichern. Das erforderliche Unfallgutachten für das weitere Vorgehen können wir noch am selben Tag anfertigen. So ist eine schnelle Reparatur oder alternativ Auszahlung der Schadenhöhe sichergestellt.

Mit einem Leihwagen (inkl. Hol- und Bringservice) bleiben Sie während der unfallbedingten Ausfallzeit auch nach einem Unfall weiterhin mobil. Wir sind auch am Wochenende für unsere Kunden im Einsatz und finden mit unserem großen Netzwerk an Fachanwälten für Verkehrsrecht schnell Lösungen für Ihren individuellen Fall. Bezüglich der Kosten brauchen Sie sich als Geschädigter keinerlei Sorgen machen.

S DRIVE Gutachter Team
Kfz Gutachter S DRIVE Zertifizierung

Wer zahlt das Gutachten nach einem Unfall?

Im Falle der eigenen Unschuld muss der Unfallverursacher bzw. dessen Versicherer die Kosten vollständig übernehmen. Auch die Kosten für einen Fachanwalt und einen Leihwagen sind zu tragen. Im Kaskofall, also bei eigenem Mitverschulden, kommt es auf die jeweilige Versicherungspolice an. Ob Sie an den Kosten beteiligt werden, lässt sich nur im konkreten Fall sagen. Viele Versicherungen übernehmen die Kosten. Eventuell haben Sie so „nur“ die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung zu tragen.

Fachanwalt für Verkehrsrecht Michael Kuhagen

Fachanwalt für Verkehrsrecht Michael Kuhagen

Was tun wenn die Versicherung
das Gutachten kürzt?

Welche Schadenspositionen besonders häufig gekürzt werden und wie Sie damit umgehen sollten, dass erfahren Sie hier:

  • Expertentipps
    vom Fachanwalt
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Was kostet ein Kfz Gutachten?

Diese Frage lässt sich pauschal nicht eindeutig beantworten. Bei einem unverschuldeten Unfall ist das Kfz Gutachten für Sie kostenlos. Letztlich hängt das Gutachterhonorar von der konkreten Schadenshöhe ab. Es gibt spezielle Honorar-Tabellen, mit denen sich die Gutachterkosten herleiten lassen. Von Willkür kann also zu keiner Zeit die Rede sein! Grundsätzlich gilt: Je komplexer und größer die Schadenhöhe ausfällt, desto teurer wird das Unfallgutachten (schließlich verursacht es so für den Gutachter auch mehr Zeitaufwand für eine Begutachtung).

Der zugrunde gelegte prozentuale Berechnungssatz sinkt mit der Schadenshöhe. Während bei 1.000 Euro ca. 35% angesetzt werden, sinkt dieser Satz bei höheren Schäden deutlich ab. In sehr schwierigen Fällen kann ebenfalls eine Abrechnung auf Stundenhonorarbasis erfolgen. Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie kostenlos!

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Kann ich mir die Schadensumme auch auszahlen lassen?

Ja, das ist eine Möglichkeit, bei der Sie die Experten von S DRIVE gerne unterstützen. Es gibt keine Pflicht, einen Schaden tatsächlich in einer Werkstatt reparieren zu lassen. Wohl aber muss Ihnen die gegnerische Versicherung den im Gutachten bezifferten Schaden ersetzen. Wenn Sie sich die Schadenssumme auszahlen lassen, entscheiden Sie sich für die sogenannte fiktive Abrechnung.

Diese Form der Regulierung muss wirtschaftlich gesehen nicht die beste sein, zumal die Mehrwertsteuer nicht gezahlt wird (es fallen ja tatsächlich keine Reparaturkosten einer Werkstatt an). Auch kann es sein, dass die fiktive Abrechnung von Versicherungen an bestimmte Bedingungen geknüpft wird. Nicht selten ist ein Nachweis nötig, dass Sie das Fahrzeug noch über mehrere Monate nutzen wollen/müssen.

Kostenvoranschlag oder Gutachten? Eine klare Sache!

Bei den Kfz Sachverständigen von S DRIVE können Sie beide Optionen nutzen, sodass Ihnen grundsätzlich mit unserer Hilfe alle Handlungsmöglichkeiten offenstehen. In der Regulierungspraxis ist es so, dass bei einem Bagatellschaden in aller Regel kein Gutachten notwendig ist. Bagatellschäden bewegen sich meistens in einem Bereich von bis zu 750 Euro. In diesen Fällen kann ein einfacher Kostenvoranschlag für das Auto für die Regulierung ausreichen. Sie benötigen ein Kostenvoranschlag? Auch hier sind wir Ihnen gern behilflich.

Nimmt der Schaden aber ein größeres finanzielles Ausmaß an, so ist ein Kfz Gutachten unabdingbar, um mit der zuständigen Versicherung abrechnen zu können.

Was tun bei kleineren Unfallschäden (Bagatellschäden)?

Ob es sich wirklich um einen kleinen Schaden handelt, lässt sich auf den ersten Blick nicht immer nachvollziehen. Wenn Sie die Polizei an der Unfallstelle nicht rufen, sollten Sie auf jeden Fall Beweise und ggf. Kontaktdaten von Zeugen sammeln. Unsere Empfehlung ist allerdings, immer die Polizei bei einem Unfall zu kontaktieren.

Kontaktieren Sie uns unbedingt auch bei zunächst kleiner erscheinenden Schäden. Sogenannte versteckte Schäden können zu einem späteren Zeitpunkt sehr ärgerlich und teuer sein. Wir übernehmen für Sie in so einem Fall die gesamte Schadenregulierung mit der gegnerischen Versicherung, um Ihre Ansprüche sofort anzuzeigen.

Natürlich sollten beide Unfallbeteiligten ihre Kontaktdaten austauschen. Wenn Sie über das weitere Vorgehen nicht im Klaren sind, sollten Sie unsere Experten einen Blick auf den Schaden werfen lassen. Das geschulte Auge erkennt schnell, in welcher Höhe das Schadensbild einzuordnen ist.

Kann ein Schadengutachten von der Versicherung angefochten werden?

Grundsätzlich besteht die Option, dass die gegnerische Versicherung das Gutachten anfechtet und eine Nachbesichtigung des Unfallfahrzeugs fordert. Das kann passieren, wenn erhebliche Zweifel an der Qualifikation und der gebotenen Unabhängigkeit des beauftragten Gutachters bestehen. In diesem Fall kann es zu einer so genannten Nachbesichtigung durch die gegnerische Haftpflichtversicherung kommen, was aber selten der Fall ist.

Doch darf die Versicherung das Gutachten eigentlich anfechten? Hat der Versicherer überhaupt das Recht auf eine Nachbesichtigung / Gegengutachten des Unfallfahrzeugs? Dies haben wir gemeinsam mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht dargelegt.

Mit den Kfz Sachverständigen von S DRIVE setzen Sie auf erfahrene und unabhängige Expertise, die bei zahlreichen Versicherungen ein hohes Ansehen genießt. So kommt es erst gar nicht zu einem Gegengutachten durch die Versicherung.

Wer übernimmt die Kosten für einen Anwalt nach einem Unfall?

Sollte es im Zuge der Schadensregulierung zu Streitigkeiten vor Gericht kommen und Sie keine Schuld am Unfall tragen, muss die gegnerische Versicherung die Kosten für einen Anwalt tragen. Sie sollten also definitiv Gebrauch von dieser Möglichkeit machen. Bei S DRIVE steht Ihnen abgesehen von der Unterstützung bei der Schadensregulierung ein erfahrener Fachanwalt für Verkehrsrecht zur Seite. Wenn Sie selber eine Teilschuld tragen, kann eine etwaig vorhandene Rechtsschutzversicherung für die Anwaltskosten aufkommen.

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Warum kann es nötig sein, einen Fachanwalt bei der Schadensregulierung einzuschalten?

Eigentlich steht mit dem erstellten Gutachten die Basis für die Regulierung. In der Praxis aber nutzen Versicherungen das ein oder andere Vorgehen, um möglichst wenig für die Regulierung zahlen zu müssen. Sie kürzen das Gutachten gerne an der einen oder anderen Stelle.

Wir kennen diese Vorgehensweisen und raten Ihnen sofort zu einem Fachanwalt für Verkehrsrecht. Welche Kürzungen durch die Versicherungen erfahrungsgemäß oft vorkommen, das haben wir gemeinsam mit einem erfahrenen Fachanwalt zusammengetragen.

Fazit & Zusammenfassung:

  1. Die Klärung der Schuldfrage ist essentiell, um Ihre Rechte konsequent durchzusetzen.
  2. Am Unfallort sind Beweise mit Hilfe der Polizei zu sichern: Nutzen Sie die Möglichkeit, unseren Sachverständigen direkt zum Unfallort zu rufen.
  3. Ohne Klärung der Schuldfrage und ohne ein unabhängiges Schadengutachten wird die Versicherung keine Regulierung vornehmen.
  4. Wenn Sie keine Schuld tragen, können Sie einen Sachverständigen frei wählen (Achtung: Im Kaskofall gibt Ihre Versicherung den Ton an).
  5. Die Kosten für ein Gutachten nach Unfall hängen von der Komplexität und Schadenshöhe ab. Die gegnerische Versicherung muss für die Gutachterkosten aufkommen, wenn Sie keine Schuld am Unfall tragen.
  6. Für die Regulierung von Bagatellschäden (in der Regel bis etwa 750 Euro) reicht ein Kostenvoranschlag fürs Auto in der Regel aus.
  7. Sofern Sie es wünschen, ist die fiktive Abrechnung eine nutzbare Option: In diesem Szenario können Sie sich die Schadenssumme (unter Berücksichtigung der Wertminderung!) auszahlen lassen.

Ihre Rechte brauchen einen ganzheitlichen Service: Setzen Sie auf Kfz Gutachter S DRIVE.

Wir sind im Schadensfall rund um die Uhr für Sie erreichbar! Nutzen Sie unsere 24 Stunden Notfallnummer, damit wir Sie direkt am Unfallort unterstützen können. Mit unserem Servicespektrum bleiben Sie mobil und wir sorgen dafür, dass die Schadensregulierung in Ihrem finanziellen Interesse zügig vorangeht.

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