Ab 1.000 Euro Schadenshöhe ist die Antwort klar: Über der vom Bundesgerichtshof (BGH) gezogenen Bagatellschadengrenze ist es eindeutig besser, ein Gutachten erstellen zu lassen. Die Kosten hat die gegnerische Haftpflichtversicherung zu tragen. Nur mit einem unabhängigen (!) Gutachten lassen sich abgesehen von Reparaturkosten weitere Schadenersatzansprüche wie Nutzungsausfall oder Wertminderung durchsetzen (Unfallfahrzeuge sind weniger wert).
Kostenvoranschlag oder Gutachter, dieser Ratgeber liefert Antworten & bundesweite Profihilfe für jeden Fahrzeugschaden, schnell und persönlich nach Ihrer Kontaktaufnahme bzw. Schadensmeldung!: Immer zu 100 % unabhängig von Kfz-Versicherern.
Definition: Kostenvoranschlag (Kfz) & Gutachten
Es handelt sich beim Kfz Kostenvoranschlag um eine Reparaturkostenkalkulation, die Ersatzteilpreise und Arbeitslohn (Stundenverrechnungssätze der Kfz Werkstatt) berücksichtigt. Kostenvoranschläge können verbindlich und unverbindlich sein. Bei einem verbindlichen KVA dürfen die tatsächlichen Reparaturkosten um maximal 15 Prozent abweichen. Kostenvoranschläge sind nicht beweissichernd, für Geschädigte kann ein Prognoserisiko bei Kostenausweitung bestehen. Daher sind gutachterliche Kostenvoranschläge vorzuziehen, S DRIVE ist für alle Fälle Ihr Ansprechpartner.
Ein Gutachten stellt eine ganzheitliche und optimalerweise versicherungsunabhängige Ermittlung aller Werte im Schadensfall dar. Im Gegensatz zum Kostenvoranschlag stehen nicht nur Reparaturkosten, sondern auch Ausfallzeit (siehe hier Nutzungsausfallentschädigung) und unfallbedingte Wertminderung im Fokus. Durch die Fotodokumentation ist ein Gutachten beweissichernd und vor Gericht nutzbar. Bei einem Totalschaden dient es als Auszahlungsgrundlage (Differenz aus Wiederbeschaffungswert & Restwert).
Kurz & knapp:
Kostenvoranschlag oder Gutachten erstellen lassen?
Kostenvoranschlag oder Gutachten? Ihre Rechte als Unfallgeschädigter
Ist die Schuldfrage zu Ihren Gunsten klar, brauchen Sie sich nicht auf das gegnerische Schadenmanagement und schon gar nicht auf einen vorschnellen Kostenvoranschlag einlassen. Erst wenn der Schadensumfang klar ist, lassen sich Ihre Rechte nach einem unverschuldeten Unfall konkretisieren.
Was tun nach einem unverschuldeten Unfall?
Ob Gutachten oder Kostenvoranschlag, Sie sollten sich nie auf die Gegenseite einlassen und selbst einen Kfz-Sachverständigen beauftragen. So kommen alle Ihre Rechte (Reparatur, fiktive Abrechnung, Ersatzwagen oder Nutzungsausfall, Schadenersatz für Wertverlust des Unfallfahrzeugs, Schmerzensgeld, Rechtsanwaltshonorar auf Kosten des gegnerischen Versicherers etc.) automatisch auf die Schadenabrechnung!

Pflichten als Geschädigter nach Unfall?
Sie sind nach dem unverschuldeten Autounfall gemäß § 249 BGB so zu stellen, als wäre der Unfall nicht passiert. Sie haben Mitwirkungs- und Aufklärungspflichten zu beachten. Insofern müssen Sie mitwirken, das Unfallgeschehen aufarbeiten (was ja nur in Ihrem finanziellen Interesse ist).
ABER! Sie haben die Schadenminderungspflicht zu beachten und dürfen die Kosten nicht unwirtschaftlich in die Höhe treiben. Die Versicherung müsste in diesem Sinn nicht für Abschleppkosten über hunderte Kilometer zahlen. Das geht nur zur nächstgelegenen Kfz Werkstatt!
Häufige Fragen: S DRIVE gibt die richtige Antwort!
Fristen: Bis wann muss der Unfall gemeldet sein?
Der Unfallverursacher hat seiner Haftpflichtversicherung den Schaden binnen maximal 7 Tagen zu melden, in einigen Versicherungsverträgen sind es auch nur 3 Tage. Grundsätzlich sollte die Schadensmeldung schnellstmöglich noch am gleichen Tag erfolgen, allein aus Gründen der Plausibilität und unmittelbaren Rekonstruierbarkeit. Bei möglicher Teilschuld ist es sinnvoll, den Schaden auch der eigenen Versicherung zu melden.
Auf einen Blick: Unterschiede Kostenvorschlag vs. Gutachten
Kostenvoranschlag
Kfz-Gutachten
Gutachtertipp: Kurzgutachten als Alternative prüfen
Ist das noch ein Bagatellschaden? Im rechtlichen Graubereich zwischen 750 und etwa 1.000 Euro Schadenshöhe kann ein Kurzgutachten eine sinnvolle Alternative zu einem Kostenvoranschlag sein. Lassen Sie sich im Schadensfall von S DRIVE beraten, wir prüfen alle Optionen zur Kostenübernahme!

Kostenvoranschlag bei Totalschaden?
Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden liegen die Reparaturkosten mehr als 30 % über dem Wiederbeschaffungswert, eine Reparatur ist dann nicht mehr möglich. Kfz-Versicherer (auch Kaskoversicherungen) erstatten in diesem Szenario die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert für eine adäquate Ersatzbeschaffung. Diese Werte werden nur in einem Schadensgutachten beziffert, sodass ein Kostenvoranschlag bei einem Totalschaden keine Lösung ist. Die wichtige Wiederbeschaffungsdauer (auch für einen Ersatzwagen) lässt sich nur auf Gutachtenbasis beziffern.
Zwischenfazit zu Gutachten bei Haftpflichtschaden
Nur ein Unfallgutachten (neutrales Sachverständigengutachten) lässt eine zahlenbasierte Einschätzung bei der Schadensregulierung zu, ob es sich um einen Total- oder Reparaturschaden handelt.
Finale Checkliste: Kostenvoranschlag oder Gutachten für Unfallschaden?
Mit Profihilfe sorgenfrei durch die Schadenregulierung,
ohne Sachverständigenkosten!
Ob Gutachten oder Kostenvoranschlag, mit dem breit aufgestellten Leistungsspektrum von S DRIVE fahren Sie in jedem Schadensfall besser als mit der Versicherung des Schadenverursachers, übrigens auch mit Ihrem Elektroauto oder weiteren Fahrzeugen wie LKW, Oldtimer oder Motorräder.